Geblitzt auf dem Weg ins Krankenhaus – was nun?
Der Termin der Geburt ist vom Facharzt errechnet, aber das Kind will früher auf die Welt. Tatsächlich kommt es immer wieder vor, dass plötzlich die Wehen einsetzen und alles ganz schnell gehen muss. So auch der Weg ins Krankenhaus. Aber was passiert, wenn man dabei geblitzt wird? Generell gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen und rote Ampeln auch für Schwangere, werdende Väter und Notfälle. Ausnahmen gibt es dennoch…
Polizei München gratuliert zum Kind
Beispielsweise gab es 2018 in München den Fall, dass ein werdender Vater seine Frau ins Krankenhaus brachte, die in den Wehen lag. Auf dem Weg wurde er mit 15 km/h zu viel geblitzt. Nach kurzer Zeit bekam er einen Bußgeldbescheid, gegen den er Einspruch einlegte. Den begründete er mit der Geburt des Kindes um 2:27 Uhr. Laut Navigationsgerät wären sie allerdings erst um 2:28 Uhr im Krankenhaus angekommen. Tatsächlich nahm die Polizei den Bußgeldbescheid zurück und gratulierte zur Geburt.
§ 16 OWIG Rechtfertigender Notstand
Auch wenn grundsätzlich die Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten ist, gibt es die Möglichkeit sich auf den nach § 16 OWIG rechtfertigenden Notstand zu berufen. Dieser besagt:
- Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig …
Wichtig dabei ist, dass das geschützte Interesse bedeutend wichtiger sein muss als das, welches beeinträchtigt wird. Und zudem muss die Handlung ein angemessenes Mittel darstellen.
Hürden des rechtfertigen Notstandes und Einzelfälle
Die Barriere für den rechtfertigenden Notstand ist also hoch. Das zeigen auch die Urteile der vergangenen Jahre. Durchfall ist nach Urteil des Amtsgerichtes Lüdinghausen von 2014 kein Grund das Tempolimit zu überschreiten. Der Kläger wurde mit 62 km/h zu viel geblitzt. Er habe schmerzhaften Druck im Darm verspürt und sich rasch erleichtern müssen. Weil der Mann bereits vorher Probleme mit dem Darm hatte, ging das Gericht von einem vorhersehbaren Notfall aus. (Az. 19 OWi-89 Js 155/14-21/14)
Aber es kann auch anders gehen. Denn das OLG Karlsruhe entschied 2002 für einen Verkehrsteilnehmer, da der aus Sorge um seine schwangere Frau handelte. Diese hatte bereits eine komplizierte Frühgeburt erlebt. Daher war die Geschwindigkeitsüberschreitung gerechtfertigt. (Az.: 2Ss 33/01) Die unterschiedlichen Entscheidungen machen deutlich, dass der Einzelfall geprüft werden muss und nicht immer eindeutig ist.
Tierische Notfälle
In der Regel gilt § 16 OWIG nur für Menschen und nicht für Tiere. Viele Urteile machen deutlich, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs und damit der Schutz von Menschenleben oberste Priorität hat. Dennoch muss man sich auch diesbezüglich die Einzelfälle ansehen, denn es besteht die Möglichkeit das Strafmaß zugunsten des Betroffenen zu reduzieren. 2013 wurde in Koblenz die Halterin eines lebensbedrohlich erkrankten Rettungshundes auf dem Weg zum Tierarzt mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h geblitzt.
Das Amtsgericht Koblenz reduzierte die Geldbuße von 80 Euro auf 35 Euro, da eine besondere Stresssituation vorlag. Zudem argumentierte das Gericht, dass sich das drei Jahre andauernde Gerichtsverfahren verkehrserziehend auf die Frau ausgewirkt habe. (Az.: 2010 Js 43957/12.34 OWi) Klar gegen den Notstandsparagraf entschied hingegen das Oberlandesgericht Düsseldorf im Falle eines im Koma liegenden Wellensittichs, da die Sicherheit für Leib und Leben des Menschen wichtiger sei als die Rettung des Tieres. (Az.: 2 Ss OWi 97/90) Anhand der Entscheidungen wird deutlich, dass keine Verallgemeinerungen getroffen werden können, vielmehr müssen die Gegebenheiten jedes einzelnen Falles geprüft werden.
Soll auch Ihr Fall geprüft werden? Reichen Sie Ihre Unterlagen bei Geblitzt.de ein!
Wurden auch Sie auf dem Weg zum Arzt oder zum Krankenhaus geblitzt? Reichen Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de online ein! Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Anwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch die beauftragten Anwälte, nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Auto Krankenhaus, Im Auto zum Krankenhaus, krank geblitzt, auf dem Weg zum Krankenhaus geblitzt, auf dem Weg zum Krankenhaus