Blitzer aufstellen- Wer darf es?
Landauf, landab sind deutsche Straßen mit Blitzanlagen gepflastert. Die ungeliebten Geschwindigkeitsmessgeräte stehen an Autobahnen, Bundes- und Landstraßen sowie im innerstädtischen Bereich. Ihr Ruf spaltet die Nation. Auf der einen Seite sind Messungen wichtig für die Unfallprävention.
Auf der anderen Seite hat so mancher Autofahrer das Gefühl, dass Staat und Kommunen das Mittel zur Verkehrsüberwachung als Goldesel missbrauchen. Daher lohnt sich ein genauer Blick darauf, wer eigentlich wo Blitzer aufstellen darf. Schließlich können falsche Zuständigkeiten im Falle von Bußgeldvorwürfen zu einer erfolgreichen Anfechtung führen.
Tempo-Messungen: Ein Fall für Land oder Kommune …
Wer also ist zuständig für den Aufbau und Einsatz von Blitzern, das Blitzer aufstellen? In der Regel sind Autobahnen und Bundesstraßen das Hoheitsgebiet der Landespolizei, während die Kommunen die Messungen in ihrem Landkreis vornehmen. Führt eine Autobahn durch kommunales Gebiet, kann die Stadt auch hier mit fest installierten Messanlagen blitzen.
Mobile Geräte hingegen dürfen in diesem Fall nur von der Landespolizei verwendet werden. Kommt im Zuge einer kommunalen Geschwindigkeitsmessung auf einer Bundesstraße dennoch ein mobiler Blitzer zum Einsatz, steigen die Chancen, Bußgeldvorwürfe unter Einbezug eines erfahrenen Anwalts für Verkehrsrecht zu entkräften.
Kommunen dürfen übrigens auch private Unternehmen damit beauftragen, Geräte zu installieren und Messungen vorzunehmen. Deren Auswertungen und der Erlass von Anhörungsbögen und Bußgeldbescheiden obliegt als hoheitsrechtliche Aufgabe wiederum ausschließlich der Behörde. Als Privatperson hingegen ist es untersagt, eine Blitzanlage in Betrieb zu nehmen.
In Deutschland dürfen je nach Straßenart Land, Kommune oder durch die jeweilige Stadt beauftragte Privatfirmen Blitzer aufstellen und in Betrieb nehmen. Die Auswertung der Messergebnisse kann als hoheitsrechtliche Aufgabe nur von Behördenmitarbeitern wahrgenommen werden.
Individuelle Abstandsregeln
Um einen Blitzer korrekt aufzustellen, muss der Abstand zwischen einer Geschwindigkeitsbegrenzung und der Messanlage beachtet werden. Wie weit ein Blitzer von dem entsprechenden Schild entfernt stehen muss, ist je nach Bundesland in Deutschland unterschiedlich geregelt.
Generell gilt: An Unfallhäufungsstrecken und in schutzbedürftigen Zonen wie vor Schulen und Kindergärten wird besonders eifrig gemessen und Verkehrsteilnehmer müssen darauf gefasst sein, dass das Tempolimitschild und der Blitzer relativ nah beieinanderliegen. Eine Auflistung zu den Abstandsregelungen in den verschiedenen Bundesländern finden Sie hier:
- Baden-Württemberg: 150 m
- Bayern: 200 m
- Berlin: 150 m zum Ortseingangsschild, 75 m zum Geschwindigkeitsbegrenzungsschild
- Brandenburg: 150 m
- Bremen: 150 m
- Hamburg: keine Regelung getroffen
- Hessen: 100 m
- Mecklenburg-Vorpommern: 100 m auf Kraftfahrstraßen, 250 m auf Autobahnen
- Niedersachsen: 150 m
- Nordrhein-Westfalen: keine Regelung getroffen
- Rheinland-Pfalz: 100 m
- Saarland: keine Regelung getroffen
- Sachsen: 150 m
- Sachsen-Anhalt: 100 m
- Schleswig-Holstein: 150 m
- Thüringen: 200 m
Doch aufgepasst: Der genannte Abstand zum Schild bezieht sich nur auf den Beginn einer Geschwindigkeitsbegrenzung, nicht auf das Ende dieser. Dort kann dann eben auch direkt hinter einem Schild geblitzt werden!
Was für Blitzer gibt es überhaupt?
Um Verstöße gegen das Tempolimit zu ahnden, kamen hierzulande lange Zeit vorwiegend Radarmessungen zum Einsatz. Blitzanlagen wie der gute alte Starenkasten weichen aber zunehmend Blitzersäulen mit voll digitalisierten Laser-Messsystemen. Das gilt generell auch für mobile Blitzer wie die sogenannten Laserpistolen oder der mit LIDAR-Technik arbeitende Enforcement Trailer.
Ebenso auf dem Vormarsch ist die Lichtschrankenmessung. Hierbei werden Geschwindigkeit von Lkw, Pkw und Motorrad mithilfe mehrerer Sensoren, die das jeweilige Fahrzeug passiert, errechnet. Nach wie vor gefragt ist auch das Proof-Video-Data-System (ProViDa), das von der Polizei verwendet wird, um beim Nachfahren eines Verkehrsteilnehmers mittels Videoaufnahmen die Kilometer pro Stunde zu messen.
Wann es sich lohnt, Bußgeldvorwürfe anzufechten…
Auch in einem Bußgeldverfahren gibt es Fehler. Betroffene nehmen die aufgelisteten Sanktionen im Bußgeldbescheid häufig hin, ohne die Vorwürfe zu hinterfragen. Doch nicht immer ist der Autofahrer schuldig, nur weil ein Bescheid der Bußgeldstelle zugestellt wurde. Mögliche Fehler können etwa bei der Eichung und Messung der Radaranlage auftreten.
Auch formelle Ungenauigkeiten wie ein nicht korrektes Aktenzeichen, ein fehlendes Blitzerfoto, Fehler in der Fristberechnung und falsche oder fehlende Angaben zu den Personalien des Beschuldigten sind bekannte Fehlerquellen.
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Westfalenspiegel: Blitzer aufstellen