Beleuchtung im Straßenverkehr: Vorschriften & Verstöße
Dass man ohne Licht in der Nacht nichts sieht, weiß ein jedes Kind. Für welche Situation man aber welche Lichtanlage im Auto verwenden muss, ist auch nach erfolgreich bestandener Führerscheinprüfung nicht immer ganz so leicht zu beantworten. Im folgenden Artikel möchten wir Licht ins Dunkle Ihrer Fragen in Bezug auf die Beleuchtungsverstöße und Sanktionen für Kraftfahrer auf deutschen Straßen bringen.
Im Lichte der Straßenverkehrs-Ordnung: § 17 Beleuchtung
Wann Sie Ihr Abblendlicht einschalten müssen, wann Fernlicht erlaubt ist und was Sie als Motorradfahrer beachten müssen, beantwortet § 17 der Straßenverkehrs-Ordnung:
- Bei Dämmerung, Dunkelheit oder sonstigen schlechten Sichtverhältnissen sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Diese dürfen nicht verdeckt oder beschmutzt sein.
- Es ist nicht erlaubt, ausschließlich mit Begrenzungslicht (Standlicht) zu fahren.
- Ist die Straße ausreichend beleuchtet, darf nicht mit Fernlicht gefahren werden. Wenn es benutzt werden darf, um zum Beispiel auch bei Dunkelheit eventuelle Hindernisse und Kurven rechtzeitig zu sehen, muss das Fernlicht im Falle von entgegenkommenden Autos umgehend abgeblendet werden, um andere Fahrer nicht zu behindern.
- Wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich beeinträchtigt, muss auch am Tage mit Abblendlicht gefahren werden. Nur bei diesen Bedingungen dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein, Nebelschlussleuchten hingegen ausschließlich, wenn durch den Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
- Als Kraftradfahrer müssen Sie auch am Tag das Abblendlicht oder Tagfahrleuchten eingeschaltet haben, bei Dämmerung, Dunkelheit oder sonstigen schlechten Sichtverhältnissen in jedem Fall das Abblendlicht.
- Suchscheinwerfer dürfen nur kurz zum Einsatz kommen und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn eingeschaltet werden.
- Haltende Fahrzeuge müssen außerhalb geschlossener Ortschaften mit einer eigenen Lichtquelle beleuchtet werden. Innerorts reicht es aus, nur die der Fahrbahn zugewandt Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder andere zugelassene Lichtquellen sichtbar zu machen, es sei denn, die Straßenbeleuchtung ist ausreichend genug.
Bußgeldkatalog Beleuchtung
Im Vergleich zu Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen sowie für die Sanktionen bei Abstandsvergehen und Handy am Steuer, fallen die Bestrafungen für fehlende oder falsche Beleuchtung relativ milde aus. Nicht einmal für Nachtfahrten ohne Licht gibt es ein Bußgeld oder Punkte im Fahreignungsregister, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld.
Auch die unsachgemäße Verwendung von Nebelscheinwerfern und Fernlicht, der Missbrauch der Warnblinkanlage und viele weitere kleinere Verstöße gegen die Bestimmungen des Beleuchtungs-Paragrafen der StVO, ziehen keine Strafen nach sich, die in Flensburg registriert werden. Erst wenn man außerorts bei Nebel, Schneefall oder Regen das Abblendlicht vergisst, tritt der Bußgeldkatalog in Kraft, innerorts ist wiederum nur ein Verwarngeld fällig.
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Bei ausreichend beleuchteter Straße mit Fern- oder nur mit Standlicht gefahren | 10 € | - | - | |||
… mit Gefährdung | 15 € | - | - | |||
… mit Sachbeschädigung | 35 € | - | - | |||
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt oder die Scheinwerfer sind verschmutzt oder verdeckt oder es wurde nicht rechtzeitig abgeblendet | 20 € | - | - | |||
… mit Gefährdung | 25 € | - | - | |||
… mit Sachbeschädigung | 35 € | - | - | |||
Kein Abblendlicht am Tage, trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen benutzt | ||||||
… innerorts | 25 € | - | - | |||
… außerorts | 60 € | 1 Punkt | - | |||
Kein Abblendlicht beim Fahren im Tunnel benutzt | 10 € | - | - | |||
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet | 20 € | - | - | |||
… mit Sachbeschädigung | 35 € | - | - | |||
Blinker nicht wie vorgeschrieben benutzt | 10 € | - | - | |||
Missbrauch der Lichthupe | 5 € | - | - | |||
… mit Belästigung | 10 € | - | - | |||
Missbrauch der Warnblinkanlage | 5 € | - | - |
Bußgeld-Hilfe über Geblitzt.de
Beleuchtungsverstöße bearbeiten wir nicht. Wer aber einen Bußgeldbescheid wegen Überschreitung der Geschwindigkeit, einem Rotlichtverstoß sowie Handy-, Überhol-, Halte-, Park- oder Abstandsvergehen erhalten hat, kann sich von Geblitzt.de helfen lassen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.