Wissenswertes zur Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr
E-Scooter erfreuen sich längst auch in deutschen Städten großer Beliebtheit. Doch die elektrobetriebenen Roller sind nicht ohne Regelwerk. Was man bei der Benutzung eines E-Scooters im Straßenverkehr beachten muss, hat das MDR Magazin BRISANT zusammengefasst.
Gesetzliche Vorschriften
Zwar benötigt man keine Fahrerlaubnis, um sich mit einem E-Scooter auf öffentlichen Straßen fortzubewegen – verkehrssicher aber muss das Elektrokleinstfahrzeug sein, weshalb Bremsen, eine Klingel und eine Beleuchtungsanlage unerlässlich sind. Zudem ist die selbstklebende Haftpflicht-Versicherungsplakette Pflicht, da eine Versicherung für E-Scooter unerlässlich ist.
Darüber hinaus beträgt das Mindestalter für die Nutzung eines E-Scooters 14 Jahre und man darf nicht auf dem Bürgersteig, sondern nur auf Radwegen oder auf der Straße fahren, wenn kein Radstreifen vorhanden ist. Auch ist es verboten, auf einem E-Scooter zu zweit zu fahren. Eine Helmpflicht gibt es hingegen nicht, auch wenn die hohen Unfallzahlen – laut Polizei insgesamt 5.535 in 2021 – dafür sprechen, dass diese sinnvoll wäre.
Kosten der Versicherung
Die Haftpflichtversicherung für E-Scooter beläuft sich auf einen Betrag ab 25 Euro pro Jahr. Jüngere Fahrer müssen zumeist mehr bezahlen als ältere. Zu beachten ist auch, dass die Haftpflicht nur Schäden an Dritten abdeckt, weshalb man im Idealfall auch eine Unfallversicherung für sich selbst abschließen sollte. Wer sich den E-Scooter nicht nur mietet, sondern im Besitz eines eigenen Rollers ist, kann mit einer Kaskoversicherung dafür sorgen, dass diese bei Diebstahl für die Kosten aufkommt.
Wo man den E-Scooter parken darf
Dass viele E-Scooter bereits das Stadtbild verschandeln, wenn sie nach der Nutzung einfach achtlos in die Ecke geschmissen werden, hat bereits für viel Aufregung gesorgt. Eigentlich aber müssen sie – ohne Fußgänger zu behindern – am Straßenrand oder auf dem Gehweg sorgsam abgestellt werden. Bei der Mitnahme in Bus und Bahn können die jeweiligen Anbieter übrigens Aufpreise verlangen oder die Mitnahme zu Hauptverkehrszeiten sogar untersagen.
Wann ein Bußgeld fällig wird
Wie bei anderen Fahrzeugen, kann auch ein Verstoß mit dem E-Scooter gegen die Straßenverkehrsordnung mit Bußgeldern sanktioniert werden. So kostet es 70 Euro, wenn man dabei erwischt wird, ohne Allgemeine Betriebserlaubnis zu fahren. Das Fehlen des Versicherungsaufklebers wird mit 40 Euro in Rechnung gestellt und wer kein Licht hat, zahlt immerhin noch 20 Euro. Nebeneinander oder auf nicht zulässigen Verkehrsflächen fahren kann bis zu 30 Euro kosten.
Deutlich teurer wird das Fahren unter Alkoholeinfluss. Die Bestimmungen für E-Scooter orientieren sich nämlich an den 0,5-Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge. Wer betrunken fährt, muss also mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen.
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Quelle: mdr.de