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Tempo­limit auf der Autobahn

Deutsche Autobahnen sind weltweit bekannt für das fehlende generelle Tempo­limit. Tatsächlich aber sind ca. 40 Prozent der Autobahn davon ausge­nommen. So gibt es durchaus Geschwin­dig­keits­be­gren­zungen auf Strecken­ab­schnitten mit Baustellen, Straßen­schäden, Kurven, Tunneln oder auf inner­städ­ti­schen Autobahnen. Im Bundesland Bremen gilt seit 2008 sogar eine generelles Tempo­limit auf Autobahnen von 120 km/h. Wo ein Limit existiert, wird dieses überwacht. Geblitzt wird also auch auf Autobahnen. Warum auf diesen sowohl stationäre als auch mobile Blitzer einge­setzt werden, welche Sanktionen für geblitzte Fahrer vorge­sehen sind und wie man sich gegen Bußgeld­vor­würfe zur Wehr setzten kann, soll im Folgenden erläutert werden.

bild blitzer auf der autobahn 01

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Stationäre & mobile Blitzer auf der Autobahn

Auch auf Autobahnen sind also Blitzer im Einsatz – ganz gleich, ob auf der A3, A7 oder A9. Nicht immer sind deren Standorte den Fahrern durch Hinweise im Radio oder vom Hören­sagen bekannt. Denn neben fest instal­lierten Blitz­an­lagen kommen auch mobile Messgeräte zum Einsatz. Diese werden je nach Bedarf spontan an Autobahn­ab­schnitten positio­niert, an denen, gemäß den Erfah­rungen der Behörden und Messbe­amten, zu viele Verkehrs­teil­nehmer zu schnell fahren oder Unfall­schwer­punkte liegen. Die Flexi­bi­lität ist ein Vorteil der mobilen Blitzer.

Geschwin­dig­keits­über­schreitung und Geblitzt auf Autobahn mit Pkw & Lkw

Sofern es die Verkehrs­si­tuation, Straßen- und Witte­rungs­ver­hält­nisse zulassen, haben zumindest auf einem großen Teil der Autobahnen Autofahrer in Sachen Geschwin­digkeit freie Fahrt. Es gibt lediglich eine Richt­ge­schwin­digkeit von 130 km/h. Deren Überschreitung kann aber im Falle einer Unfall­be­tei­ligung juris­tisch relevant sein, ganz zu schweigen von der abneh­menden Chance der eigenen körper­lichen Unversehrtheit.

Bei einem Lkw mit einem zuläs­sigen Gesamt­ge­wicht von mehr als 3,5 Tonnen sieht die Sache anders aus. Diese dürfen maximal 80 km/h fahren. Gleiches gilt auch für Pkw mit Anhänger und Wohnwagen, deren höchste Reise­ge­schwin­digkeit auf der Autobahn mit 80 km/h auf dem Tacho­meter begrenzt ist. Für diese besteht aber die Möglichkeit, eine Tempo-100-Genehmigung zu erhalten, wenn das betroffene Fahrzeug einer entspre­chenden TÜV-Begutachtung standhält.

Kraft­om­ni­busse hingegen erhalten automa­tisch eine Zulassung für das Fahren von bis zu 100 km/h auf der Autobahn, wenn deren Erstzu­lassung ab dem 8. Dezember 2007 erfolgt ist und ihre Bauart die notwen­digen Voraus­set­zungen erfüllt. Dazu gehört eine Zulassung für die Höchst­ge­schwin­digkeit von 100 km/h, sowie, dass der Bus haupt­sächlich für sitzende Fahrgäste gebaut ist und die Sitze über einen Sicher­heitsgurt verfügen.

Bußgeld, Punkte & Fahrverbot

Strafen wegen zu schnellen Fahrens sind kein Pappen­stiel. Bevor man sich versieht, fallen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot an. Auch wer den Abstand nicht einhält oder mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit empfind­lichen Strafen rechnen. Schließlich kann auch ein solches Vergehen schnell zu einem Unfall führen. Welche Strafen bei zu schnellem Fahren sowie bei Handy- und Abstand­ver­stößen auf der Autobahn für welche Art von Kraft­fahr­zeugen im Detail verhängt werden, zeigt die folgende Tabelle:

Geschwin­dig­keits­ver­stöße auf der Autobahn können für Pkw-Fahrer mit bis zu 2 Punkten in Flensburg, 600 Euro und 3 Monaten Fahrverbot sanktio­niert werden. Bei Gefährdung oder Unfall­folge sind zudem straf­recht­liche Konse­quenzen möglich.

