Fahrverbot verhindern – gewusst wie!
Ein Verstoß im Straßenverkehr kann nicht nur mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg sanktioniert werden, sondern auch mit einem Fahrverbot. In bestimmten Fällen ist es jedoch möglich, dies zu umgehen. Welche Ausnahmen die Regel sind, hat das Nachrichtenportal t-online.de einmal genauer unter die Lupe genommen.
Fristgerecht Einspruch einlegen
Grundsätzlich ist zu beachten, dass man nach Erhalt eines Bußgeldbescheides unbedingt fristgerecht Einspruch einlegen muss. Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen ab Zustellungsdatum erfolgen. Im Idealfall können dann mithilfe eines Anwalts für Verkehrsrechts mögliche Fehler in dem Bußgeldverfahren aufgedeckt werden, um das drohende Fahrverbot zu verhindern.
Vom Fahrerverbot „freikaufen“
Darüber hinaus gibt es auch bestimmte Lebensumstände, die dazu führen können, dass ein Fahrverbot abgewendet werden kann. So ist es laut Gesetz möglich, anstelle der Verhängung eines Fahrverbots ein höheres Bußgeld zu zahlen, wenn der Betroffene als Berufsfahrer oder aus gesundheitlichen Gründen auf den Führerschein angewiesen ist.
Unverzeihbare Verstöße
Diese Option ist jedoch nicht bei jedem Verkehrsverstoß gegeben. Vergehen wie Trunkenheit oder Drogenmissbrauch am Steuer sowie das Überfahren einer roten Ampel oder der Status der Probezeit stehen der Umgehung eines Fahrverbots im Weg. Auch Wiederholungstäter, die bereits mehrere Punkte auf ihrem Konto in Flensburg gesammelt haben, haben schlechte Karten in Bezug auf die Vermeidung eines Fahrverbots durch die Zahlung eines höheren Bußgeldes.
Punkte rechtzeitig abbauen
Dann gibt es noch die Möglichkeit, Punkte im Fahreignungsregister abzubauen, um so den Führerscheinentzug, der ab dem achten Punkt unumgänglich ist, zu verhindern. Allerdings kann durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nur maximal ein Punkt innerhalb von fünf Jahren abgebaut werden.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quelle: t-online.de