• Lesedauer:3 min Lesezeit

Krank Auto zu fahren kann teuer werden

Wer nicht fit ist und sich dennoch in sein Auto setzt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrs­teil­nehmer. Insbe­sondere, wenn man zum Beispiel wegen einer Erkältung Medika­mente einge­nommen hat. Betrof­fenen Fahrern droht laut Infor­ma­tionen von 24auto.de neben Bußgeld und Punkten sogar ein Fahrverbot.

Warum man nicht krank hinterm Lenkrad sitzen sollte
DimaBerlin / shutterstock.com

Fahren unter Einfluss von Medikamenten

Bei einem grippalen Infekt kann die Konzen­tration beein­trächtigt sein. Allein das ist schon ein guter Grund, das Autofahren zu vermeiden. Noch gravie­render wird es, wenn man Medika­mente gegen die Erkrankung nimmt – können diese doch die Fahrtüch­tigkeit vehement einschränken.

So kann bereits ein Hustensaft aufgrund seines Alkohol­ge­halts die Sinne des Fahrers benebeln. Wer dann in einen Unfall verwi­ckelt oder von der Polizei kontrol­liert wird, muss eventuell mit den gleichen Strafen rechnen, die laut § 24a Abs. 2 StVG für das Fahren unter Alkohol­ein­fluss gelten. Neben hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg kann das sogar zum Fahrverbot führen.

Anwei­sungen des Arztes Folge leisten

Daher sollte man im Zuge einer Medika­men­ten­ein­nahme stets auf den Rat seines Arztes hören. Zuwider­hand­lungen können als grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich einge­stuft werden. Das wiederum kann auch die Versi­cherer dazu veran­lassen, bei einem Unfall die Haftung einzu­schränken, wodurch der Fahrer einen möglichen Schaden aus eigener Tasche bezahlen muss.

Übrigens: Auch der Arzt hat eine Aufklä­rungs­pflicht. Unter­lässt es dieser, den Patienten über einen möglichen Einfluss der verschrie­benen Medika­mente auf die Fahrtüch­tigkeit zu infor­mieren, kann der Mediziner für die Folgen haftbar gemacht werden.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: 24auto.de