Toleranz beim Blitzen

Um im Sinne des geblitzten Fahrers etwaigen Ungenau­ig­keiten bei den Messungen Rechnung zu tragen, gibt es beim Blitzen einen Toleranz­be­reich. So werden bei einer Geschwin­digkeit von weniger als 100 km/h in der Regel 3 km/h von der Differenz zur Höchst­ge­schwin­digkeit abgezogen. Zeigt der Tacho­meter mehr als 100 km/h an, ziehen die Messbe­amten 3 Prozent ab. Bei einer Messung durch ein Video­nach­fahr­system beträgt die Toleranz hingegen 5 km/h bzw. 5 %, da die Messergeb­nisse noch mehr als bei anderen Messver­fahren fehler­an­fällig sein können.

Gründe für einen Einspruch

Üblicher­weise wird ein Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid innerhalb weniger Wochen nach dem vermeint­lichen Verkehrs­delikt verschickt. Dauert die Zustellung aller­dings länger als drei Monate, ist die Tat verjährt. Die Verjäh­rungs­frist kann jedoch auch unter­brochen werden. Wann das der Fall ist, erfahren Sie in unserem Artikel über die Verjährung von Bußgeld­vor­würfen. Was aber kann ein Anwalt für Verkehrs­recht infolge von frist­ge­recht erlas­senen Bußgeld­vor­würfen unter­nehmen, um seinen Mandanten erfolg­reich zu vertreten? Es gilt für ihn heraus­zu­finden, ob ein Bußgeld­ver­fahren als ungültig erklärt werden kann. Folgende Aspekte können dabei von Bedeutung sein:

Ein Blitzer muss regel­mäßig gewartet und geeicht werden, damit er einwandfrei funktio­niert und die Ergeb­nisse juris­tisch verwertbar sind. Auch der falsche Winkel bei einer Messung, Dunkelheit oder ungünstige Wetter- und Witte­rungs­be­din­gungen wie Schneefall und Regen können die Messungen verfäl­schen. Zudem muss der Blitzer in den meisten Bundes­ländern einen Mindest­ab­stand zu dem Verkehrs­schild haben, das auf das Tempo­limit hinweist. Eine generelle Ausnahme bilden besondere Gefah­ren­be­reiche, bei denen der Mindest­ab­stand unter­schritten werden darf. Dazu gehören Straßen, die an Kinder­gärten, Schulen und Alten­heimen liegen.

Auch das gleich­zeitige Blitzen mehrerer Fahrzeuge kann zu inkor­rekten Ergeb­nissen führen. Darüber hinaus kann ein fehler­haftes Messpro­tokoll Anlass für die Einstellung eines Bußgeld­ver­fahrens sein. Auch sollten die Messbe­amten über ein Schulungs­zeugnis verfügen, um für den Job quali­fi­ziert zu sein.

Es gibt zahlreiche Gründe, warum sich eine Messung als falsch oder unwirksam heraus­stellen kann, weshalb es ratsam ist, Bußgeld­vor­würfe stets prüfen zu lassen.

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Ganz gleich, ob auf der Autobahn oder innerorts: Wenn auch Ihnen ein Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Handy-, Abstands- oder Überhol­verstoß zur Last gelegt wird, reichen Sie Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de ein. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung!

Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Häufige Fragen

Kann man auf der Autobahn geblitzt werden?

Auch auf der Autobahn können Verkehrs­teil­nehmer geblitzt werden, wenn gegen die Geschwin­dig­keits­be­grenzung verstoßen wird. So gibt es auf zahlreichen Strecken­ab­schnitten der Autobahnen in Deutschland sehr wohl Tempo­limits, auf die durch entspre­chende Verkehrs­schilder hinge­wiesen wird.

Wann blitzt ein Blitzer auf der Autobahn?

Auf Autobahnen wird nur geblitzt, wenn es auf dem jewei­ligen Strecken­ab­schnitt ein Tempo­limit gibt, gegen das ein Fahrer verstoßen hat. Ist keine Beschil­derung vorhanden, gilt die Richt­ge­schwin­digkeit von 130 km/h, die aber nur eine Empfehlung ist und in der Regel überschritten werden darf.

Wie blitzen Blitzer auf der Autobahn?

Genauso wie innerorts kommen auch auf der Autobahn sowohl stationäre als auch mobile Blitzer zum Einsatz. Mobile Geräte dienen der Polizei vor allem dazu, spontan auf Autobahn­ab­schnitten zu blitzen, auf denen aktuell zu schnell gefahren wird.