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Eigentlich sollte jeder Autofahrer wissen, dass man vor einer roten Ampel halten muss. Aller­dings gibt es auch Situa­tionen, in denen man eine solche Verkehrs­ein­richtung legal überfahren darf. Wann Sie während einer Rotlicht­phase Ihre Fahrt dennoch fortsetzen können, erfahren Sie hier.

Dann dürfen Sie über eine rote Ampel fahren.
Shotmedia / shutterstock.com

Abbiegen beim Grünpfeil

Neben einigen Ampeln befindet sich ein Zusatz­schild mit einem grünen Pfeil, der nach rechts zeigt. An einer solchen Stelle ist es Fahrzeug­führern erlaubt, rechts abzubiegen, auch wenn die sogenannte „Licht­zei­chen­anlage“ rot anzeigt.

Dabei ist jedoch Vorsicht angesagt: Zunächst muss man an der entspre­chenden Halte­linie zum Still­stand kommen und sich verge­wissern, dass keine anderen Verkehrs­teil­nehmer behindert oder gefährdet werden. Vor allem auf schnell fahrende Radfahrer und leicht zu überse­hende Fußgänger sollte man achtgeben. Werden Kraft­fahr­zeug­führer erwischt, wie sie nicht anhalten, müssen sie mit einem saftigen Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Gefährdung erhöht sich die Geldstrafe um 30 Euro.

Wie lange Autofahrer an der entspre­chenden Markierung halten müssen, ist nicht genau geregelt. Jedoch sind Fahrzeug­führer gut beraten, dieselbe Faust­regel wie bei Stopp­schildern anzuwenden: Drei Sekunden warten und dann kann man unter Umständen weiterfahren.

Martinshorn und Blaulicht

Hört man das Martinshorn und sieht das Blaulicht von Einsatz­wagen, wie etwa von der Polizei, Feuerwehr oder Notsa­ni­täter, müssen alle Verkehrs­teil­nehmer den Dienst­fahr­zeugen die Fahrbahn umgehend freimachen. Wenn den Einsatz­kräften nicht durch rechts bezie­hungs­weise links Heran­fahren Platz gemacht werden kann, darf man bei einer roten Ampel ausnahms­weise die Halte­linie überschreiten. Sobald die Einsatz­wagen vorbei­ge­fahren sind, sollten Fahrzeug­führer entweder hinter der Halte­linie warten, bis sie grünes Licht haben oder – wenn die Möglichkeit besteht – vor die Markierung zurückfahren.

Die Ampel wird einfach nicht Grün

Die Wartezeit an einer roten Ampel kann sich wie eine Ewigkeit anfühlen. In der Regel schaltet die Licht­zei­chen­anlage jedoch innerhalb weniger Minuten auf Grün. Ist die Verkehrs­ampel aber defekt, darf die Fahrt vorsichtig fortge­setzt werden.

Autofahrer müssen aber lange genug warten, bevor sie davon ausgehen können, dass die Anlage tatsächlich nicht mehr funktio­niert. Aller­dings gibt es hierfür keine genaue Zeitangabe. Frühere Gerichts­ur­teile legen nahe, dass sich ein Kraft­fahr­zeug­führer richtig verhält, wenn er zwischen drei und fünf Minuten wartet.

Was gilt für Kolonnen?

Als Teil eines Auto-Konvois, wie sie oftmals während Hochzeiten und Fußball­spielen auf der Straße anzutreffen sind, dürfen die Teilnehmer unter Umständen auch während einer Rotlicht­phase die Kreuzung überqueren, sofern das erste Kraft­fahrzeug des geschlos­senen Verbandes noch grünes Licht hatte. Denn eine Kolonne ist als „ein Fahrzeug“ einzu­stufen. In einem solchen Fall sollte aller­dings mit angepasster Geschwin­digkeit gefahren werden, da ein erhöhtes Unfall­risiko besteht.

Welche Strafen drohen Rotlichtsündern?

Ist keine der oben genannten Situa­tionen gegeben, darf man eine rote Verkehrs­ampel nicht überfahren. Werden Autofahrer von einem Rotlicht­blitzer oder Ordnungs­hüter dennoch dabei erwischt, drohen teils sehr drastische Sanktionen.

Entscheidend für die Höhe des Straf­maßes ist, wie lange die Licht­zei­chen­anlage bereits auf Rot stand und ob eine Gefährdung hinzukam. Hierbei wird zwischen einem einfachen und quali­fi­zierten Rotlicht­verstoß unter­schieden. In einem Beitrag erklärt der ADAC, wann welche Ordnungs­wid­rigkeit vorliegt: „Von einem einfachen Rotlicht­verstoß spricht man, wenn die Ampel beim Überfahren maximal eine Sekunde rot ist.“ Weiter berichten die Verkehrs­experten: „War die Ampel länger als eine Sekunde rot, liegt ein quali­fi­zierter Rotlicht­verstoß vor.“

Der Bußgeld­ka­talog sieht hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote für Rotlicht­sünder vor:

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot
Rotlicht­verstoß (ohne Rechts­ab­biegen mit Grünpfeil)  90 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  200 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  240 €  2 Punkte  1 Monat 
… bei schon länger als einer Sekunde andau­ernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens  200 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Gefährdung  320 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  360 €  2 Punkte  1 Monat 

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Quelle: adac.de