Was Sie über den Automatik-Führerschein wissen sollten
Der Führerscheinerwerb geht mit hohen Kosten und viel Lern- und Prüfungsstress einher. Insbesondere die Praxis stellt manchen Fahranfänger vor Probleme. Etwas einfacher wird es mit dem Automatik-Führerschein, da das Einlegen der Gänge die Technik übernimmt. Doch wie unterscheiden sich die beiden Prüfungs-Varianten im Detail? Und darf man später dennoch auch Autos mit Gangschaltung fahren?
Vorteile des Führerscheins ohne Gangschaltung
Wer den Führerschein mit Automatik macht, braucht bei den praktischen Fahrstunden sowie am Tag Führerscheinprüfung nicht die Sorge haben, den Motor abzuwürgen und kann stattdessen den Fokus auf andere Herausforderungen im Straßenverkehr legen. Gesondert gelernt werden muss nur die Bedienung des Automatikbetriebes. Alles andere läuft im Prinzip wie beim herkömmlichen Führerschein ab.
Allerdings besagt die Schlüsselzahl 78 im Führerschein, dass der Inhaber nur Fahrzeuge führen darf, die automatisch schalten. Im Gegensatz dazu können Autofahrer, die ihren „Lappen“ mit manueller Gangschaltung erworben haben, sehr wohl auch Fahrzeuge mit Automatikgetriebe führen.
Schaltgetriebe-Kompetenz durch Nachsitzen erlernen
Diese Automatikbeschränkung kann seit dem 01. April 2021 aufgehoben werden, wenn der Führerscheinbesitzer in die praktische Nachschulung geht. Konkret bedeutet das, mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten mit einem Schaltwagen zu absolvieren. Obendrauf gilt es eine Testfahrt im Beisein des Fahrlehrers für die Dauer von 15 Minuten zu bestehen. Als Belohnung winkt die Schlüsselzahl 197, die das Fahren von Autos mit Schaltgetrieben ermöglicht.
Dabei gibt es jedoch einige Einschränkungen zu beachten. So gilt der Ablauf wie beschrieben lediglich für den Pkw-Führerschein der Klasse B. Inhaber anderer Fahrerlaubnisklassen müssen zusätzlich die praktische Prüfung mit einem Schaltfahrzeug ablegen. Außerdem ist die Aufhebung der Beschränkung nicht gedacht für Autofahrer, die aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit auf Automatikschaltung angewiesen sind.
Kosten des Automatik-Führerscheins
Was den finanziellen Aufwand für einen Automatik-Führerscheins betrifft, ist dieser wie bei der „normalen“ Variante von mehreren Faktoren abhängig. Beim Erwerb des B-Führerscheins zum Beispiel muss man laut Schätzungen des ADAC mit eine Preisspanne von rund 2500 bis 4500 € rechnen. Dabei spielt es unter anderem eine Rolle, in welchem Bundesland man die Fahrschule besucht, da die Kosten regional variieren.
Auch eine schnelle Auffassungsgabe in der Theorie und praktische Begabung kann die Ausgaben verringern, da weniger zusätzlich benötigte Fahrstunden und erst recht das Bestehen der Prüfung beim ersten Versuch den Geldbeutel spürbar entlasten.
Führerschein verpflichtet!
Apropos Führerschein-(Entzug): Vor den Strafen aus dem Bußgeldkatalog – ganz gleich, ob Gangschaltung oder Automatik – ist kein Verkehrsteilnehmer gefeit. So kennt der Gesetzgeber insbesondere bei Straftaten im Straßenverkehr, wie hohe Mengen von Alkohol und Drogen am Steuer, Unfallflucht oder illegale Autorennen, keinen Spaß.
Bei diesen Verstößen wird sehr häufig die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate einkassiert. Erst nach einer bestandenen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) darf der Betroffene wieder hinter dem Steuer Platz nehmen.
Sanktionen für Raser und Rotlichtsünder
Doch auch Vergehen wie Geschwindigkeits- und Ampelverstöße können zum Fahrverbot bzw. Entzug der Fahrerlaubnis führen. So etwa bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß, wenn der Fahrer also die Lichtzeichenanlage überquert, obwohl die Ampel bereit länger als eine Sekunde auf Rot gestanden hat. Hier fallen zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat an. Das Bußgeld beläuft sich auf 200 bis 360 Euro.
In Sachen Tempoverstoß kann schon ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h neben einem Punkt im Fahreignungsregister ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden, sofern der Verstoß zweimal innerhalb eines Jahres geahndet wird. Ab 61 km/h innerorts bzw. 70 km/h außerorts schlagen zwei Punkte und sogar drei Monate Fahrverbot zu Buche. Ein sattes Bußgeld gibt es für alle Vergehen on top. Eine andere Gefahr lauert in Flensburg. Wer insgesamt acht Punkte gesammelt hat, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Sonderfall Fahranfänger
Noch gravierender sind die Strafen in der Probezeit. So unterliegen Fahranfänger in Deutschland einem strikten Alkoholverbot. Wer sich nicht daran hält, muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Zudem verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Gleiches gilt bei anderen Verstößen wie Geschwindigkeitsvergehen mit mehr als 21 km/h zu viel auf dem Tacho. Häufen sich die Verfehlungen, wird dem Betroffenen die Fahrtüchtigkeit aberkannt und in der Folge die Fahrerlaubnis entzogen.
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