Etwa jeder zweite Deutsche verreist mit dem Kraftfahrzeug. Daher sind Autofahrer gut beraten, sich bereits vor der Abfahrt mit den Verkehrsregeln des jeweiligen Reiseziels auseinanderzusetzen. Beliebte Urlaubsorte wie Spanien, Frankreich oder Griechenland haben jedoch teils sehr kuriose Verkehrsvorschriften. Wer die nicht beachtet, muss tief ins Portemonnaie greifen.
Italien: Ein Bier zu viel und das Auto ist weg
Ein kühles Bier auf der Promenade in Venedig oder ein Aperol Spritz, während man den Sonnenuntergang bewundert: Sich danach hinters Steuer zu setzten ist nicht nur gefährlich, in Italien sind die Bußgelder auch noch sehr hoch. Hier gilt eine Promillegrenze von 0,5 Promille. Werden alkoholisierte Fahrer erwischt, droht ihnen ein Bußgeld in Höhe von 545 Euro. Ab einem Blutalkoholspiegel von 1,5 Promille können Geldstrafen bis zu 6000 Euro verhängt und das Fahrzeug unter Umständen eingezogen und zwangsversteigert werden. Allerdings nur, wenn der Halter und Fahrer identisch sind.
Österreich: Zweimal nachdenken, bevor die Polizei gerufen wird
Auch im bergigen Nachbarland kann schon bald das Auto deutscher Reisender in Beschlag genommen werden. Für Tempo-Sünder gilt: Bei einem Geschwindigkeitsverstoß von über 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts können Fahrer zukünftig dem Kraftfahrzeug bereits vor Ort für immer Tschüss sagen. Noch sind die neuen Regeln nicht in Kraft getreten.
Um mehr zur neuen Gesetzesnovelle in Österreich zu erfahren und was das für Deutsche bedeutet, lesen Sie hier weiter.
Zudem sollten Autofahrer bei einem Unfall, beispielsweise in den Alpen, lieber zweimal nachdenken, ob man die Polizei verständigt. Handelt es sich nur um einen Blechschaden und die Unfallbeteiligten hätten problemlos die entsprechenden Daten, wie etwa Versicherungsnummer und Kontaktdaten, austauschen können, kann eine sogenannte „Blaulichtsteuer“ in Rechnung gestellt werden. Diese beträgt etwa 36 Euro und wird für den Aufwand der Beamten verlangt.
Echo24.de berichtet darüber und erklärt, wer für die Steuer aufkommt: „Normalerweise trägt derjenige, der den Anruf getätigt hat, die Kosten.“ Weiter heißt es: „Ist jedoch der andere Unfallbeteiligte schuld, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Unfallmeldegebühr. Im Falle einer Teilschuld werden die Kosten entsprechend geteilt.“ Kommt es jedoch zu einem Personenschaden, muss die Polizei umgehend alarmiert werden.
Griechenland: So schnell werden Sie zum Parksünder
In Griechenland wird man unter Umständen schnell zum Parksünder. Denn die Verkehrsschilder, die ein Parkverbot anzeigen, sind teilweise für Deutsche nicht zu entziffern. So gilt bei diesen Zeichen Folgendes:
- Ein blaues Schild mit einer rot durchgestrichenen weißen senkrechten Linie: Parken an ungeraden Monaten verboten
- Ein blaues Schild mit zwei rot durchgestrichenen weißen senkrechten Linien: Parken an geraden Monaten verboten
Auch interessant: Laut ADAC könnte sich die Geldbuße verdoppeln, wenn nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt wird. So können etwa aus einem 80 Euro Knöllchen fürs Falschparken schnell 160 Euro werden.
Spanien: Schnell reagieren kann sich lohnen
Im Gegensatz zu Griechenland ist die verkehrsrechtliche Lage in Spanien so: Hier werden vermeintliche Verkehrssünder für eine schnelle Begleichung des Bußgeldes belohnt. Auf die Geldstrafe gibt es einen Rabatt, und zwar ganze 50 Prozent. Jedoch nur für Autofahrer, die innerhalb von 20 Tagen zahlen.
Wichtig zu wissen: Deutsche Reisende sollten darauf achten, dass stets zwei Warndreiecke im Auto vorhanden sind. Nicht wie in Deutschland, wo eines genügt. Davon sind aber laut dem ADAC nur einheimische Kraftfahrzeuge betroffen, so auch Mietwagen: „Sind Sie im geliehenen Pkw unterwegs, sollten Sie das bei der Anmietung klären. Denn bei einer Kontrolle ist immer der Fahrer verantwortlich“.
Worauf sollten Reisende noch achten?
Autofahrer sollten ausländische Strafzettel nicht auf die leichte Schulter nehmen. Vorbei sind die Zeiten, wo man im Ausland auf der Straße rasen konnte und mit keinen Konsequenzen im Heimatland rechnen musste. Heutzutage können Bußgelder aus den meisten EU-Ländern auch in Deutschland vollstreckt werden. Dabei werden in der Regel allerdings erst ab einer Geldstrafe von 70 Euro hierzulande entsprechende Maßnahmen ergriffen. Kommt der Strafzettel aus Österreich, bereits ab 25 Euro. Für die nachträgliche Eintreibung ist das Bundesamt für Justiz zuständig.
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