Wer versucht einen Termin bei einer Behörde zu bekommen, der weiß, dass dies mit großen Schwierigkeiten verbunden ist. Hat man endlich einen ergattert, ist das keine Garantie für einen schnellen und reibungslosen Behördengang. Helfen soll jetzt die neue Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz). Privatpersonen sowie juristische Personen, wie etwa Autohäuser und Versicherungen, können mithilfe von i-Kfz ihre Autos bequem von zu Hause aus anmelden. Wie, erfahren Sie hier.
Was ist die i-Kfz?
Mit der vierten Stufe des Projektes i-Kfz digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland weiter. Hintergrund ist die am 1. September in Kraft getretene Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Was alle Autofahrer wohl besonders freuen wird: Sobald man den neuen Pkw online angemeldet hat, steht einem nichts mehr im Wege direkt loszufahren. Als Nachweis für die Zulassung dient in den ersten zehn Tagen vielmehr ein digitaler Bescheid, der in der Regel sofort nach der Überprüfung des Antrages zur Verfügung steht. Der Fahrzeughalter muss nicht mehr warten, bis ihm die entsprechenden Papiere ausgehändigt werden.
Hinzu kommt, dass Zulassungen über eine sogenannte Großkundenschnittstelle ab sofort möglich sind. Das erleichtert den oftmals zeitaufwendigen Kfz-Zulassungsprozess für Autohäuser und Zulassungsdienste, die mehr als 500 solcher Anträge pro Jahr stellen.
Was benötigt man für die i-Kfz?
Um den vollkommen digitalen Service nutzen zu können, müssen Fahrzeughalter eine Reihe von Dokumenten besitzen. Grundsätzlich funktioniert es nur dann, wenn alle Unterlagen digital lesbar sind. Das Verkehrsministerium erklärt auf seiner Internetseite, was man alles dazu braucht:
- Zulassungsdokument Teil I und Teil II – im Volksmunde auch als Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bekannt
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Valide Hauptuntersuchung (HU) und unter Umständen eine Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung (IBAN) oder auch ein SEPA-Mandat
- Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit einer Ausweis-App
- Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion
Der Ausweis wird für die Bestätigung der Identität gebraucht, wer allerdings keinen hat, kann zur Identifizierung auch andere Verfahren benutzen: Ein elektronischer Aufenthaltstitel oder die BundID mit ELSTER-Zertifikat kann unter anderem auch verwendet werden.
Wie funktioniert die Online-Anmeldung?
Für die Anmeldung des Autos ist die örtliche Zulassungsbehörde der kreisfreien Städte oder Landkreise zuständig. Das bedeutet: Um auf das i-Kfz-Portal zugreifen zu können, müssen Sie die Webseite ihrer lokalen Zulassungsbehörde besuchen. Sobald man die richtige Seite gefunden hat, ist eine Identitäts-Bestätigung erforderlich. Dann, so erklärt es das BMDV, sind nur folgende Schritte nötig:
- Sicherheitscode des Fahrzeugbriefes freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und gegebenenfalls Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Code der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Datum der gültigen HU und je nach Fahrzeugtyp einer gültigen SP
- eVB-Nummer zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung des Halters für die Begleichung der Kfz-Steuer
- Freies Kennzeichen auswählen oder im Voraus reserviertes Auto-Kennzeichen angeben
- Zahlung der Verwaltungsgebühren über ein e-Payment-System (welche Zahlungsmethode zur Verfügung stehen, kann von Behörde zu Behörde variieren)
- Die eingetragenen Informationen überprüfen und bestätigen
Wer die Anweisungen haargenau befolgt hat, sollte einen vorläufigen Zulassungsnachweis bekommen haben. Wichtig zu wissen: Wird der Nachweis nicht innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst geschickt, könnte die Online-Fahrzeuganmeldung nicht rechtsgültig sein. Und der Fahrzeughalter muss auf die Zustellung der Dokumente im Briefkasten warten. Auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums finden Sie weitere Informationen.
Wie viel kostet der Service?
Neben den Zeitersparnissen durch die Nutzung des Online-Portals, sollen auch die Kosten für den Verwaltungsaufwand spürbar geringer ausfallen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) verkündete erfreut in einer Pressemitteilung: „Germany goes digital: Mit der vierten Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz erreichen wir einen Meilenstein für die digitale Verwaltung in Deutschland.“ Und: „Die Fahrzeugzulassung wird einfacher, schneller und günstiger.“ Doch stimmt das so?
Der ADAC vergleicht in einem Beitrag die Preise für die Antragstellung online und vor Ort und kommt zum anderen Ergebnis: Überraschenderweise sind die meisten Dienstleistungen über das digitale Portal tatsächlich teurer geworden:
- Erstzulassung: 27,90 statt 27 Euro
- Umschreibung in einen anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens, mit und ohne Halterwechsel: 28,20 statt 27 Euro
Nur die Abmeldung eines Autos stellt sich als kostengünstiger heraus, diese kostet über die Webseite lediglich 5,70 statt 6,90 Euro
Ist die digitale Kfz-Zulassung bundesweit verfügbar?
Angeblich ist der neue Service laut dem BMDV seit Anfang September bundesweit verfügbar. In der Realität ist es nicht wirklich so, denn für die Umsetzung ist das Ministerium nicht verantwortlich, sondern die einzelnen Bundesländer.
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