Sogenannte Scan-Fahrzeuge sollen künftig dabei helfen, den Parkraum zu überwachen. Damit soll die Anzahl der Kontrollen um das Zwanzigfache erhöht werden. Das sieht zumindest eine Empfehlung der Bundesländer an die deutsche Regierung vor. Doch so einfach ist es nicht. Was dagegen spricht und welche Kritik es gibt, erfahren Sie hier.
Ordnungshüter schaffen nur 50 Kontrollen pro Stunde
Weil es oft an Parkplätzen mangelt, werden gültige Regeln von einigen Autofahrern schlechthin ignoriert. Das führt zu Ärger und vermindert die Sicherheit im Straßenverkehr. An bestimmten Stellen, wie etwa Feuerwehrzufahrten, Fuß- und Radwegen können falsch abgestellte Fahrzeuge zu schwerwiegenden Unfällen führen oder Einsatzfahrzeuge behindern.
Allerdings fällt die Kontrolle des ruhenden Verkehrs zurzeit häufig zu kurz aus. Denn die Überwachung des Parkraums findet größtenteils durch „Vollzugskräfte“ statt. Die Ordnungshüter können laut eines Schreibens des Verkehrsausschusses des Bundesrates jedoch pro Stunde lediglich 50 Autos kontrollieren – viel zu wenige.
KI und Kameras sollen zur Hilfe kommen
Aus dem oben genannten Grund beabsichtigen die Bundesländer sogenannte „Scan-Fahrzeuge“ einzusetzen, um Parksünder effektiver zu erfassen. Diese Super-Scanner können mithilfe von Künstlicher Intelligenz innerhalb einer Stunde rund 1.000 Kraftfahrzeuge kontrollieren.
Wie sie funktionieren, erklärt die Rheinische Post in einem Beitrag: „Während der Kontrollfahrten der Scan-Wagen fertigen Kamerasysteme […] Bilder der Kennzeichen der abgestellten Fahrzeuge an.“ Und: „Die werden automatisiert online mit einer Datenbank abgeglichen, in der die jeweils gültigen Parkberechtigungen hinterlegt sind.“ Falls ein Fahrzeug keine Berechtigung zum Parken hat, wird vom System automatisch eine Nachricht an die entsprechende Bußgeldstelle verschickt.
Welche Strafen drohen Falschparkern?
Die Strafen für Parksünder könnten teils sehr drastisch sein. Der Bußgeldkatalog sieht hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg vor:
Bußgeldkatalog 2023 | |||
Verstoß | Qualifizierung | Regelsatz | Punkt(e) |
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt | Parken | 35 € | - |
… mit Behinderung | 55 € | - | |
… länger als 1 h | 55 € | - | |
… länger als 1 h mit Behinderung | 55 € | - | |
… länger als 1 h mit Behinderung und Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert | 100 € | 1 Punkt | |
Unzulässig geparkt, in den Fällen, in denen das Halten verboten ist | Parken im Halteverbot | 25 € | - |
… mit Behinderung | 40 € | - | |
… länger als 1 h | 40 € | - | |
… länger als 1 h mit Behinderung | 50 € | - | |
Verbotswidrig auf einem Geh- und Radweg | Parken | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | 1 Punkt | |
… länger als 1 h | 70 € | 1 Punkt | |
… länger als 1 h mit Behinderung | 80 € | 1 Punkt | |
… mit Gefährdung | 80 € | 1 Punkt | |
… mit Sachbeschädigung | 100€ | 1 Punkt | |
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt | Parken | 55 € | - |
… dadurch Rettungsfahrzeug behindert | 100 € | 1 Punkt | |
Unzulässig geparkt | Parken | 10 € | - |
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | Parken | 55 € | - |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | Parken | 55 € | - |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | Parken | 55 € | - |
Unzulässig in zweiter Reihe geparkt | Parken | 55 € | - |
… mit Behinderung | 80 € | 1 Punkt | |
… mit Gefährdung | 90 € | 1 Punkt | |
… mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 Punkt | |
… länger als 15 Min. | 85 € | 1 Punkt | |
… länger als 15 Min. mit Behinderung | 90 € | 1 Punkt | |
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | Parken | 55 € | - |
… mit Behinderung | 70 € | - | |
Unzulässig geparkt in den Fällen der Zeichen 224 (Haltestelle), 245 (Bussonderfahrstreifen), 299 | Parken | 55 € | - |
… mit Behinderung | 70 € | - | |
… mit Gefährdung | 80 € | - | |
… mit Sachbeschädigung | 100 € | - | |
… länger als 3 h | 70 € | - | |
… länger als 3 h mit Behinderung | 80 € | - | |
… länger als 3 h mit Gefährdung | 80 € | - | |
… länger als 3 h mit Sachbeschädigung | 100 € | - | |
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der Höchstparkdauer geparkt | Parken | 20 € | - |
… Ablauf bis zu 30 min. | 20 € | - | |
… Ablauf bis zu 1 h | 25 € | - | |
… bis zu 2 h | 30 € | - | |
… bis zu 3 h | 35 € | - | |
… länger als 3 h | 40 € | - | |
Entgegen Zeichen 239 auf einem Gehweg, Geh- und Radweg (Zeichen 240, 241, 242.1) geparkt oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 trotz Verkehrsverbot dort geparkt | Parken | 55 € | - |
… mit Behinderung | 70 € | - | |
… länger als 3 Stunden | 70 € | - | |
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabelle für Halteverstöße . |
Eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes muss her
Laut Erfahrungen aus Städten wie Amsterdam und Paris, wo Scan-Fahrzeuge bereits seit längerer Zeit Teil der Parkraumüberwachung sind, sind die Ergebnisse des Einsatzes vielversprechend. In einer Empfehlung der Bundesländer an die Bundesregierung heißt es demzufolge, dass eine solche Vorgehensweise eine „regelkonforme Nutzung“ des öffentlichen Parkraums drastisch erhöhen würde.
Zurzeit gibt es jedoch keine Rechtsgrundlage für eine anlasslose Erfassung von Kennzeichen. Daher fordern die Länder die deutsche Regierung dazu auf, das Straßenverkehrsgesetz zu ändern.
Ist die digitale Parkraumüberwachung datenschutzkonform?
Gut zu wissen: Die mit einem Nummernschild verbundenen Informationen sind personenbezogene Datensätze und dürfen somit nicht grundlos aufgenommen und verarbeitet werden.
Demzufolge sieht der ADAC vor allem aus Datenschutzgründen ein Hindernis für den Einsatz der Super-Scanner in Deutschland: „Wenn spezielle Fahrzeuge die Parkzonen abfahren und Nummernschilder parkender Autos scannen, besteht auch die Möglichkeit, dass der weitere Straßenraum und die sich hier bewegenden Menschen ebenfalls erfasst werden“, sagt Abteilungsleiter für Verkehr und Umwelt Holger Bach gegenüber dem Reutlinger General-Anzeiger.
Aus diesem Grund möchte der Automobilclub zunächst geklärt haben:
- Wie lange die erfassten Daten gespeichert bleiben
- Wo diese Informationen abgelegt sind
- Ob die Kennzeichen auch wirklich nur zweckgebunden verwendet werden
Zudem stellen sich die Verkehrsexperten die Frage, „ob hohe Investitionen in die digitale Parkraumüberwachung überhaupt noch sinnvoll sind oder ob die Kommunen nicht eher den Fokus auf das Parken in Parkhäusern und Tiefgaragen legen sollten“.
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Quellen: rp-online.de, gea.de