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Fahrzeug­brief: Häufig gestellte Fragen zum Kraftfahrzeugbrief

Was ist eigentlich ein Fahrzeug­brief? Muss man diesen, wie der Name vermuten lässt, stets im Fahrzeug dabei­haben, um ihn bei einer Verkehrs­kon­trolle vorzu­zeigen? Die Antwort lautet nein. Aber welche Funktion nimmt ein Kfz-Brief statt­dessen ein? Was steht in ihm geschrieben? Und was muss man bei Verlust des Dokumentes unter­nehmen? Die Antworten darauf erhalten Sie in diesem Beitrag.

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Was ist ein Fahrzeugbrief?

Seit dem 1. Oktober 2005 nennt man den Fahrzeug­schein Zulas­sungs­be­schei­nigung Teil 1. Analog dazu heißt der Fahrzeug­brief nun offiziell Zulas­sungs­be­schei­nigung Teil 2. Auf die Unter­schiede gehen wir weiter unten genauer ein. Der Fahrzeug­brief selbst ist eine amtliche Urkunde, die einem Fahrzeug die allge­meine Zulassung für den öffent­lichen Straßen­verkehr bescheinigt. Er enthält unter anderem die Fahrzeug­brief­nummer, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, das Kfz-Kennzeichen und die Betriebserlaubnis. 


Letzt­ge­nannte belegt, dass das betroffene Kraft­fahrzeug den natio­nalen Vorschriften entspricht. Darüber hinaus gibt der KFZ-brief Auskunft über den Eigen­tümer sowie über den aktuellen und gegebe­nen­falls vorhe­rigen Halter. Alle weiteren ehema­ligen Halter werden nach neuer Regelung aus Daten­schutz­gründen nur noch numme­risch erfasst.

Mit dem Fahrzeug­brief wird die Zulassung des Fahrzeuges für den öffent­lichen Straßen­verkehr dokumentiert.

Wofür benötigt man einen Fahrzeugbrief?

Möchte man sein Fahrzeug bei der Zulas­sungs­stelle neu anmelden, benötigt man einen Fahrzeug­brief. Nur dann kann die Behörde ein neues Kfz-Kennzeichen vergeben. Auch eine Um- oder Abmeldung ist ausschließlich mit dem KFZ-Brief möglich. Gleiches gilt, wenn der Eigen­tümer eine andere Person als Halter eintragen lassen möchte oder sein Auto verkaufen will.
Übrigens kann es auch sein, dass der Eigen­tümer des Kraft­fahr­zeuges gar nicht im KFZ-Brief genannt ist. Entscheidend ist, dass er den Kaufvertrag besitzt. 


Überträgt man den Halter­status auf jemand anderen, der auch für die Kosten der Repara­turen und die Versi­cherung aufkommt, kann an diesen der Fahrzeug­brief sogar temporär übergeben werden. Letzteres ist sicherlich eher der Fall, wenn man den Halter­status innerhalb der Familie überträgt. Anders verhält es sich, wenn ein Kunde das Fahrzeug bei einem Unter­nehmen least. Der Leasing­geber behält den Fahrzeug­brief und übergibt an den Halter lediglich den Fahrzeug­schein. Kommt es nach Ende der Leasingzeit zum Kauf des Autos, wird natürlich auch der Kfz-Brief an den neuen Eigen­tümer ausgehändigt.

Fahrzeug­brief verloren

Wer seinen KFZ-Brief verloren hat, kann dennoch am Straßen­verkehr teilnehmen. Den Verlust des Dokuments sollte man aber möglichst zügig bei der zustän­digen Zulas­sungs­stelle melden – besonders, wenn der Wagen in naher Zukunft um- oder abgemeldet bezie­hungs­weise verkauft werden soll. Die Zulas­sungs­be­hörde infor­miert das Kraft­fahr­bun­desamt in Flensburg, das den Vorgang für die Dauer von 14 Tagen im Bundes­ver­kehrs­blatt veröf­fent­licht. Taucht das abhanden gekommene Dokument innerhalb dieser Frist nicht mehr auf, erhält der Betroffene einen neuen Fahrzeugbrief. 


Dies geschieht in der Regel im Laufe der nächsten sechs Wochen. Die Kosten dafür belaufen sich auf circa 60 Euro. Dazu addieren sich 10 Euro für einen neuen Fahrzeug­schein, da auch dieser bei Verlust ersetzt werden muss, um eine einheit­liche Zulas­sungs­be­schei­nigung zu gewährleisten.

Wer nach Diebstahl oder Verlust seines Fahrzeug­briefes eine neue Zulas­sungs­be­schei­nigung beantragt, muss dafür insgesamt circa 70 Euro zahlen.

Unter­schied zwischen Fahrzeug­schein & Fahrzeugbrief

Der Fahrzeug­schein enthält neben dem Namen und der Anschrift des aktuellen Halters in erster Linie die techni­schen Daten zum Fahrzeug wie die maximale Achslast und Angaben zur Bereifung. Darüber hinaus vermerkt der TÜV mit einem Stempel den Nachweis der jeweils bestan­denen Haupt­un­ter­su­chung. Während es ratsam ist, den Kfz-Brief an einem sicheren Ort, fern des Autos, zu verwahren, muss der Fahrzeug­schein jederzeit im Auto mitge­führt werden. Gerät der Fahrer in eine Polizei­kon­trolle, können die Beamten die Vorlage des Dokumentes verlangen. Hat er dies nicht dabei, kommt auf den Fahrer ein Verwar­nungsgeld in Höhe von 10 Euro zu.

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Wikipedia: Fahrzeug­brief