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SUV-Fahrer dürfen auf der Autobahn nicht jede Fahrspur benutzen

Bußgelder im Straßen­verkehr gibt es in der Regel für Verkehrs­ver­stöße wie zu schnelles Fahren oder das Passieren einer roten Ampel. SUV-Fahrer aber müssen auch eine ganz spezielle Regelung beachten. Wie die Offenbach-Post berichtet, sind einige Fahrspuren auf Autobahnen für manche SUVs komplett verboten.

Bußgelder bei Verstößen auf der Autobahn
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Achtung Baustelle!

So kann es vorkommen, dass ein SUV einfach zu breit für bestimmte Autobahn­ab­schnitte ist. Insbe­sondere auf verengten Autobahn­bau­stellen, bei denen die linke Fahrspur auf zwei Meter begrenzt ist, müssen betroffene Autofahrer Vorsicht walten lassen. Ist das Fahrzeug breiter als zwei Meter, darf es hier nicht fahren. Dabei spielt es keine Rolle, was in Bezug auf die Breite im Fahrzeug­schein steht. Entscheidend ist die gemessene Breite vom linken bis zum rechten Außenspiegel.

SUV-Besitzer sollten sich also bereits vor Fahrt­an­tritt über die Breite ihres Fahrzeugs infor­mieren. Steht diese nicht in der Gebrauchs­an­leitung, muss man selbst nachmessen. Nicht immer sind jedoch die Autospiegel die breiteste Stelle am Fahrzeug. Wer sicher­gehen möchte, kann sich darüber auch auf dem Online-Auftritt des Fahrzeug­her­stellers Klarheit verschaffen.

Verwar­nungsgeld droht

Verstößt ein Fahrer gegen die Vorschrift und fährt mit einem zu breiten Fahrzeug auf eine nicht dafür vorge­sehene Fahrspur, kann ein Verwar­nungsgeld in Höhe von 20 Euro verhängt werden. Wer im Zuge dessen in einen Unfall verwi­ckelt wird, muss gegebe­nen­falls richtig tief in die Tasche greifen, da die Kasko-Versicherung in einem solchen Fall oft nur einge­schränkt zahlt.

Zudem hat die gegne­rische Haftpflicht­ver­si­cherung die Möglichkeit, den Schadens­ersatz zu reduzieren, da dem Fahrer des zu breiten Gelän­de­wagens eine Mitschuld vorge­worfen werden kann. Übrigens: Nicht nur SUVs können von ihrer Bauart zu breit für manche Fahrbahnen sein. Die Proble­matik betrifft auch einige Limousinen-Modelle von Tesla.

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Quelle: op-online.de