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Schweinfurt: Die Frage nach der Tateinheit 

Wie von FOCUS Online berichtet, wurde in Schweinfurt ein Mann innerhalb einer Stunde dreimal geblitzt. Das Besondere ist nicht nur die Häufung an sich, sondern, dass es immer derselbe Blitzer in der Nieder­wermer Straße war. 

bild in einer stunde dreimal vom gleichen blitzer erwischt 1

Der Mann passierte zwischen 11 Uhr und 12:08 Uhr am vergan­genen Sonntag die Radar­falle dreimal mit deutlich überhöhter Geschwin­digkeit. Das auf der betref­fenden Strecke gültige Tempo­limit liegt bei 50 km/h. Gemessen wurden jedoch 92, 75 und 81 Stunden­ki­lo­meter. Warum der Blitzer mehrfach ignoriert wurde, ist noch unklar. Klar ist aber, dass diese Spritztour teuer wird. 

Daher stellt sich die Frage, wie sind derartige Mehrfach­ver­stöße rechtlich zu bewerten? 

Wer am selben Tag auf einer kurzen Strecke hinter­ein­ander einen Blitzer auslöst, erhält in der Regel nur einen Bußgeld­be­scheid, da die beiden Verstöße in Tateinheit zuein­an­der­stehen. Dabei wird das Regel­bußgeld für das schwer­wie­gendere Vergehen heran­ge­zogen und zusätzlich angemessen erhöht. 

Das gilt theore­tisch auch bei drei oder mehr Tempo­ver­stößen auf gleicher Strecke. Aller­dings gilt dies nur, solange keine Umstände hinzu­treten, die den Geschwin­dig­keits­verstoß als neue Tat erscheinen lassen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Fahrer zwischen­zeitlich aufgrund einer Ampel halten musste. Je öfter das Vergehen gemessen wurde, umso höher die Gesamtgeldbuße.

Ein weiterer Aspekt in diesem Kontext, den die Recht­spre­chung unter­scheidet, ist die Frage nach der Fahrt an sich. Wird der Betroffene an einem Tag mehrfach geblitzt und hat dabei mehrere Fahrten hinter sich gebracht, wird anders verfahren als bei der Straf­be­messung einer mehrfachen Verkehrs­ord­nungs­wid­rigkeit innerhalb einer Fahrt. Der Fahrer erhält nämlich einen Bußgeld­be­scheid pro Verstoß und kann in der Folge auch mehrfach mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg sanktio­niert werden. 

Von letzt­ge­nannter Regelung scheint FOCUS online auszu­gehen, da nach deren Einschätzung den Mann ein Bußgeld von insgesamt 440 Euro, 4 Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat erwarten.

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Quelle: FOCUS Online