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Sind Blitzer-Warngeräte zuver­lässig und obendrein legal?

Wer gegen das Tempo­limit verstößt, riskiert ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Laut Infor­ma­tionen von BILD.de hat das Kraftfahrt-Bundesamt im vergan­genen Jahr fast 2,5 Millionen entspre­chende Geschwin­dig­keits­ver­stöße erfasst. Sogenannte Blitzer-Warner stehen daher hoch im Kurs. Diese sind aber, so der Partner­anwalt von Geblitzt.de, Tom Louven, alles andere als legal.

Laserstörer & Radarwarner: Wie man dem Blitzer ein Schnippchen schlagen kann
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Der Blitzer-Warner-Handel boomt

Geschwin­dig­keits­mess­geräte basieren in der Regel auf einer Laser-, Radar-, oder Licht­schran­ken­technik. Mit einem Blitzer-Warner gibt es für Autofahrer die Möglichkeit, sich vor der Messung in Acht zu nehmen. Zahlreiche Anbieter im Internet sind auf den Zug aufge­sprungen und bieten diverse Warngeräte an.

Was ein Laser­störer leisten kann

So sendet etwa der Laser­störer ein Signal, das den Fahrer recht­zeitig in Kenntnis darüber setzt, dass er runter vom Gas gehen sollte. Wer einen Laser­störer einbauen möchte, muss das Auto vorab mit separaten Sensoren ausstatten. Diese werden sowohl nicht sichtbar im Kühler­grill verbaut als auch versteckt im Innenraum, wie zum Beispiel im Handschuhfach. Ein durch den Motorraum verlau­fendes Kabel dient als Verbindungselement.

Vorteile des Lichtschranken-Störers

Darüber hinaus gibt es Warngeräte, mit denen die Licht­schran­ken­technik ausge­trickst werden kann. Auch bekannt als ESO-Störer, müssen diese am vorderen Kennzeichen des Fahrzeugs montiert werden. Der Clou: Im Falle eines Geschwin­dig­keits­ver­stoßes wird der Blitzer der Licht­schranke aufgrund des Störers blockiert.

Mit dem Mobil­te­lefon auf Blitzer-Jagd

Radar­warner hingegen können in den Navi integriert oder als Handy-App herun­ter­ge­laden werden. Auch als eigen­ständige Geräte sind sie auf dem Markt. Während diese ähnlich wie eine Laser­störer funktio­nieren, infor­mieren Navi und App den Fahrer mittels akusti­scher Signale über die auf der Strecke befind­lichen Blitzer.

Legal oder illegal?

Der Kauf eines Blitzer-Warners ist im Prinzip nicht illegal. Anders verhält es sich, wenn das Gerät zum Einsatz kommt. Verkehrs­rechts­experte Tom Louven weist auf die Folgen hin, die im Übrigen auch den Beifahrer ereilen können: „Wird ein Kfz-Fahrer mit solchen Geräten erwischt, droht laut Bußgeld­ka­talog 75 Euro Geldbuße und ein Punkt im Fahreig­nungs­re­gister in Flensburg.“

Warum der Polizei die Hände gebunden sind

Dass 2022 lediglich 2239 Autofahrer im Zuge der Nutzung von Blitzer-Warngeräten von der Polizei erwischt worden sind, liegt laut Louven daran, „dass die Behörden die rechts­widrige Nutzung schwer nachweisen können.“ Schließlich dürfe ein Polizist „das Wagen­innere wie den Kofferraum oder das Handyfach […] nicht ohne sogenannten Anfangs­ver­dacht inspizieren“.

Legale Blitzer-Prävention

Wer der Blitzer-Gefahr auf legalem Wege entkommen will, kann sich auch an die Verkehrs­mel­dungen aus dem Autoradio halten. Diese dürfen nämlich über Blitzer-Standorte folgenlos infor­mieren. Auch im Internet kann man sich vorab erkun­digen, ob es auf der geplanten Fahrt­strecke Messstellen gibt.

Wer es gut mit anderen Fahrern meint, darf diese auch per Handzeichen auf Blitzer-Standorte aufmerksam machen. Die Verwendung der Lichthupe hingegen kann ein Verwar­nungsgeld nach sich ziehen.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quelle: BILD.de