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Verkehrs­experten halten StVO-Novelle für ausbaufähig

Seit Inkraft­treten des neuen Bußgeld­ka­talogs am 9. November 2021 hat sich hinsichtlich des Fahrver­haltens auf deutschen Straßen laut Kritikern nicht genug getan. Wie die Augsburger Allge­meine berichtet, haben Unfall­for­scher heraus­ge­funden, dass sich rund zwei Drittel der Autofahrer von den höheren Bußgeldern nicht beein­drucken lassen. 

Bilanz des neuen Bußgeldkatalog fällt überschaubar ist.

Ernüch­ternde Studienergebnisse

Zu dieser Annahme kommt Siegfried Brockmann als Leiter der Unfall­for­schung der Versi­cherer (UDV) nach einer Studie in München und Hamburg, bei der neben Geschwin­dig­keits­mes­sungen des Autover­kehrs auch zahlreiche Fahrer befragt wurden. Den Ergeb­nissen zufolge gehen viele Verkehrs­teil­nehmer eben nicht häufiger runter vom Gas. Von einer abschre­ckenden Wirkung der angeho­benen Bußgelder infolge der StVO-Novelle kann also nur begrenzt die Rede sein.

Verbes­se­rungs­vor­schläge im Sinne der Verkehrssicherheit

Brockmann fordert daher weitere Verschär­fungen, wie zum Beispiel die Sanktio­nierung mit einem Punkt in Flensburg, der bereits ab elf statt der bisher 21 km/h über dem Tempo­limit vergeben werden sollte. Auch ein erhöhter Kontroll­druck durch das Aufstellen von noch mehr Blitzern würde hilfreich sein, um Tempo­ver­stößen einen Riegel vorzuschieben.

Darüber hinaus müssten kleinere Ungereimt­heiten im neuen Bußgeld­ka­talog behoben werden. So kostet das Fahren mit einem E-Scooter auf dem Gehweg ein Verwar­nungsgeld in Höhe von 15 Euro. Radfahrer hingegen müssen 55 Euro bezahlen.

Radarwarn-App-Verbot gefordert

Im Zuge der Umfrage kam außerdem zutage, dass rund 20 Prozent der Befragten ein Radar­warn­gerät oder eine entspre­chende App benutzen würden, um nicht geblitzt zu werden. Für Brockmann ein klares Signal dafür, entspre­chende Geräte und Apps zu verbieten, da Blitzer ihren Zweck verfehlen würden, wenn ein Viertel aller Fahrer schon vorab über den Standort der Messan­lagen infor­miert werden würde.

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Quelle: augsburger-allgemeine.de