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Nutzung illegaler Blitzer-Apps und Radar­warn­geräte steigt enorm

Gemäß einer reprä­sen­ta­tiven Umfrage des Digital­ver­bandes Bitkom sind Blitzer-Warner hoch im Kurs. So sollen knapp 50 Prozent der 785 befragten Personen diese nutzen, um sich über den Standort von Geschwin­dig­keits­mess­an­lagen mit dem Ziel zu infor­mieren, einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot zu entgehen.

Person benutzt Navigation und Handy um Blitzer aufzuspüren, obwohl Blitzer-Apps verboten sind.

Blitzer-Apps mit Spitzenplatz

Mit 27 Prozent infor­mieren sich demnach rund ein Drittel der befragten Auto- und Motor­rad­fahrer über Blitzer mithilfe von Warn-Apps auf dem Handy. 14 Prozent würden Radar­warn­geräte und 13 Prozent eine im Naviga­ti­ons­gerät integrierte Warnfunk­tionen nutzen. Aller­dings hätten nur 26 Prozent der Umfra­ge­teil­nehmer die Erfahrung gemacht, dass die Warnung auch immer hält, was sie verspricht. Dennoch würden mehr als ein Drittel solche Geräte regel­mäßig nutzen und 46 Prozent wären überzeugt davon, dank der illegalen Blitzer-Warngeräte ein Bußgeld vermieden zu haben.

Verbotene Blitzer-Prävention

Dass Blitzer-Apps und Co. hierzu­lande nicht erlaubt sind, ist für viele offen­sichtlich kein Grund, sie nicht zu nutzen. Dabei kann ein Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie mit einem Punkt in Flensburg sanktio­niert werden. Dazu sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: „Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt. Polizei und Ordnungsamt wollen sich nun mal nicht austricksen lassen.“ Allge­meine Hinweise auf Radar­fallen wie die Meldung über Blitzer-Standorte im Radio sind in Deutschland jedoch ganz legal und werden laut Umfrage von 90 Prozent der Verkehrs­teil­nehmer in Anspruch genommen.

Obacht im Ausland!

Auch in zahlreiche anderen europäi­schen Ländern wie Frank­reich, Belgien, Dänemark, Bulgarien und Finnland dürfen Blitzer-Warner nicht genutzt werden, weshalb man sich vor dem nächsten Urlaub besser genau nach den Bedin­gungen vor Ort infor­mieren sollte. Oftmals ist die Strafe andernorts sogar höher und schon das alleinige Mitführen von Blitzer-Warngeräten ist bereits verboten.

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Quelle: bitkom.org