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Bus überholen

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Ein Auto möchte einen Bus an der Halte­stelle überholen. In dem Augen­blick des Überhol­ma­növers fährt der Bus los und beide stoßen zusammen. Wer haftet dafür? Kennen Sie die Antwort?

Mehrere Fahrzeuge überholen Fahrräder auf einer Busspur.

Für die Antwort auf diese Frage ist es wichtig zu wissen, ob der Busfahrer den Blinker gesetzt hat. Im Falle eines Urteils des Oberlan­des­ge­richts Celle (Az.: 14 U 96/21) war es jedoch auch wichtig, ob der Busfahrer dies beweisen konnte. Sowohl T-Online als auch der ADAC berich­teten über diesen Fall.

Zusam­menstoß von Bus und Auto

In dem Fall stand ein Linienbus an seiner Halte­stelle und fuhr in dem Augen­blick los, als ein Autofahrer vorbei­fahren wollte. Beim Zusam­menstoß der Fahrzeuge entstand ein Schaden von ungefähr 10.000 Euro. Der Busfahrer erklärte, dass er links geblinkt hätte. Der Autofahrer bestritt dies und wollte den Schaden ersetzt haben.

Busfahrer muss Blinken beweisen

Der Fall landete schließlich vor dem Oberlan­des­ge­richt Celle. Dies entschied, dass der Busfahrer 75 Prozent des Schadens übernehmen muss. Der fließende Verkehr habe zwar Vorrang, müsse aber dann anhalten, wenn der Busfahrer durch seinen Blinker anzeigt, dass er losfahren möchte. In diesem Fall müsse sich der fließende Verkehr auf das Einfahren des Busses einstellen, eine Behin­derung hinnehmen und nötigen­falls auch mit einer mittel­starken Bremsung anhalten, so das Gericht. Die Beweislast für die Inanspruch­nahme dieses Vorrechts trage jedoch der Busfahrer. Da der Busfahrer nicht beweisen konnte, dass er geblinkt hatte, musste er für den Großteil des Schadens aufkommen.

Mit mäßiger Geschwin­digkeit am Bus vorbei

Da man an Bussen nur in mäßiger Geschwin­digkeit vorbei­fahren darf, wurde auch das von den Richtern geprüft. Das Gutachten hatte aller­dings ergeben, dass der Autofahrer nur 30 km/h fuhr. Laut Gericht sei er demnach nicht zu schnell gewesen. Der Autofahrer müsse daher nur wegen der Betriebs­gefahr 25 Prozent des Schadens übernehmen.

Höchst­rich­ter­liche Klärung

Laut dem ADAC gibt es aller­dings auch Entschei­dungen von Gerichten, die anders ausge­fallen sind. So musste beispiels­weise ein Autofahrer wider­legen, dass der Busfahrer korrekt geblinkt hatte. Das Oberlan­des­ge­richt Celle habe daher die Revision zum Bundes­ge­richtshof zugelassen. Die Haftungs­frage muss daher höchst­rich­terlich erst noch geklärt werden.

Einen weiter­füh­renden Artikel zu dem Thema finden Sie hier: „Ein Bus hält an der Halte­stelle mit Warnblink­anlage, ich möchte überholen, was gibt es zu beachten?

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Quelle: ADAC, T-Online, Nieder­säch­si­sches Landesjustizportal