Warum der Sonderfahrstreifen für Busse ein Tabu für Autofahrer ist
Insbesondere in Städten mit hohem Verkehrsaufkommen gibt es extra für Busse sogenannte Sonderfahrstreifen. Auf diesem haben Auto- und Motorradfahrer in der Regel nichts zu suchen. Erfahren Sie hier, welche Ausnahmen es gibt und wie hoch die Bußgelder bei Verstößen gegen diese Vorschrift ausfallen können.
Busse mit Priorität im Straßenverkehr
Die Sonderfahrstreifen sind für alle Verkehrsteilnehmer leicht erkennbar an dem „BUS“-Schriftzug auf der Fahrbahn. Zudem weist ein entsprechendes Verkehrsschild auf die Busspur hin. Manchmal wird das Verbot eingeschränkt durch ein Zusatzschild. Aus diesem wird ersichtlich, dass der Vorrang für Busfahrer nur für einen bestimmten Zeitraum, wie etwa während des hohen Verkehrsaufkommens im Berufsverkehr, gilt. Darüber hinaus können die Sonderfahrstreifen auch explizit für E-Autos, Taxis, Fahrräder, Sonderbusse und Krankenwagen freigegeben werden.
Bußgelder in Höhe von bis zu 170 Euro möglich
Was aber kommt auf einen Fahrer zu, der ohne Erlaubnis die Busspur benutzt? Während man beim verbotswidrigen Fahren auf dem Sonderfahrstreifen mit einem Verwarnungsgeld von maximal 35 Euro noch glimpflich davonkommt, wird es beim Halten mit bis zu 100 Euro (bei Sachbeschädigung) und Parken mit bis 80 Euro (bei Gefährdung) deutlich teurer. Zusätzliche Kosten können durch das Abschleppen eines verbotswidrig geparkten Autos fällig werden.
Mit sogar 170 Euro, einem Punkt in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot muss ein Fahrer rechnen, wenn er beim Abbiegen einen Bus auf dem Sonderfahrstreifen nicht durchfahren lässt.
Kameras im Kampf gegen Busspur-Blockierer
Gegen Fahrer, die sich nicht an die Busspur-Regeln halten, geht das Wiesbadener Verkehrsunternehmen ESWE Verkehr jetzt effektiver vor. Mithilfe von Frontkameras in den Linienbussen kann das Falschparken auf Bus- und Umweltspuren oder in Haltestellenbereichen von nun an unmittelbar dokumentiert und an die Verkehrsbehörden weitergeleitet werden. Die Bußgeldstellen haben in der Folge gute Argumente zur Hand, wenn sie den Fahrer sanktionieren wollen.
Als kaufmännische Geschäftsführerin bei ESWE Verkehr weiß Marion Hebding, warum die Ahndung von Verstößen dieser Art so wichtig ist: „Falsch abgestellte Fahrzeuge im Straßenraum verlangsamen den Busverkehr massiv. Dies sorgt regelmäßig für Verspätungen im Fahrplan.“ Zudem würde der erhoffte Rückgang der Verstöße aufgrund der verschärften Verfolgung die Nerven der Busfahrerinnen und Busfahrer schonen, da diese dann weniger Falschparker umkurven müssten.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quellen: echo24.de , t-online.de