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Sogenannte Scan-Fahrzeuge sollen künftig dabei helfen, den Parkraum zu überwachen. Damit soll die Anzahl der Kontrollen um das Zwanzig­fache erhöht werden. Das sieht zumindest eine Empfehlung der Bundes­länder an die deutsche Regierung vor. Doch so einfach ist es nicht. Was dagegen spricht und welche Kritik es gibt, erfahren Sie hier.

Jagd auf Falschparker: Sind Scan-Fahrzeuge die richtige Lösung?
franco­nia­photo / shutterstock.com

Ordnungs­hüter schaffen nur 50 Kontrollen pro Stunde

Weil es oft an Parkplätzen mangelt, werden gültige Regeln von einigen Autofahrern schlechthin ignoriert. Das führt zu Ärger und vermindert die Sicherheit im Straßen­verkehr. An bestimmten Stellen, wie etwa Feuer­wehr­zu­fahrten, Fuß- und Radwegen können falsch abgestellte Fahrzeuge zu schwer­wie­genden Unfällen führen oder Einsatz­fahr­zeuge behindern.

Aller­dings fällt die Kontrolle des ruhenden Verkehrs zurzeit häufig zu kurz aus. Denn die Überwa­chung des Parkraums findet größten­teils durch „Vollzugs­kräfte“ statt. Die Ordnungs­hüter können laut eines Schreibens des Verkehrs­aus­schusses des Bundes­rates jedoch pro Stunde lediglich 50 Autos kontrol­lieren – viel zu wenige.

KI und Kameras sollen zur Hilfe kommen

Aus dem oben genannten Grund beabsich­tigen die Bundes­länder sogenannte „Scan-Fahrzeuge“ einzu­setzen, um Parksünder effek­tiver zu erfassen. Diese Super-Scanner können mithilfe von Künst­licher Intel­ligenz innerhalb einer Stunde rund 1.000 Kraft­fahr­zeuge kontrollieren.

Wie sie funktio­nieren, erklärt die Rheinische Post in einem Beitrag: „Während der Kontroll­fahrten der Scan-Wagen fertigen Kamera­systeme […] Bilder der Kennzeichen der abgestellten Fahrzeuge an.“ Und: „Die werden automa­ti­siert online mit einer Datenbank abgeglichen, in der die jeweils gültigen Parkbe­rech­ti­gungen hinterlegt sind.“ Falls ein Fahrzeug keine Berech­tigung zum Parken hat, wird vom System automa­tisch eine Nachricht an die entspre­chende Bußgeld­stelle verschickt.

Welche Strafen drohen Falschparkern?

Die Strafen für Parksünder könnten teils sehr drastisch sein. Der Bußgeld­ka­talog sieht hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg vor:

