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Neue Bußgelder auch bei Halte- und Parkverstößen

Am 28. April 2020 tritt die StVO-Novelle in Kraft und geht unter anderem härter gegen Park- und Halte­ver­stöße vor. Aber nicht nur Falsch­parker müssen mit höheren Sanktionen rechnen. Auch, derjenige, der die Geschwin­digkeit überschreitet, sollen nun im Vergleich zur alten Version der StVO doppelt so viel zahlen. Das Motto der neuen StVO ist: „Wir machen den Straßen­verkehr noch sicherer, klima­freund­licher und gerechter“. Daher sollen auch Radfahrer ab jetzt besser geschützt werden.  Welche genauen Änderungen die StVO-Novelle im Bezug zum Falsch­parken mit sich bringt, erklärt Ihnen folgender Beitrag.

bild stvo novelle falschparken kann teuer werden 01

Neue StVO-Regeln: Halten & Parken

In zweiter Reihe parken, um kurz etwas zu erledigen oder jemanden rauszu­lassen, war schon vor der StVO-Novelle nicht gestattet. Bisher drohten aber nur 15 Euro Bußgeld fürs Halten und 20 Euro fürs Parken. Mit der neuen StVO kann das Halten in zweiter Reihe oder auf Schutz­streifen sowie Parken auf Geh- und Radwegen deutlich härter bestraft werden. Bis zu 100 Euro können nun dafür anfallen. Wer auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss statt mit 35 mit 55 Euro rechnen. Zudem ist ein neuer Tatbe­stand für das unberech­tigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge einge­führt worden und Parken in scharfen Kurven bezie­hungs­weise an übersicht­lichen Stellen kostet künftig 35 statt 15 Euro. Die folgende Tabelle vergleicht die alten und neuen Sanktionen, die bei Park- oder Halte­ver­stößen verhängt werden können.

Delikt  Bußgeld  Punkte 
bis zum 27.04.2020 ab dem 28.04.2020 ab dem 09.11.2021 bis zum 27.04.2020 ab dem 28.04.2020 ab dem 09.11.2021
Parken in oder vor Feuerwehrzufahrten  35 €  55 €  55 € 
Parken auf einem Behindertenparkplatz  35 €  55 €  55€ 
Parken und Halten in zweiter Reihe  15 €  55 €  55 € 
Parken und Halten in zweiter Reihe mit Behinderung  25 €  bis zu 110 €  bis zu 80 €  1 Punkt  1 Punkt 
Halten auf dem Schutz­streifen und in zweiter Reihe  15 €  bis zu 100 €  bis zu 100 €  1 Punkt  bis zu 1 Punkt 
Parken an unüber­sicht­lichen Stellen  15 €  35 €  bis zu 100 €  bis zu 1 Punkt 
Verur­sachen von unnötigem Lärm oder Abgasbelästigung  10 €  80 €  80 € 
Unzuläs­siges Befahren einer Umweltzone  80 €  100 €  100 € 

Weitere StVO-Änderungen

Nicht nur Halte- und Parkver­stöße können mit der StVO-Novelle teuer werden. Denn in Sachen Geschwin­digkeit werden Autofahrer bereits ab einer Überschreitung ab 21 km/h innerorts und ab 26 km/h außerorts mit einem Monat Fahrverbot bestraft. Auch die Rettungs­gasse steht im Fokus der erneu­erten StVO. Wer keine bildet, dem drohen 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte sowie nunmehr zusätzlich ein Fahrverbot. Eine weitere Änderung gibt es bezüglich des Mindest­ab­stands zu Fußgängern, E-Scootern und Fahrrädern. Beim Überholen gelten nun 1,5 Meter Abstand innerorts und 2 Meter außerorts. Wer dachte, dass das schon immer galt, liegt falsch. Denn in der vorhe­rigen Version der StVO heißt es nur: „ausrei­chend Seitenabstand“.

Um Unfälle zu vermeiden, sollen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Rechts-Abbiegen innerorts nur noch Schritt­ge­schwin­digkeit fahren. Weiterhin werden sowohl ein neues Verkehrs­zeichen mit dem Überhol­verbot von Zweirädern sowie eine Regelung des grünen Pfeils für Fahrrad­fahrer einge­führt. Neben dem geplanten Grünpfeil­schild nur für Radfahrer dürfen diese auch bei normalen grünen Pfeilen von einem Radweg oder Fahrstreifen rechts abbiegen. Ein weiteres Zusatz­schild gibt es für die neue Fahrradzone. In dieser sind nur Radfahrer erlaubt und es gilt Tempo 30. Da auch Lasten­fahr­räder sich immer größerer Beliebtheit erfreuen, soll es ein entspre­chendes Symbol „Lasten­fahrrad“ geben. Mit den Schildern können dann künftig eigene Parkflächen und Ladezonen nur für die Lasten­räder ausge­wiesen werden.

Bußgeld­vor­würfe über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie sollen laut Bußgeld­be­scheid einen Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Halte-, Park- oder Handy­verstoß begangen haben? Das nicht, aber die Bußgeld­be­hörde legt Ihnen einen Überhol- oder Vorfahrts­ver­gehen zur Last? Dann reichen Sie einfach Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de ein. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung

Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.