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Die StVO-Novelle - Neue Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Es ist soweit! Am 28. April 2020 tritt die StVO-Novelle in Kraft und das mit drasti­schen Konse­quenzen für Verkehrs­teil­nehmer. „Wir machen den Straßen­verkehr noch sicherer, klima­freund­licher und gerechter“, so das Bundes­mi­nis­terium für Verkehr und digitale Infra­struktur. Für Autofahrer ändert sich aber vor allem eines: die Strafen für Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen. Betroffene müssen bereits bei gerin­geren Überschrei­tungen sowohl mit höheren Bußgeldern als auch mit Fahrver­boten rechnen. Welche genauen Änderungen die StVO-Novelle bezüglich der Geschwin­dig­keits­ver­stöße mit sich bringt, fassen wir im Folgenden zusammen.

StVo-Novelle ahndet Geschwindigkeitsverstöße mit neuen Bußgeldern

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StVO-Änderungen: Das sind die neuen Strafen für Geschwindigkeitsverstöße

Radfahrer sollen besser geschützt und Tempo­ver­stöße härter bestraft werden. Dies hat zur Konse­quenz, dass Autofahrer bereits ab einer Überschreitung der Höchst­ge­schwin­digkeit ab 21 km/h innerorts und ab 26 km/h außerorts mit einem Monat Fahrverbot bestraft werden. Bei gerin­geren Überschrei­tungen sind die Bußgelder im Vergleich zur alten Version der StVO doppelt so hoch angesetzt. Die folgende Tabelle vergleicht die alten und neuen Sanktionen, die bei Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen verhängt werden können.

Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen Innerorts

Alter Bußgeld­ka­talog Geplante Änderung ab 28.04.2020 Bußgeld­ka­talog ab dem 09.11.2021
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 15 €  30 €  30 € 
11 - 15 km/h 25 €  50 €  50 € 
16 -20 km/h 35 €  70 €  70 € 
21 - 25 km/h 80 €  1 Punkt  80 €  1 Punkt  (1 Monat)*  115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 100 €  1 Punkt  (1 Monat)*  100 €  1 Punkt  (1 Monat)*  180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 160 €  2 Punkte  1 Monat  160 €  2 Punkte  1 Monat  260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 200 €  2 Punkte  1 Monat  200 €  2 Punkte  1 Monat  400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 280 €  2 Punkte  2 Monate  280 €  2 Punkte  2 Monate  560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 480 €  2 Punkte  3 Monate  480 €  2 Punkte  3 Monate  700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 680 €  2 Punkte  3 Monate  680 €  2 Punkte  3 Monate  800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Geschwin­dig­keits­über­ei­tungen Außerorts

Alter Bußgeldkatalog  Geplante Änderung ab 28.04.2020 Bußgeld­ka­talog ab dem 09.11.2021
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 15 €  30 €  30 € 
11 - 15 km/h 25 €  50 €  50 € 
16 -20 km/h 35 €  70 €  70 € 
21 - 25 km/h 80 €  1 Punkt  80 €  1 Punkt  (1 Monat)*  115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 100 €  1 Punkt  (1 Monat)*  100 €  1 Punkt  (1 Monat)*  180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 160 €  2 Punkte  1 Monat  160 €  2 Punkte  1 Monat  260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 200 €  2 Punkte  1 Monat  200 €  2 Punkte  1 Monat  400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 280 €  2 Punkte  2 Monate  280 €  2 Punkte  2 Monate  560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 480 €  2 Punkte  3 Monate  480 €  2 Punkte  3 Monate  700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 680 €  2 Punkte  3 Monate  680 €  2 Punkte  3 Monate  800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Weitere Änderungen der neuen Straßenverkehrsordnung

Nicht nur eine überhöhte Geschwin­digkeit kann mit der erneu­erten StVO teuer werden. Auch fürs Falsch­parken oder -halten müssen Betroffene tief in die Tasche greifen. Beispiels­weise können beim Halten in der zweiten Reihe und auf dem Schutz­streifen sowie beim Parken auf Geh- und Radwegen bis zu 100 Euro anfallen. 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte sowie hinzu­kommend ein Fahrverbot drohen zudem nun denje­nigen, die keine Rettungs­gasse bilden.


Da es mit der neuen StVO-Novelle nicht nur höhere Strafen geben soll, sondern auch der Schutz von Fahrrad­fahrern angestrebt wird, soll es künftig Fahrrad­zonen geben. Eine weitere Änderung betrifft den Mindest­ab­stand zu Fußgängern, E-Scootern und Fahrrädern. Beim Überholen gelten statt „ausrei­chend Seiten­ab­stand“ nun 1,5 Meter Abstand innerorts und 2 Meter außerorts. Um Unfälle zu vermeiden, sollen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Rechts-Abbiegen innerorts nur noch Schritt­ge­schwin­digkeit fahren. Weiterhin einge­führt werden sowohl ein neues Verkehrs­zeichen mit dem Überhol­verbot von Zweirädern sowie eine Regelung des grünen Pfeils für Fahrradfahrer.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Ihnen wird eine Geschwin­dig­keits­über­schreitung vorge­worfen? Geblitzt.de hilft!

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Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Bundesrgierung: StVO-Novelle