Schärfere Sanktionen bei vorsätzlichen Geschwindigkeitsvergehen auf der Autobahn
Zu schnelles Fahren kann bekanntermaßen zu einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot führen. Wer aber vorsätzlich handelt, muss unter Umständen deutlich tiefer in die Tasche greifen. So entschied nach Informationen der Süddeutschen Zeitung der Richter des Amtsgerichts Castrop-Rauxel in einem aktuellen Fall (Az.: 6 OWi-264 Js 1170/22-486/22) gegen einen Verkehrsteilnehmer, der behauptete, das Tempolimit nicht wahrgenommen zu haben.
Mit Tempo 147 bei erlaubten 80 km/h
Weil ein Autofahrer auf einer dreispurigen Autobahn – die etappenweise ein Tempolimit von 120 auf 80 km/h vorgab – mit 147 km/h geblitzt wurde, sollte er ein Bußgeld in Höhe 480 zahlen. Zudem fielen zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot an. Der Mann legte dagegen Einspruch ein mit der Begründung, er habe das Tempo-80-Verkehrsschild nicht gesehen.
Amtsgericht geht von Vorsatz aus
Doch der Richter vom Amtsgerichts Castrop-Rauxel glaubte dem Autofahrer nicht. Da auf die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem betreffenden Streckenabschnitt der Autobahn mithilfe mehrere Verkehrsschilder deutlich sichtbar hingewiesen worden sei, könne man nicht behaupten, die Schilder fahrlässig übersehen zu haben.
Daher ging das Gericht von Vorsatz aus und verdoppelte die Geldbuße sogar auf 960 Euro. So hätte der Fahrer nicht nur die fünf beidseitig aufgestellten Verkehrsschilder wahrnehmen müssen, sondern auch die Bodenwelle, die bekanntermaßen auf eine Gefahrenstelle hinweist. Den Vorsatz begründete das Gericht außerdem mit dem erheblichen Tempoverstoß in Form von 68 Prozent über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
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Quelle: sueddeutsche.de