Bußgeld­ka­talog 2023 
Verstoß  Qualifizierung  Regelsatz  Punkt(e)
An einer engen oder unüber­sicht­lichen Straßen­stelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt  Parken  35 € 
… mit Behinderung  55 € 
… länger als 1 h  55 € 
… länger als 1 h mit Behinderung  55 € 
… länger als 1 h mit Behin­derung und Rettungs­fahrzeug im Einsatz behindert  100 €  1 Punkt 
Unzulässig geparkt, in den Fällen, in denen das Halten verboten ist  Parken im Halteverbot  25 € 
… mit Behinderung  40 € 
… länger als 1 h  40 € 
… länger als 1 h mit Behinderung  50 € 
Verbots­widrig auf einem Geh- und Radweg  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 €  1 Punkt 
… länger als 1 h  70 €  1 Punkt 
… länger als 1 h mit Behinderung  80 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  80 €  1 Punkt 
… mit Sachbeschädigung  100€  1 Punkt 
Vor oder in amtlich gekenn­zeich­neten Feuer­wehr­zu­fahrten geparkt  Parken  55 € 
… dadurch Rettungs­fahrzeug behindert  100 €  1 Punkt 
Unzulässig geparkt  Parken  10 € 
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt  Parken  55 € 
Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt  Parken  55 € 
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt  Parken  55 € 
Unzulässig in zweiter Reihe geparkt  Parken  55 € 
… mit Behinderung  80 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  90 €  1 Punkt 
… mit Sachbeschädigung  110 €  1 Punkt 
… länger als 15 Min.  85 €  1 Punkt 
… länger als 15 Min. mit Behinderung  90 €  1 Punkt 
Im Fahrraum von Schie­nen­fahr­zeugen geparkt  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
Unzulässig geparkt in den Fällen der Zeichen 224 (Halte­stelle), 245 (Busson­der­fahr­streifen), 299  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
… mit Gefährdung  80 € 
… mit Sachbeschädigung  100 € 
… länger als 3 h  70 € 
… länger als 3 h mit Behinderung  80 € 
… länger als 3 h mit Gefährdung  80 € 
… länger als 3 h mit Sachbeschädigung  100 € 
An einer abgelau­fenen Parkuhr, ohne vorge­schriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der Höchst­park­dauer geparkt  Parken  20 € 
… Ablauf bis zu 30 min.  20 € 
… Ablauf bis zu 1 h  25 € 
… bis zu 2 h  30 € 
… bis zu 3 h  35 € 
… länger als 3 h  40 € 
Entgegen Zeichen 239 auf einem Gehweg, Geh- und Radweg (Zeichen 240, 241, 242.1) geparkt oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 trotz Verkehrs­verbot dort geparkt  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
… länger als 3 Stunden  70 € 
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabelle für Halte­ver­stöße .

Eine Änderung des Straßen­ver­kehrs­ge­setzes muss her

Laut Erfah­rungen aus Städten wie Amsterdam und Paris, wo Scan-Fahrzeuge bereits seit längerer Zeit Teil der Parkraum­über­wa­chung sind, sind die Ergeb­nisse des Einsatzes vielver­spre­chend. In einer Empfehlung der Bundes­länder an die Bundes­re­gierung heißt es demzu­folge, dass eine solche Vorge­hens­weise eine „regel­kon­forme Nutzung“ des öffent­lichen Parkraums drastisch erhöhen würde.

Zurzeit gibt es jedoch keine Rechts­grundlage für eine anlasslose Erfassung von Kennzeichen. Daher fordern die Länder die deutsche Regierung dazu auf, das Straßen­ver­kehrs­gesetz zu ändern.

Ist die digitale Parkraum­über­wa­chung datenschutzkonform?

Gut zu wissen: Die mit einem Nummern­schild verbun­denen Infor­ma­tionen sind perso­nen­be­zogene Daten­sätze und dürfen somit nicht grundlos aufge­nommen und verar­beitet werden.

Demzu­folge sieht der ADAC vor allem aus Daten­schutz­gründen ein Hindernis für den Einsatz der Super-Scanner in Deutschland: „Wenn spezielle Fahrzeuge die Parkzonen abfahren und Nummern­schilder parkender Autos scannen, besteht auch die Möglichkeit, dass der weitere Straßenraum und die sich hier bewegenden Menschen ebenfalls erfasst werden“, sagt Abtei­lungs­leiter für Verkehr und Umwelt Holger Bach gegenüber dem Reutlinger General-Anzeiger.

Aus diesem Grund möchte der Automo­bilclub zunächst geklärt haben:

  • Wie lange die erfassten Daten gespei­chert bleiben
  • Wo diese Infor­ma­tionen abgelegt sind
  • Ob die Kennzeichen auch wirklich nur zweck­ge­bunden verwendet werden

Zudem stellen sich die Verkehrs­experten die Frage, „ob hohe Inves­ti­tionen in die digitale Parkraum­über­wa­chung überhaupt noch sinnvoll sind oder ob die Kommunen nicht eher den Fokus auf das Parken in Parkhäusern und Tiefga­ragen legen sollten“.

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Quellen: rp-online.de, gea.de