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Bußgeld­vor­würfe aufgrund Nicht­ein­haltung des standar­di­sierten Messver­fahrens ungültig

Obwohl ein Autofahrer gleich zweimal wegen überhöhter Geschwin­digkeit geblitzt wurde, kommt der Mann um ein Bußgeld und Fahrverbot herum. Grund dafür sind laut Infor­ma­tionen von BILD.de Handha­bungs­fehler der Bußgeld­be­hörde, deren Mitar­beiter nicht wie vorge­schrieben alle Eichmarken des Poliscan-Blitzers überprüft hatten. 

Polyscan Blitzer der in Dortmund ausgelöst ist, da allerdings die Eichprotokolle nicht kontrolliert worden sind, erhielt ein Fahrer einen Freispruch.

Blitzer-Anleitung ignoriert

Wie der Richter vom Amtsge­richt Dortmund im Bußgeld­ver­fahren vom 21. September 2022 festge­stellt hat, haben die Messbe­amten der Stadt den entspre­chenden Blitzer nicht der Anleitung entspre­chend überprüft. Für eine ordnungs­gemäße Messung müssten alle Eichmarken kontrol­liert werden, um das Messgerät vor Manipu­lation zu schützen. Doch wie sich heraus­stellte, wurden die Marken unter der Kameraab­de­ckung nicht geprüft.

Gerichts­sprecher Michael Tebbe erklärt, warum das Urteil zugunsten des Klägers ausge­fallen ist: „Der Freispruch ist erfolgt, weil das Gericht aufgrund des konkreten Vorgehens der Stadt Dortmund nicht von einem standar­di­sierten Messver­fahren ausge­gangen ist. Bei der Geschwin­dig­keits­messung ist es entgegen der Bedie­nungs­an­leitung unter­blieben, bestimmte Marken im Gerät zu kontrollieren.“

Folgen­schweres Missverständnis 

Diese Nachläs­sigkeit hatte zur Folge, dass ein einge­setzter Sachver­stän­diger die Richtigkeit der Messung nicht mehr überprüfen konnte, da die entspre­chenden Daten gelöscht worden sind. Wie die Stadt Dortmund auf Nachfrage der BILD zugab, hatte man beschlossen, nicht mehr alle, sondern nur noch die sicht­baren Eichmarken zu überprüfen. Die zustän­digen Personen waren fälsch­li­cher­weise davon ausge­gangen, dass dies kein Verstoß gegen die Bedie­nungs­an­leitung sei.

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Quelle: bild.de