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69-jähriger Mann will gegen die Stadt Lübeck klagen

Dürfen Blitzer­an­hänger ohne amtliches TÜV-Kennzeichen im Straßen­verkehr stehen und messen? Nein, denkt sich der Rentner Heinz-Jürgen Lübbe aus Reinfeld bei Lübeck und will nun vor Gericht ziehen. Wie Sat.1 berichtet, ließ sich der Mann dafür sogar absichtlich blitzen.

Renter fährt absichtlich in einen mobilen Blitzer ohne TüV-Plakette in der Region Lübeck.
Ronald Rampsch / shutterstock.com

Vorsätz­licher Geschwin­dig­keits­verstoß für einen guten Zweck

Gleich mehrere Versuche habe Lübbe laut eigener Aussage für ein Blitzerfoto benötigt. Erst mit seinem zweiten Fahrzeug, einem Mercedes-Benz SL 500, hätte der Blitzer bei Tempo 60 in einer 50er-Zone ausgelöst. Mit dieser Aktion wollte der Rentner einen Bußgeld­be­scheid erzwingen, um in der Folge zu beweisen, dass viele Verkehrs­teil­nehmer bei diesem Blitzer­an­hänger ohne recht­liche Grundlage zur Kasse gebeten werden.

Messgerät mit Kennzeichen-Dublette

Fakt ist: Laut Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) muss jedes Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen haben. Das gelte auch für parkende Fahrzeuge, so Lübbe, doch in diesem Fall wäre der Anhänger nur mit einer Kennzeichen-Dublette ausge­stattet. Dass ein solcher Blitzer Geschwin­dig­keits­mes­sungen vornehme, sei rechts­widrig. Die Stadt Lübeck argumen­tiert, dass das amtliche korrekte Kennzei­chen­schild im Gerät liegen muss, um Vanda­lismus vorzubeugen.

Ein Nachbeben in der Bußgeldbehörde

Lübbe hat den Bußgeld­be­scheid inzwi­schen erhalten. Anstatt die 30 Euro zu bezahlen, legte er Einspruch ein. Die folgende Forderung von rund 60 Euro verwei­gerte der Rentner ebenfalls, sodass sich in der Folge die Staats­an­walt­schaft mit dem Vorgang beschäftige. Nina Rehberg von der Hanse­stadt Lübeck sieht darin ein recht­mä­ßiges Verfahren. Die Bußgelder wären bundes­ein­heitlich geregelt und bei einem Einspruch würden die Sache nun mal an das Amtsge­richt weiter­ge­leitet werden.

Das Amtsge­richt jedoch hat das Verfahren inzwi­schen einge­stellt. Nicht aber wegen eines unzuläs­sigen Messver­fahrens, sondern lediglich wegen der gering­fü­gigen Geschwin­dig­keits­über­schreitung. Da die Blitzer also weiterhin im Einsatz sind, will Lübbe jetzt die Stadt wegen Betrugs verklagen. Sein Ziel: „Das wird sicherlich ein Nachbeben haben in der Ordnungs­be­hörde. Die ganzen Bußgelder, die nicht verjährt sind, müssen zurück­er­stattet werden.“

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Quelle: sat1regional.de