Handelt es sich hier um eine fiese Blitzerfalle? Autofahrern in Wiesbaden kommt es jedenfalls so vor. Tatort ist die Berliner Straße, an der ein Messgerät in bester Blitzer-Laune ist. Die Folge: Zahlreiche Bußgelder bis hin zum Fahrverbot. Doch das wird kritisiert – ist das Tempolimit überhaupt gerechtfertigt und ist die Beschilderung demzufolge auch korrekt?
Tempo 30 sorgt für Ärger
In Wiesbaden häufen sich zurzeit die Bußgeldbescheide. Der Grund ist nicht etwa, dass der Blitzer neu ist, denn den gibt es schon länger. Auf der viel befahrenen Berliner Straße sorgt vielmehr ein neues Tempolimit für heftige Diskussionen. Zuvor galt hier noch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, nun ist nur noch 30 km/h erlaubt.
So manchen Fahrzeugführern ist das allerdings noch nicht aufgefallen, wie die stetigen Blitzer des Messgerätes beweisen. Die Blitzer-Anlage erfasst alle Fahrer mit vermeintlich zu hoher Geschwindigkeit auf dem Tacho.
Bürger sind empört
Zu den empörten Bürgern gehört auch Nicolas. Er äußert seinen Unmut auf der Online-Plattform Merkurist.de. Hierbei handelt es sich um eine User-orientierte und regionale Nachrichtenseite im Raum Wiesbaden. Dort kritisiert er das vor kurzem eingeführte Tempolimit als eine gemeine Falle, um die Kassen der Stadt aufzufüllen. Insbesondere, weil das neu angebrachte Temposchild sehr leicht zu übersehen sei.
In einem Beitrag des Merkurist.de wird zudem bemängelt, es gebe keinen Grund für das Tempo-30-Schild. Denn die Baustelle, aufgrund derer die Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt wurde, befände sich neben der Fahrbahn und damit wäre der Autoverkehr eigentlich nicht beeinträchtigt.
Etwa eine Million Euro pro Tag
Autofahrer, die es gewohnt sind, auf der Berliner Straße in Richtung Innenstadt mit 50 km/h zu fahren, müssen in der Folge mit drastischen Strafen rechnen. Denn der Bußgeldkatalog sieht für Temposünder innerorts ein saftiges Bußgeld in Höhe von 70 Euro vor. Ist man sogar noch schneller unterwegs, drohen ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung über 70 km/h bis zu 800 Euro Geldstrafe, 2 Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot.
Nicolas schätzt sogar, die Stadt würde durch die verhängten Bußgelder etwa eine Million Euro pro Tag einnehmen und stellt sich daher die Frage, „ob die Stadt ihre Bürger, die sie finanzieren, hier hinterhältig und unlauter in eine Falle lockt.“
Noch gibt es keine genauen Zahlen
Das Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei ist von den Vorwürfen überrascht, kann aber die geschätzte Höhe der eingenommenen Gelder weder bestätigen noch dementieren. Dessen Leiter, Jürgen Beck, antwortet der Redaktion der Online-Plattform, dass der Betrag zu hoch sei. Eine genaue Angabe zu den tatsächlichen Zahlen macht er nicht, weil die Bußgeldbescheide noch in Bearbeitung seien. Was er jedoch bestätigen kann, ist, dass seitdem die Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt wurde, deutlich häufiger Geschwindigkeitsverstöße erfasst wurden.
Stadt weist Vorwürfe „entscheidend“ zurück
Auch, dass das neue Temposchild unbegründet angebracht wurde, bestreitet Beck. Das entsprechende Amt wäre dabei „nach den gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung [StVO] und technischen Regeln für die Einrichtung von Baustellen“ vorgegangen, teilte er dem Merkurist.de mit. Eine Grundlage für die Entscheidung der Behörde wäre §45 StVO:
„Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“
Es sei dementsprechend notwendig gewesen, die Höchstgeschwindigkeit zu senken, um die Sicherheit der Bauarbeiter zu garantieren. Dasselbe gelte für Fußgänger, die unter Umständen die Baustelle umgehen müssen.
Temposchild und Blitzer seien genügend voneinander entfernt
Auf die Behauptung, das neue Tempo-30-Schild sei leicht zu übersehen, erwidert der Leiter der Behörde: „Die entsprechenden Verkehrszeichen wurden in den erforderlichen Abständen aufgestellt und sind klar erkennbar.“ Laut echo24.de gilt in Wiesbaden in der Regel ein Mindestabstand von 100 Metern zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Blitzer. An Stellen mit besonderer Gefährdung, Schulen und Kindergärten oder Unfallschwerpunkten könne der empfohlene 100-Meter-Abstand auch unterschritten werden.
Außerdem, so erklärt es Beck, habe es für Autofahrer mehrere Tage Zeit gegeben, um sich auf das neue Tempolimit einzustellen. Erst danach hatte man die Tempoverstöße verfolgt.
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Quellen: merkurist.de, echo24.de, gesetze-im-internet.de