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Lautes Hupen, dröhnende Motor­ge­räusche und schrilles Fahrrad­klingeln: Die Geräusch­ku­lisse des Straßen­ver­kehrs kann sehr unangenehm sein. Um sich davor zu schützen, greifen einige Verkehrs­teil­nehmer zu Kopfhörern und der Lärm wird mit dem Lieblingslied übertönt. Doch ist das Tragen der beliebten Sound­über­träger für Fahrzeug­führer, Radfahrer oder Fußgänger überhaupt erlaubt?

„Ohren auf!“ – Sind Kopfhörer im Straßenverkehr erlaubt? - Mann mit Kopfhörern im Auto
Stenko Vlad / shutterstock.com

Die Gefahren von Kopfhörern

Streng genommen sind Kopfhörer im Straßen­verkehr nicht verboten. Aller­dings können sie das Hörver­mögen einschränken und von der Umgebung ablenken. Es kommt jedoch unter anderem auf die Lautstärke und die entspre­chende Verkehrs­si­tuation an. Im §23 Absatz 1 der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) heißt es dazu:

„Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verant­wortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeuges beein­trächtigt werden.“

Kommt es durch zu hohe Lautstärke oder den geräusch­un­ter­drü­ckenden Effekt – vor allem bei sogenannten „Noise-Cancelling“-Kopfhörern – zur Gefährdung der Verkehrs­si­cherheit, kann das für Betroffene recht­liche Konse­quenzen haben.

Welche Strafen können drohen?

Die Geräusche aus den Ohrhörern dürfen niemals die Martins­hörner der Polizei, der Rettungs­dienste oder auch das Hupen anderer Fahrzeug­führer übertönen. Werden Autofahrer oder Radfahrer dabei erwischt, wie sie diese aufgrund der Sound­über­tragung nicht wahrnehmen, droht ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro.

Ein gefähr­licher Trend

Hinzu kommt, dass mit der zugege­be­ner­maßen in Deutschland schlep­penden, aber dennoch voran­schrei­tende Elektro­mo­bi­lität, einige Fahrzeuge deutlich weniger Lärm verur­sachen. Dazu gehören auch die beliebten E-Roller.

Professor Dr. Günther Rötter, Experte auf dem Gebiet der Musik­wis­sen­schaft, warnt im Interview mit der Allianz Direct vor einem gefähr­lichen Trend: „Die Situation wird sich in den nächsten Jahren noch mehr verschlechtern.“ Denn: „Elektro­autos sind deutlich leiser. Verkehrs­ge­räusche können mit Kopfhörern also noch leichter überhört werden, auch wenn die Musik gar nicht so laut ist.“

Kann es zu Problemen mit der Versi­cherung kommen?

Gut zu wissen: Kommt es zum Unfall, müssen Auto- sowie Radfahrer, die nachweislich Kopfhörer trugen, mit einer Teilschuld rechnen. Zudem können sich weitere Probleme in Bezug auf die Zahlungs­be­reit­schaft der Kfz-Versicherung ergeben.

Allianz Direct erklärt in einem Beitrag, wieso die Teilkasko- oder Vollkas­ko­ver­si­cherung in einem solchen Fall unter Umständen die Zahlung der Repara­tur­kosten verweigern kann: „Viele Versi­che­rungen stufen das Fahren mit Kopfhörern im Straßen­verkehr als grob fahrlässig ein und übernehmen gar keine Kosten oder nur einen Teil der Summe.“

Das gilt für Fußgänger

Für Fußgänger greift §23 Absatz 1 der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) nicht. Jedoch sollten auch sie sich den Einsatz von Kopfhörern gut überlegen. Die schwä­cheren Verkehrs­teil­nehmer können heran­na­hende Fahrzeuge und das Klingeln von Radfahrern ebenso überhören wie Fahrzeug­führer. Die Sport­zeit­schrift kicker.de weist auf die möglichen recht­lichen Folgen für Passanten auf: „Im Falle eines Unfalls ist zudem eine Mithaftung nicht auszuschließen.“

Darf man Kopfhörer benutzen, um sein Handy in Betrieb zu nehmen?

Um zu verhindern, dass Kraft­fahr­zeug­führer während der Fahrt zum Handy greifen, können Ohrhörer tatsächlich als nützliche Hilfe dienen. Die Gesell­schaft für Technische Überwa­chung (GTÜ) erklärt auf ihrer Website: „Als Freisprech­anlage beispiels­weise für das Smart­phone hingegen können Kopfhörer genutzt werden, um […] [Telefonate] und andere Funktionen per Sprache zu steuern.“

Und: „Aus recht­licher Sicht ist das sogar sinnvoll.“ Insbe­sondere, weil es Autofahrern laut der StVO verboten ist, das Mobil­te­lefon in Betrieb zu nehmen, wenn dafür das Gerät aufge­nommen oder gehalten werden muss.

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Quellen: gesetze-im-internet.de, kicker.de, gtue.news, allianzdirect.de