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Warum der Sonder­fahr­streifen für Busse ein Tabu für Autofahrer ist

Insbe­sondere in Städten mit hohem Verkehrs­auf­kommen gibt es extra für Busse sogenannte Sonder­fahr­streifen. Auf diesem haben Auto- und Motor­rad­fahrer in der Regel nichts zu suchen. Erfahren Sie hier, welche Ausnahmen es gibt und wie hoch die Bußgelder bei Verstößen gegen diese Vorschrift ausfallen können.

Kein Kavaliersdelikt: Fahren auf der Busspur kann teuer werden!
Kevin George - shutterstock.com

Busse mit Priorität im Straßenverkehr

Die Sonder­fahr­streifen sind für alle Verkehrs­teil­nehmer leicht erkennbar an dem „BUS“-Schriftzug auf der Fahrbahn. Zudem weist ein entspre­chendes Verkehrs­schild auf die Busspur hin. Manchmal wird das Verbot einge­schränkt durch ein Zusatz­schild. Aus diesem wird ersichtlich, dass der Vorrang für Busfahrer nur für einen bestimmten Zeitraum, wie etwa während des hohen Verkehrs­auf­kommens im Berufs­verkehr, gilt. Darüber hinaus können die Sonder­fahr­streifen auch explizit für E-Autos, Taxis, Fahrräder, Sonder­busse und Kranken­wagen freige­geben werden.

Bußgelder in Höhe von bis zu 170 Euro möglich

Was aber kommt auf einen Fahrer zu, der ohne Erlaubnis die Busspur benutzt? Während man beim verbots­wid­rigen Fahren auf dem Sonder­fahr­streifen mit einem Verwar­nungsgeld von maximal 35 Euro noch glimpflich davon­kommt, wird es beim Halten mit bis zu 100 Euro (bei Sachbe­schä­digung) und Parken mit bis 80 Euro (bei Gefährdung) deutlich teurer. Zusätz­liche Kosten können durch das Abschleppen eines verbots­widrig geparkten Autos fällig werden.

Mit sogar 170 Euro, einem Punkt in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot muss ein Fahrer rechnen, wenn er beim Abbiegen einen Bus auf dem Sonder­fahr­streifen nicht durch­fahren lässt.

Kameras im Kampf gegen Busspur-Blockierer

Gegen Fahrer, die sich nicht an die Busspur-Regeln halten, geht das Wiesba­dener Verkehrs­un­ter­nehmen ESWE Verkehr jetzt effek­tiver vor. Mithilfe von Front­ka­meras in den Linien­bussen kann das Falsch­parken auf Bus- und Umwelt­spuren oder in Halte­stel­len­be­reichen von nun an unmit­telbar dokumen­tiert und an die Verkehrs­be­hörden weiter­ge­leitet werden. Die Bußgeld­stellen haben in der Folge gute Argumente zur Hand, wenn sie den Fahrer sanktio­nieren wollen.

Als kaufmän­nische Geschäfts­füh­rerin bei ESWE Verkehr weiß Marion Hebding, warum die Ahndung von Verstößen dieser Art so wichtig ist: „Falsch abgestellte Fahrzeuge im Straßenraum verlang­samen den Busverkehr massiv. Dies sorgt regel­mäßig für Verspä­tungen im Fahrplan.“ Zudem würde der erhoffte Rückgang der Verstöße aufgrund der verschärften Verfolgung die Nerven der Busfah­re­rinnen und Busfahrer schonen, da diese dann weniger Falsch­parker umkurven müssten.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quellen: echo24.de , t-online.de