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Blitzer aufstellen- Wer darf es?

Landauf, landab sind deutsche Straßen mit Blitz­an­lagen gepflastert. Die ungeliebten Geschwin­dig­keits­mess­geräte stehen an Autobahnen, Bundes- und Landstraßen sowie im inner­städ­ti­schen Bereich. Ihr Ruf spaltet die Nation. Auf der einen Seite sind Messungen wichtig für die Unfallprävention. 


Auf der anderen Seite hat so mancher Autofahrer das Gefühl, dass Staat und Kommunen das Mittel zur Verkehrs­über­wa­chung als Goldesel missbrauchen. Daher lohnt sich ein genauer Blick darauf, wer eigentlich wo Blitzer aufstellen darf. Schließlich können falsche Zustän­dig­keiten im Falle von Bußgeld­vor­würfen zu einer erfolg­reichen Anfechtung führen.

Mehrere Polizeibeamte gehen zu Ihren parkenden Polizeiwagen, um einen Blitzer aufzustellen.

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Tempo-Messungen: Ein Fall für Land oder Kommune …

Wer also ist zuständig für den Aufbau und Einsatz von Blitzern, das Blitzer aufstellen? In der Regel sind Autobahnen und Bundes­straßen das Hoheits­gebiet der Landes­po­lizei, während die Kommunen die Messungen in ihrem Landkreis vornehmen. Führt eine Autobahn durch kommu­nales Gebiet, kann die Stadt auch hier mit fest instal­lierten Messan­lagen blitzen. 


Mobile Geräte hingegen dürfen in diesem Fall nur von der Landes­po­lizei verwendet werden. Kommt im Zuge einer kommu­nalen Geschwin­dig­keits­messung auf einer Bundes­straße dennoch ein mobiler Blitzer zum Einsatz, steigen die Chancen, Bußgeld­vor­würfe unter Einbezug eines erfah­renen Anwalts für Verkehrs­recht zu entkräften.


Kommunen dürfen übrigens auch private Unter­nehmen damit beauf­tragen, Geräte zu instal­lieren und Messungen vorzu­nehmen. Deren Auswer­tungen und der Erlass von Anhörungs­bögen und Bußgeld­be­scheiden obliegt als hoheits­recht­liche Aufgabe wiederum ausschließlich der Behörde. Als Privat­person hingegen ist es untersagt, eine Blitz­anlage in Betrieb zu nehmen.

In Deutschland dürfen je nach Straßenart Land, Kommune oder durch die jeweilige Stadt beauf­tragte Privat­firmen Blitzer aufstellen und in Betrieb nehmen. Die Auswertung der Messergeb­nisse kann als hoheits­recht­liche Aufgabe nur von Behör­den­mit­ar­beitern wahrge­nommen werden.

Indivi­duelle Abstandsregeln

Um einen Blitzer korrekt aufzu­stellen, muss der Abstand zwischen einer Geschwin­dig­keits­be­grenzung und der Messanlage beachtet werden. Wie weit ein Blitzer von dem entspre­chenden Schild entfernt stehen muss, ist je nach Bundesland in Deutschland unter­schiedlich geregelt. 


Generell gilt: An Unfall­häu­fungs­strecken und in schutz­be­dürf­tigen Zonen wie vor Schulen und Kinder­gärten wird besonders eifrig gemessen und Verkehrs­teil­nehmer müssen darauf gefasst sein, dass das Tempo­li­mit­schild und der Blitzer relativ nah beiein­an­der­liegen. Eine Auflistung zu den Abstands­re­ge­lungen in den verschie­denen Bundes­ländern finden Sie hier:

  • Baden-Württemberg: 150 m
  • Bayern: 200 m
  • Berlin: 150 m zum Ortsein­gangs­schild, 75 m zum Geschwindigkeitsbegrenzungsschild
  • Brandenburg: 150 m
  • Bremen: 150 m
  • Hamburg: keine Regelung getroffen
  • Hessen: 100 m
  • Mecklenburg-Vorpommern: 100 m auf Kraft­fahr­straßen, 250 m auf Autobahnen
  • Nieder­sachsen: 150 m
  • Nordrhein-Westfalen: keine Regelung getroffen
  • Rheinland-Pfalz: 100 m
  • Saarland: keine Regelung getroffen
  • Sachsen: 150 m
  • Sachsen-Anhalt: 100 m
  • Schleswig-Holstein: 150 m
  • Thüringen: 200 m

Doch aufge­passt: Der genannte Abstand zum Schild bezieht sich nur auf den Beginn einer Geschwin­dig­keits­be­grenzung, nicht auf das Ende dieser. Dort kann dann eben auch direkt hinter einem Schild geblitzt werden!

Was für Blitzer gibt es überhaupt?

Um Verstöße gegen das Tempo­limit zu ahnden, kamen hierzu­lande lange Zeit vorwiegend Radar­mes­sungen zum Einsatz. Blitz­an­lagen wie der gute alte Staren­kasten weichen aber zunehmend Blitz­er­säulen mit voll digita­li­sierten Laser-Messsystemen. Das gilt generell auch für mobile Blitzer wie die sogenannten Laser­pis­tolen oder der mit LIDAR-Technik arbei­tende Enforcement Trailer.


Ebenso auf dem Vormarsch ist die Licht­schran­ken­messung. Hierbei werden Geschwin­digkeit von Lkw, Pkw und Motorrad mithilfe mehrerer Sensoren, die das jeweilige Fahrzeug passiert, errechnet. Nach wie vor gefragt ist auch das Proof-Video-Data-System (ProViDa), das von der Polizei verwendet wird, um beim Nachfahren eines Verkehrs­teil­nehmers mittels Video­auf­nahmen die Kilometer pro Stunde zu messen.

Symbolbild - Blitzer aufstellen

Wann es sich lohnt, Bußgeld­vor­würfe anzufechten…

Auch in einem Bußgeld­ver­fahren gibt es Fehler. Betroffene nehmen die aufge­lis­teten Sanktionen im Bußgeld­be­scheid häufig hin, ohne die Vorwürfe zu hinter­fragen. Doch nicht immer ist der Autofahrer schuldig, nur weil ein Bescheid der Bußgeld­stelle zugestellt wurde. Mögliche Fehler können etwa bei der Eichung und Messung der Radar­anlage auftreten. 


Auch formelle Ungenau­ig­keiten wie ein nicht korrektes Akten­zeichen, ein fehlendes Blitzerfoto, Fehler in der Frist­be­rechnung und falsche oder fehlende Angaben zu den Perso­nalien des Beschul­digten sind bekannte Fehlerquellen.

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Westfa­len­spiegel: Blitzer aufstellen