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Messanlage blitzt Verkehrs­teil­nehmer trotz Einhaltung des Tempolimits

Wer sich an die Geschwin­dig­keits­be­grenzung hält, sollte eigentlich nicht geblitzt werden. Im nordrhein-westfälischen Lüden­scheid werden die Blitzer laut Infor­ma­tionen des Nachrich­ten­portals Merkur.de dennoch automa­tisch bei allen Lastkraft­wagen ausgelöst, um den Durch­fahrts­verkehr von Lkws zu regulieren.

LKW-Fahrer werden zu Unrecht geblitzt
Messanlage blitzt Verkehrs­teil­nehmer trotz Einhaltung des Tempolimits

Lkw-Fahrer im Visier

Da in der Region in Folge der A45-Sperrung zuletzt zu viele auswärtige Lkws die Straßen säumten, hat die Stadt Lüden­scheid eine „Liefer­verkehr frei“-Regelung für Kraft­fahr­zeuge mit mehr als 3,5 Tonnen in Kraft gesetzt. Lkw-Fahrer, die nicht in Lüden­scheid starten oder ankommen müssen, sollen so ausfindig gemacht und mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro sanktio­niert werden. Um die Verstöße zu ahnden, ist die örtliche Polizei mit einem „Enforcement Trailer“ Blitzer-Anhänger im Einsatz.

Dass dabei nicht auch Perso­nen­kraft­wagen ins Visier des Laser-Messgeräts geraten, ist dank dessen Fähigkeit, vorbei­fah­rende Autos aufgrund ihrer Länge als Lkw zu identi­fi­zieren, möglich. Die Lkws werden jedoch – unabhängig von ihrer Geschwin­digkeit – allesamt geblitzt. Mittels des Nummern­schilds will die Stadt dann die jewei­ligen Spedi­tionen ausfindig machen, um diesen einen Anhörungs­bogen zukommen zu lassen. Hatte deren Lkw-Fahrer Lüden­scheid nicht als Start- oder Zielpunkt, wird ein Bußgeld­be­scheid erlassen.

Aus Versehen geblitzt!

Auch wenn in diesem Fall eine spezielle Regelung zum Blitzen von nicht zu schnell gefah­renen Fahrzeugen führt, kommt es auch ander­weitig immer wieder zu Vorfällen, bei denen auch Fahrer einen Bußgeld­be­scheid erhalten, die sich an die Vorgaben der Straßen­ver­kehrs­ordnung gehalten haben.

So kann es zum Beispiel bei Licht­schran­ken­mess­ge­räten passieren, dass Fahrzeuge erfasst werden, die gar nicht zu viel km/h auf dem Tacho hatten. Auch ein fehlendes Tempo­limit-Schild hat schon dazu geführt, dass Verkehrs­teil­nehmer zu Unrecht geblitzt wurden, da sie nicht wissen konnten, dass auf dem jewei­ligen Strecken­ab­schnitt langsamer gefahren werden musste.

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Quelle: merkur.de