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Das Tages­kenn­zeichen für Kraftfahrzeughalter

Wenn man in Deutschland ein vom Vorbe­sitzer abgemel­detes Auto erwerben möchte, ist für die Probe­fahrt und die Überführung nach dem Kauf ein Tages­kenn­zeichen vonnöten. Aufgrund einer von vornherein begrenzten Nutzungs­dauer ist das Tages­kenn­zeichen auch unter den Bezeich­nungen Kurzzeit­kenn­zeichen und 5-Tages-Kennzeichen bekannt. Wo und mit welchen Unter­lagen man das Kennzeichen beantragen kann, welche Kosten dabei entstehen und was es zudem mit dem Ausfuhr- und Händler­kenn­zeichen auf sich hat, erfahren Sie hier.

Ein Berliner Tageskennzeichen

Tages­kenn­zeichen beantragen

Wer ein 5-Tages-Kennzeichen beantragen möchte, muss sich an die entspre­chende Zulas­sungs­stelle wenden. Zuständig ist sowohl die Zulas­sungs­stelle, die sich am Wohnort des poten­zi­ellen Käufers befindet, als auch die Behörde, die ihren Sitz in der Nähe des zu überfüh­renden Fahrzeugs hat. Folgende Dokumente sollte der Antrag­steller eines Tages­kenn­zei­chens parat haben:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung samt elektro­ni­scher Versi­che­rungs­be­stä­tigung (eVB)
  • Gültige TÜV-Plakette
  • Perso­nal­ausweis oder Reisepass
  • Fahrzeug­schein und Fahrzeugbrief
  • Gewer­be­an­meldung oder Handels­re­gis­ter­auszug bei Beantragung durch ein Unternehmen

Liegt keine gültige TÜV-Plakette vor, kann das Fahrzeug mit dem Tages­kenn­zeichen lediglich zur nächsten TÜV-Stelle gefahren werden, um die Haupt­un­ter­su­chung durch­führen zu lassen. Gleiches gilt für die anschlie­ßende Fahrt zu einer zerti­fi­zierten Kfz-Werkstatt, falls der TÜV bei seiner Unter­su­chung Mängel festge­stellt hat, die für die Erteilung einer neuen Plakette behoben werden müssen.

Was kostet ein Tageskennzeichen?


Die Kosten für ein Tages­kenn­zeichen beinhalten in der Regel 20 bis 40 Euro für die Kennzei­chen­schilder, rund 25 bis 50 Euro für die Zulassung und die damit verbun­denen Verwal­tungs­kosten sowie bis zu 120 Euro für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die exakten Kosten für die Versi­cherung richten sich nach dem Fahrzeugtyp, der Anzahl der Tage, an denen mit dem Kennzeichen gefahren werden soll und danach, welche Preise, der vom Kunden in Anspruch genommene Versi­che­rungs­an­bieter aufruft.

Tages­kenn­zeichen und Sanktionen bei Verstößen

Wird ein Auto ohne Tages­kenn­zeichen überführt oder zur Probe gefahren und der Fahrer gerät in eine Polizei­kon­trolle, muss er ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Ein Verwar­nungsgeld in Höhe von 50 Euro fällt hingegen an, wenn das Tages­kenn­zeichen zu einem anderen Zweck als einer Probe- oder Überfüh­rungs­fahrt verwendet wird. Auch ein bereits abgelau­fenes Tages­kenn­zeichen – das Ablauf­datum ist am rechten Rand des Nummern­schildes direkt erkennbar – kostet 50 Euro. Der Betrag wird zudem fällig, wenn das 5-Tages-Kennzeichen nicht nur für das dafür vorge­sehene Fahrzeug, sondern in der Folge auch noch für ein weiteres Auto im Straßen­verkehr zum Einsatz kommt.

Wird ein Kraft­fahrzeug ohne gültiges Tages­kenn­zeichen gefahren, kostet das den Verkehrs­teil­nehmer ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt im Fahreig­nungs­re­gister.

Ausfuhr­kenn­zeichen & Händlerkennzeichen

Das 5-Tages-Tageskennzeichen ist nur für Überfüh­rungen innerhalb Deutsch­lands gedacht. Wer ein Auto in das Ausland überführen möchte, muss statt­dessen ein Ausfuhr­kenn­zeichen beantragen. Andern­falls können je nach länder­spe­zi­fi­schen Verord­nungen verschieden hohe Bußgelder verhängt werden. Lediglich in den EU-Ländern Dänemark, Öster­reich und Italien wird auch das Tages­kenn­zeichen für eine Überführung akzep­tiert. Das Ausfuhr­kenn­zeichen ist maximal ein Jahr lang gültig und unter­liegt einer Kfz-Steuerpflicht. Die Höhe der abzufüh­renden Steuern variiert je nach Fahrzeugtyp.

Darüber hinaus gibt es noch das Händler­kenn­zeichen. Dieses kann ein Auto-, bzw. Motor­rad­händler jeweils für beliebig viele Pkw oder Motor­räder hinter­ein­ander verwenden. Das Händler­kenn­zeichen ist zunächst für zwölf Monate gültig. Bei korrekter Handhabung ist anschließend eine unbefristete Verwendung möglich. Aufgrund der gewerb­lichen Nutzung muss der Händler jedoch auch ein Fahrtenbuch führen sowie Kfz-Steuer zahlen.

Während das Tages­kenn­zeichen für die Überführung innerhalb Deutsch­lands zu beantragen ist, benötigt man für die Überführung in das Ausland ein Ausfuhrkennzeichen.

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