Was im Stau erlaubt ist und was man auf keinen Fall machen sollte
Ein Stau kann an den Nerven zehren – insbesondere, wenn beim Warten kein Ende in Sicht ist. Doch darf man das Fahrzeug verlassen, um sich zu erleichtern oder einfach die Beine zu vertreten? Eine Übersicht über Dos and Don'ts im Stau hat FOCUS Online zusammengefasst.
Aussteigen verboten, aber die Ausnahme bestätigt die Regel!
Das Verlassen des Autos in einem Stau ist grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, der Fahrer muss aussteigen, um eine Unfallstelle abzusichern. Daher ist das Aussteigen, um auf Toilette zu gehen oder um sich bei großer Hitze etwas abzukühlen, eigentlich tabu. Häufig aber lässt die Polizei Kulanz walten, wenn sich der Stau als besonders langwierig herausstellt.
Wichtig ist hierbei jedoch, dass die Fahrzeuginsassen in der Nähe ihres Autos bleiben, um Einsatz- und Rettungsfahrzeugen nicht im Weg zu stehen. Wer im Auto bleibt, um hinter dem Steuer ein Nickerchen zu machen, verhält sich ebenso regelwidrig, da er andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnte.
Rettungsgasse bilden
Um Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen freie Bahn zu schaffen, sollte zudem eine Rettungsgasse gebildet werden, sobald sich abzeichnet, dass der Verkehr zum Stillstand kommt. Bei einer Straße mit zwei Fahrstreifen muss die Mitte zwischen den beiden Spuren freigelassen werden, bei einer dreispurigen Straße wie auf der Autobahn ist die äußerste linke sowie die rechts daneben liegende Fahrspur freizulassen. Zuwiderhandlungen können ein einmonatiges Fahrverbot sowie ein Bußgeld in Höhe von 200 bis 320 Euro nach sich ziehen.
Überholverbot im Stau?
In einem Stau darf man rechts überholen, wenn das Fahrzeug links daneben steht bzw. maximal 60 km/h fährt. Steht das Auto, ist das Überholen mit höchsten 20 km/h erlaubt. Wenn das Auto auf dem linken Streifen in Bewegung ist, darf man maximal mit 20 km/h mehr auf dem Tacho überholen. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Absolut verboten ist auch im Stau das Befahren des Standstreifens, um schneller voranzukommen. Das kann mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie mit einem Punkt im Fahreignungsregister sanktioniert werden.
Finger weg vom Handy!
Auch das Mobiltelefon in der Hand ist für einen im Stau stehenden Fahrer bei laufendem Motor nicht erlaubt. Handyverstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro richtig teuer werden. Zudem drohen bis zu zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
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Quelle: focus.de