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Fahrverbot verhindern – gewusst wie!

Ein Verstoß im Straßen­verkehr kann nicht nur mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg sanktio­niert werden, sondern auch mit einem Fahrverbot. In bestimmten Fällen ist es jedoch möglich, dies zu umgehen. Welche Ausnahmen die Regel sind, hat das Nachrich­ten­portal t-online.de einmal genauer unter die Lupe genommen.

Person muss seinen Führerschein nach einem Fahrverbot abgeben.

Frist­ge­recht Einspruch einlegen

Grund­sätzlich ist zu beachten, dass man nach Erhalt eines Bußgeld­be­scheides unbedingt frist­ge­recht Einspruch einlegen muss. Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen ab Zustel­lungs­datum erfolgen. Im Idealfall können dann mithilfe eines Anwalts für Verkehrs­rechts mögliche Fehler in dem Bußgeld­ver­fahren aufge­deckt werden, um das drohende Fahrverbot zu verhindern.

Vom Fahrer­verbot „freikaufen“

Darüber hinaus gibt es auch bestimmte Lebens­um­stände, die dazu führen können, dass ein Fahrverbot abgewendet werden kann. So ist es laut Gesetz möglich, anstelle der Verhängung eines Fahrverbots ein höheres Bußgeld zu zahlen, wenn der Betroffene als Berufs­fahrer oder aus gesund­heit­lichen Gründen auf den Führer­schein angewiesen ist.

Unver­zeihbare Verstöße

Diese Option ist jedoch nicht bei jedem Verkehrs­verstoß gegeben. Vergehen wie Trunkenheit oder Drogen­miss­brauch am Steuer sowie das Überfahren einer roten Ampel oder der Status der Probezeit stehen der Umgehung eines Fahrverbots im Weg. Auch Wieder­ho­lungs­täter, die bereits mehrere Punkte auf ihrem Konto in Flensburg gesammelt haben, haben schlechte Karten in Bezug auf die Vermeidung eines Fahrverbots durch die Zahlung eines höheren Bußgeldes.

Punkte recht­zeitig abbauen

Dann gibt es noch die Möglichkeit, Punkte im Fahreig­nungs­re­gister abzubauen, um so den Führer­schein­entzug, der ab dem achten Punkt unumgänglich ist, zu verhindern. Aller­dings kann durch die Teilnahme an einem Fahreig­nungs­se­minar nur maximal ein Punkt innerhalb von fünf Jahren abgebaut werden.

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Quelle: t-online.de