69-jähriger Mann will gegen die Stadt Lübeck klagen
Dürfen Blitzeranhänger ohne amtliches TÜV-Kennzeichen im Straßenverkehr stehen und messen? Nein, denkt sich der Rentner Heinz-Jürgen Lübbe aus Reinfeld bei Lübeck und will nun vor Gericht ziehen. Wie Sat.1 berichtet, ließ sich der Mann dafür sogar absichtlich blitzen.
Vorsätzlicher Geschwindigkeitsverstoß für einen guten Zweck
Gleich mehrere Versuche habe Lübbe laut eigener Aussage für ein Blitzerfoto benötigt. Erst mit seinem zweiten Fahrzeug, einem Mercedes-Benz SL 500, hätte der Blitzer bei Tempo 60 in einer 50er-Zone ausgelöst. Mit dieser Aktion wollte der Rentner einen Bußgeldbescheid erzwingen, um in der Folge zu beweisen, dass viele Verkehrsteilnehmer bei diesem Blitzeranhänger ohne rechtliche Grundlage zur Kasse gebeten werden.
Messgerät mit Kennzeichen-Dublette
Fakt ist: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) muss jedes Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen haben. Das gelte auch für parkende Fahrzeuge, so Lübbe, doch in diesem Fall wäre der Anhänger nur mit einer Kennzeichen-Dublette ausgestattet. Dass ein solcher Blitzer Geschwindigkeitsmessungen vornehme, sei rechtswidrig. Die Stadt Lübeck argumentiert, dass das amtliche korrekte Kennzeichenschild im Gerät liegen muss, um Vandalismus vorzubeugen.
Ein Nachbeben in der Bußgeldbehörde
Lübbe hat den Bußgeldbescheid inzwischen erhalten. Anstatt die 30 Euro zu bezahlen, legte er Einspruch ein. Die folgende Forderung von rund 60 Euro verweigerte der Rentner ebenfalls, sodass sich in der Folge die Staatsanwaltschaft mit dem Vorgang beschäftige. Nina Rehberg von der Hansestadt Lübeck sieht darin ein rechtmäßiges Verfahren. Die Bußgelder wären bundeseinheitlich geregelt und bei einem Einspruch würden die Sache nun mal an das Amtsgericht weitergeleitet werden.
Das Amtsgericht jedoch hat das Verfahren inzwischen eingestellt. Nicht aber wegen eines unzulässigen Messverfahrens, sondern lediglich wegen der geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung. Da die Blitzer also weiterhin im Einsatz sind, will Lübbe jetzt die Stadt wegen Betrugs verklagen. Sein Ziel: „Das wird sicherlich ein Nachbeben haben in der Ordnungsbehörde. Die ganzen Bußgelder, die nicht verjährt sind, müssen zurückerstattet werden.“
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Quelle: sat1regional.de