Fahrzeugbrief: Häufig gestellte Fragen zum Kraftfahrzeugbrief
Was ist eigentlich ein Fahrzeugbrief? Muss man diesen, wie der Name vermuten lässt, stets im Fahrzeug dabeihaben, um ihn bei einer Verkehrskontrolle vorzuzeigen? Die Antwort lautet nein. Aber welche Funktion nimmt ein Kfz-Brief stattdessen ein? Was steht in ihm geschrieben? Und was muss man bei Verlust des Dokumentes unternehmen? Die Antworten darauf erhalten Sie in diesem Beitrag.
Was ist ein Fahrzeugbrief?
Seit dem 1. Oktober 2005 nennt man den Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigung Teil 1. Analog dazu heißt der Fahrzeugbrief nun offiziell Zulassungsbescheinigung Teil 2. Auf die Unterschiede gehen wir weiter unten genauer ein. Der Fahrzeugbrief selbst ist eine amtliche Urkunde, die einem Fahrzeug die allgemeine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr bescheinigt. Er enthält unter anderem die Fahrzeugbriefnummer, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, das Kfz-Kennzeichen und die Betriebserlaubnis.
Letztgenannte belegt, dass das betroffene Kraftfahrzeug den nationalen Vorschriften entspricht. Darüber hinaus gibt der KFZ-brief Auskunft über den Eigentümer sowie über den aktuellen und gegebenenfalls vorherigen Halter. Alle weiteren ehemaligen Halter werden nach neuer Regelung aus Datenschutzgründen nur noch nummerisch erfasst.
Mit dem Fahrzeugbrief wird die Zulassung des Fahrzeuges für den öffentlichen Straßenverkehr dokumentiert.
Wofür benötigt man einen Fahrzeugbrief?
Möchte man sein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle neu anmelden, benötigt man einen Fahrzeugbrief. Nur dann kann die Behörde ein neues Kfz-Kennzeichen vergeben. Auch eine Um- oder Abmeldung ist ausschließlich mit dem KFZ-Brief möglich. Gleiches gilt, wenn der Eigentümer eine andere Person als Halter eintragen lassen möchte oder sein Auto verkaufen will.
Übrigens kann es auch sein, dass der Eigentümer des Kraftfahrzeuges gar nicht im KFZ-Brief genannt ist. Entscheidend ist, dass er den Kaufvertrag besitzt.
Überträgt man den Halterstatus auf jemand anderen, der auch für die Kosten der Reparaturen und die Versicherung aufkommt, kann an diesen der Fahrzeugbrief sogar temporär übergeben werden. Letzteres ist sicherlich eher der Fall, wenn man den Halterstatus innerhalb der Familie überträgt. Anders verhält es sich, wenn ein Kunde das Fahrzeug bei einem Unternehmen least. Der Leasinggeber behält den Fahrzeugbrief und übergibt an den Halter lediglich den Fahrzeugschein. Kommt es nach Ende der Leasingzeit zum Kauf des Autos, wird natürlich auch der Kfz-Brief an den neuen Eigentümer ausgehändigt.
Fahrzeugbrief verloren
Wer seinen KFZ-Brief verloren hat, kann dennoch am Straßenverkehr teilnehmen. Den Verlust des Dokuments sollte man aber möglichst zügig bei der zuständigen Zulassungsstelle melden – besonders, wenn der Wagen in naher Zukunft um- oder abgemeldet beziehungsweise verkauft werden soll. Die Zulassungsbehörde informiert das Kraftfahrbundesamt in Flensburg, das den Vorgang für die Dauer von 14 Tagen im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht. Taucht das abhanden gekommene Dokument innerhalb dieser Frist nicht mehr auf, erhält der Betroffene einen neuen Fahrzeugbrief.
Dies geschieht in der Regel im Laufe der nächsten sechs Wochen. Die Kosten dafür belaufen sich auf circa 60 Euro. Dazu addieren sich 10 Euro für einen neuen Fahrzeugschein, da auch dieser bei Verlust ersetzt werden muss, um eine einheitliche Zulassungsbescheinigung zu gewährleisten.
Wer nach Diebstahl oder Verlust seines Fahrzeugbriefes eine neue Zulassungsbescheinigung beantragt, muss dafür insgesamt circa 70 Euro zahlen.
Unterschied zwischen Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief
Der Fahrzeugschein enthält neben dem Namen und der Anschrift des aktuellen Halters in erster Linie die technischen Daten zum Fahrzeug wie die maximale Achslast und Angaben zur Bereifung. Darüber hinaus vermerkt der TÜV mit einem Stempel den Nachweis der jeweils bestandenen Hauptuntersuchung. Während es ratsam ist, den Kfz-Brief an einem sicheren Ort, fern des Autos, zu verwahren, muss der Fahrzeugschein jederzeit im Auto mitgeführt werden. Gerät der Fahrer in eine Polizeikontrolle, können die Beamten die Vorlage des Dokumentes verlangen. Hat er dies nicht dabei, kommt auf den Fahrer ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro zu.
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Wikipedia: Fahrzeugbrief