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Öster­reich sagt Rasern den Kampf an: So könnten sich Tempo­sünder bald an Ort und Stelle von ihrem Auto verab­schieden. Für deutsche Touristen im Urlaub soll es keine Ausnahme geben. Mit welchen harten Strafen und hohen Bußgeldern Sie bei einem Geschwin­dig­keits­verstoß rechnen müssen und ab wann die neue Bußgeld­ver­ordnung gültig ist, erfahren Sie hier.

Drakonische Strafen: Auch deutschen Rasern droht in Österreich der Verlust des Fahrzeugs | Republik Österreich - Geschwindigkeitsinformation
Curt Bauer / shutterstock.com

Novel­lierung der Bußgeld­ver­ordnung in Österreich

Raser werden in Deutschland hart bestraft. Auf Reisen im Ausland könnte es aber noch dicker kommen. So etwa in dem beliebten Urlaubsziel, Öster­reich: Dort wurde eine neue Geset­zes­no­velle verab­schiedet, die zu schnell fahrende Autofahrer in die Schranken weisen soll. Eine gute Nachricht für alle, die vorhaben, noch dieses Jahr Urlaub im bergigen Nachbarland zu machen: Diese tritt erst am 1. März 2024 in Kraft. Der ADAC erklärt in einem Beitrag, warum die neuen Regeln für Tempo­sünder so gefährlich sind.

Die Bußgelder könnten bis zu 5000 Euro hoch sein und das Auto unter Umständen bereits vor Ort beschlag­nahmt werden. Hierzu­lande hingegen müssen Fahrer selbst bei einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von über 70 km/h innerorts laut dem Bußgeld­ka­talog in der Regel nur mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem dreimo­na­tigen Fahrverbot rechnen.

Diese Bußgelder drohen in Deutschland

Bei Verstößen gegen die Geschwin­dig­keits­be­grenzung kennt auch der deutsche Gesetz­geber keinen Spaß. In der folgenden Tabelle sieht man, wann welche Sanktion innerorts drohen können:

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 70 € 
21 - 25 km/h 115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Hinter­grund des Raser-Gesetzes

Klima­schutz­mi­nis­terin Leonore Gewessler, die auch für die Verkehrs­po­litik zuständig ist, meint, die neue Verkehrs­no­velle wäre längst überfällig. Bei der Vorstellung des Raser-Gesetzes sagt sie: „Es gibt einige wenige auf unseren Straßen, die einfach nicht hören wollen, bei denen die Strafen nicht wirken, bei denen die Nachschulung nicht wirken.“ Weiter erklärt die Grünen-Politikerin: „Es gibt eine Geschwin­digkeit, bei der wird das Auto zur Waffe. Wir setzten dem nun ein Ende und sorgen dafür, dass den Tätern ihre Tatwaffe in Zukunft sofort und dauerhaft aus der Hand genommen wird.“ Auch in Deutschland zugelassene Pkws sind davon betroffen.

Auto kann versteigert werden

Im Rahmen der Geset­zes­no­velle setzen unsere Nachbarn auf ein dreistu­figes Verfahren. Bild berichtet über die Vorge­hens­weise und beschreibt die drei Schritte:

  1. Erwischen die Ordnungs­hüter „einen Raser innerorts mit mehr als 60 bezie­hungs­weise außerorts mit über 70 Sachen zu viel, beschlag­nahmen die Beamten das Fahrzeug sofort“. Auch der Führer­schein wird einkas­siert. Beides aller­dings nur vorläufig.
  2. Innerhalb von zwei Wochen muss die zuständige Bezirks­ver­waltung entscheiden, ob der Pkw dauerhaft einge­zogen wird. Dies soll jedoch nur bei extremen Überschrei­tungen und bei Wieder­ho­lungs­tätern der Fall sein. Bei einem Geschwin­dig­keits­verstoß von über 80 km/h innerhalb geschlos­sener Ortschaften und 90 km/h außerhalb können Fahrer dem Auto bereits vor Ort für immer Tschüss sagen.
  3. Zu guter Letzt: Das Auto kommt unter den Hammer. Der Staat versteigert es und 70 Prozent des Erlöses gehen an den Verkehrssicherheits-Fonds. Den Rest bekommt die Kommune, in der der Fahrer mit Bleifuß erwischt wurde. Eine Geldstrafe gibt es obendrauf.

Letzteres geschieht aller­dings nur dann, wenn der Fahrzeug­führer auch der Halter ist. Fährt ein Tempo­sünder mit einem Mietwagen, geht der Pkw wieder zurück an das Unter­nehmen. Kraft­fahr­zeug­führer kommen jedoch nicht ungestraft davon, die zustän­digen Ämter könnten ein sogenanntes Lenkverbot aussprechen. Dann darf man das Auto künftig nicht mehr nutzen. Der ursprüng­liche Fahrzeug­halter ist dazu verpflichtet, diese Maßnahme durch­zu­setzen. Das gilt auch bei einem ausge­lie­henen Kfz.

Kann auch in Deutschland das Auto einge­zogen werden?

Was viele nicht wissen: Auch in Deutschland können Raser ihr Kraft­fahrzeug dauerhaft verlieren. Zum Beispiel: Wenn sie an einem illegalen Autorennen teilnehmen. Infolge etlicher Raser-Unfälle, wie dem vom Berliner Ku’damm, wurde die Rechtslage dazu nochmal verschärft.

Ein ADAC-Bericht erinnert an einen Vorfall, der mit dem Tod eines Unbetei­ligten endete und beschreibt den Tathergang: „Am 1. Februar 2016 lieferten sich zwei junge Männer ein Rennen durch Berlin. Mit etwa 160 km/h rasten beide über eine Kreuzung, deren Ampel Rot zeigte.“ Weiter heißt es: „Es kam zu einem Unfall zwischen einem der beiden Raser und einem unbetei­ligten Fahrzeug, das bei Grün in die Kreuzung einge­fahren war.“ Der Betroffene verstarb bereits am Unfallort. Im Oktober 2017 wurde der § 315f in das Straf­ge­setzbuch eingefügt und der schreibt vor:

„Kraft­fahr­zeuge, auf die sich eine Tat nach § 315d Absatz 1 Nummer 2 [Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraft­fahr­zeug­rennen] (…) können einge­zogen werden.“

Neben dem Einzug der Tatwaffe sind auch eine Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Freiheits­strafe möglich.

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Quellen: adac.de, auto-motor-und-sport.de, bild.de, gesetze-im-internet.de