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Wer betrunken hinters Steuer steigt, muss damit rechnen, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird. Ganz egal, ob man im Auto sitzt oder auf der schmalen Tritt­fläche eines E-Scooters steht. So ist die regel­mäßige Recht­spre­chung. Doch das Landge­richt Oldenburg (LG) ist davon abgewichen und hat im Falle eines betrun­kenen Mannes entschieden, ein fünfmo­na­tiges Fahrverbot würde ausreichen. Glück gehabt?

Landgericht Oldenburg urteilt: Betrunkener Mann auf einem E-Scooter darf seinen Führerschein behalten
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Trunken­heits­fahrten sind keine Kavaliersdelikte

Dass man nach einem feucht­fröh­lichen Abend mit reichlich Bier und Wein nicht Autofahren darf, muss eigentlich jedem bekannt sein. Weniger bekannt hingegen ist, dass die gleichen Vorschriften auch für das Fahren mit einem E-Scooter gelten. Bei bis zu 0,5 Promille kann man bei fehlender alkohol­be­dingter Ausfall­erscheinung noch unter Umständen ungestraft davon­kommen. Man kann sich aber auch, nach §316 Absatz 1 Straf­ge­setzbuch (StGB) „Trunkenheit im Verkehr“, strafbar machen:

„Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoho­li­scher Getränke oder anderer berau­schender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheits­strafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Als weitere Folge einer Trunken­heits­fahrt mit dem Elektrot­ret­roller kann auch §69 Absatz 1 StGB in Betracht kommen. Die Voraus­setzung dafür werden von den Gerichten bei Alkohol im Straßen­verkehr regel­mäßig mitgeprüft:

„Wird jemand wegen einer rechts­wid­rigen Tat, die er bei oder im Zusam­menhang mit dem Führen eines Kraft­fahr­zeuges begangen hat, verur­teilt […] so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraft­fahr­zeugen ungeeignet ist.“

Diese Promil­le­grenzen gelten für E-Scooter-Fahrer

Für Elektrot­ret­roller gelten dieselben Promil­le­grenzen wie für Kraft­fahr­zeuge. Das bedeutet: Wird ein Fahrer – ganz gleich, ob hinterm Steuer eines Autos oder am Lenker eines E-Scooters – mit einem Blutalkoholspiegel-Wert von 0,5 bis 1,09 Promille erwischt, drohen drastische Strafen. Der Bußgeld­ka­talog sieht beim ersten Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmo­na­tiges Fahrverbot vor.

Fällt der Fahrzeug­führer zudem durch alkohol­be­dingte Ausfall­erschei­nungen negativ im Straßen­verkehr auf oder ist der Promille-Wert 1,1 oder sogar höher, könnte es sich auch um eine Straftat handeln.

Richter urteilen im Einzelfall

Von den oben genannten Regeln kann es aller­dings auch Abwei­chungen geben, wie ein Urteil des LG Oldenburg deutlich macht. In einem Beitrag des Fachma­gazins Legal Tribune Online heißt es dazu: „An Ausnahmen davon sind hohe Anfor­derung zu stellen, die im vorlie­genden Fall aber erfüllt würden.“ Der beschwipste Mann, um den es in diesem Vorfall geht, habe bloß beabsichtigt, etwa 150 Meter mit dem E-Scooter zu fahren. Zudem hat der Betroffene Einsicht gezeigt, sich entschuldigt und sogar bei einem freiwil­ligen verkehrspäd­ago­gi­schen Seminar teilge­nommen. Auch konnte er beweisen, dass er in den letzten Monaten abstinent war und keinen Alkohol zu sich genommen hat.

Somit entschieden die Richter des LG gegen den Entzug der Fahrerlaubnis und beließen es – wie das vorin­stanz­liche Amtsge­richt bereits entschieden hatte – bei einem Bußgeld und einem fünfmo­na­tigen Fahrverbot. Jedoch ist das Urteil noch nicht rechts­kräftig. Berufung ist daher weiterhin möglich.

Forderung nach neuen Alkohol-Grenzwerten 

Bereits seit längerem wird heftig darüber disku­tiert, ob die Alkohol-Grenzwerte für E-Tretroller nicht zu streng seien. Experten fordern, dass sich an den zurzeit geltenden Grenz­werten für Fahrräder orien­tiert werden sollte und nicht – wie bisher – an denen für Kraft­fahr­zeuge. Denn E-Scooter würden höchsten 20 Km/h schnell fahren und seien daher dem Fahrrad ähnlicher als einem Auto, so der ADAC. Das Radeln unter Alkohol­ein­fluss ist bis zu stolzen 1,6 Promille straffrei.

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Quellen: lto.de, gesetze-im-internet.de, gesetze-im-internet.de