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Rekord­ver­dächtige Anzahl von Tempo­ver­gehen bei Blitzer-Offensive in Hamburg

Am vergan­genen Dienstag hat die Polizei in Hamburg mal wieder fleißig geblitzt. Im Rahmen der sogenannten ROADPOL Operation Speed wurden zwischen 7 und 24 Uhr zahlreiche Geschwin­dig­keits­ver­stöße geahndet. Wie die Hamburger Morgenpost berichtet, erwischten die Beamten ganze 3770 Verkehrs­teil­nehmer, die zu schnell gefahren sind.

Blitzer lösen vermehrt an einem Tag in Hamburg aus.

Mehr als 50 km/h zu schnell

Kontrol­liert wurden insgesamt 516.607 Fahrzeugen, wobei sowohl stationäre Blitzer als auch mobile Radar­an­lagen zum Einsatz kamen. Allein die zivilen Radar­wagen vermel­deten nach Abschluss der Aktion 1463 Geschwin­dig­keits­ver­gehen. Den Spitzenwert erreichte ein Autofahrer in Alten­werder, der mit 101 Kilometern pro Stunde bei einem Tempo­limit von 50 km/h gemessen wurde.

Bußgeld­be­scheid erhalten, was nun?

Wer einen Bußgeld­be­scheid wegen überhöhter Geschwin­digkeit erhalten hat, sollte die Vorwürfe im Idealfall von einem Anwalt für Verkehrs­recht überprüfen lassen. Wichtig ist dabei zunächst, die Frist für den Einspruch zu beachten. Ab Zustel­lungs­datum des Bußgeld­be­scheides hat der Betroffene dafür 14 Tage Zeit. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bescheid rechts­kräftig und das Bußgeld muss bezahlt werden.

Fehler­hafte Bußgeldverfahren

Nach Einlegen des Einspruchs kann der Anwalt nun Einsicht in die Bußgeldakte beantragen, um heraus­zu­finden, ob die Bußgeld­vor­würfe fehlerhaft sind. So können etwa Blitzer nicht regel­mäßig gewartet oder nicht vorschrifts­mäßig geeicht worden sein. Auch eine falsche Positio­nierung der Messanlage sowie die Nicht­ein­haltung des Mindest­ab­stands zum Verkehrs­schild können zu einer erfolg­reichen Anfechtung der Vorwürfe führen.

Darüber hinaus sind auch Formfehler in Bußgeld­be­scheiden keine Seltenheit. So sollte das Dokument eine vollständige Rechts­mit­tel­be­lehrung genauso beinhalten, wie den vollstän­digen Namen und die korrekte Adresse des Fahrers sowie die Angaben zur Tatzeit und zum Tatort des Verkehrsverstoßes.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: mopo.de