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Wer sich auf sein Navi verlässt, landet unter Umständen in einer Sackgasse. Eine Situation, in die wohl jeder Fahrer schon einmal geraten ist. Fährt man zudem ein besonders großes Fahrzeug, bleibt oft nur noch der Rückwärtsgang und dann kann es gefährlich werden. Wie Sie unfallfrei wieder heraus­fahren und welche weiteren Regeln in einer Sackgasse zu beachten sind, erfahren Sie hier.

Wer unfreiwillig in einer Sackgasse landet, will nur eins: Unfallfrei wieder raus
Video­pro­duktion Grocholl / shutterstock.com

Woran erkennt man eine Sackgasse?

Der Begriff „Sackgasse“ bezeichnet eine Straße, die nur von einer Seite zugänglich ist. Das andere Ende mündet hin und wieder in einen sogenannten „Wende­hammer“. Dieser spezielle Straßentyp soll Fahrzeugen, insbe­sondere größeren, wie etwa Lastwagen und Bussen, ermög­lichen, zu wenden. Im Straßen­verkehr erkennen Autofahrer sowie andere Verkehrs­teil­nehmer eine Sackgasse anhand des Verkehrs­zei­chens Nummer 357. Auf dem blauen Schild ist ein weißer senkrechter und ein roter horizon­taler Balken abgebildet.

Das Verkehrs­schild gehört zu den sogenannten Richt­zeichen. Diese geben laut § 42 Absatz 1 der Straßen­ver­kehrs­ordnung „besondere Hinweise zur Erleich­terung des Verkehrs. Sie können auch Ge- oder Verbote enthalten“.

Welche Regeln gelten hier?

Oft wissen Kraft­fahr­zeug­führer aber nicht, welche Regeln in einer Sackgasse gelten. LapID, Anbieter von elektro­ni­schen Führer­schein­kon­trollen, berichtet darüber und listet einige der wichtigsten Vorschriften auf:

  • Parken dürfen Autofahrer nur am rechten Straßenrand. Das Fahrzeug muss also in Fahrt­richtung abgestellt werden. Im Gegensatz zur Einbahn­straße, wo man unter Umständen auf beiden Seiten parken darf.
  • „Rechts-vor-Links“ bleibt bestehen.
  • So wie in den meisten Abschnitten des Straßen­ver­kehrs, hat der fließende Verkehr auch bei einem abgesenkten Bordstein Vorfahrt.
  • Befindet sich die Sackgasse innerorts, gilt die erlaubte Höchst­ge­schwin­digkeit von 50 km/h. Viele sind aller­dings als Tempo-30 Zone ausge­wiesen. Daher sollten Fahrer auf andere vorhandene Verkehrs­zeichen achten.
  • Gibt es keinen Wende­hammer, dürfen Autofahrer rückwärts­fahren. Das Zusatz­zeichen Nummer 2024 „keine Wende­mög­lichkeit“ weist auf den fehlenden Wende­hammer hin. Dabei ist grund­sätzlich besondere Vorsicht geboten. Es sollte stets auf parkende Autos und andere Verkehrs­teil­nehmer geachtet werden.

Insbe­sondere Letzteres dürfen Autofahrer nicht auf die leichte Schulter nehmen, weil sich Sackgassen häufiger in verkehrs­be­ru­higten Bereichen befinden. Daher könnten sich auch Kinder zwischen parkenden Kraft­fahr­zeugen aufhalten und jeden Moment auf die Fahrbahn treten. Demzu­folge sind Fahrer gut beraten, die Rückwärts­fahrt mit Schritt­ge­schwin­digkeit anzutreten und hierbei besonders aufmerksam zu sein.

Welche Ausnahmen kann es für Fußgänger und Radfahrer geben?

Für Fußgänger und Radfahrer kann eine Sackgasse durch­lässig sein. Bedeutet: Die Fahrbahn endet zwar oder wird durch beispiels­weise Sperr­pfosten abgesperrt, ist aber für Passanten und Fahrrad­fahrer durch­gehend zugänglich. Dies wird entweder durch einen Hinweis auf dem Sackgassen-Schild oder mit einem entspre­chenden Zusatz­schild angezeigt. Für Kraft­fahr­zeug­führer bleibt die Durch­fahrt weiterhin tabu.

Diese Strafen drohen in der Sackgasse

Wird ein Kraft­fahr­zeug­führer erwischt, wenn er zum Beispiel sein Fahrzeug in einer Sackgasse falsch geparkt hat, muss er mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Noch teurer kann es werden, wenn Fahrer die Vorfahrts­regeln missachten. Resul­tiert daraus eine Sachbe­schä­digung, drohen 120 Euro Geldstrafe und ein Punkt in Flensburg. Für rechts­wid­riges Wenden, wenn etwa unerlaubt die Einfahrt zu einem privaten Grund­stück dazu genutzt wird, können die Eigen­tümer eine sogenannte „Besitz­stö­rungs­klage“ einreichen.

Um mehr über ein kostspie­liges Wende­ma­növer zu erfahren, das zu einer Zahlungs­auf­for­derung in Höhe von 345 Euro führte und welche Regeln bezüglich des Wendens in Deutschland gelten, lesen Sie hier weiter.

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Quellen: gesetze-im-internet.de, blog.lapid.de