Wenn der Blitzer zum Problem wird …
Blitzen kann gefährlich sein! Wird der Autofahrer nämlich durch das grelle Licht einer Messanlage geblendet, besteht erhöhte Unfallgefahr. Damit wäre der eigentliche Zweck des Blitzens ad absurdum geführt – sollen Unfälle durch das Messen von Geschwindigkeitsverstößen doch präventiv verhindert und nicht gefördert werden. Eine Antwort auf das Problem sind sogenannte Schwarzlichtblitzer, die auch unter der Bezeichnung Infrarotblitzer bekannt sind. Was diese Blitzer von anderen unterscheidet und wo sie vorwiegend zum Einsatz kommen, soll im Folgenden genauer unter die Lupe genommen werden.
Was ist ein Infrarot- bzw. Schwarzlichtblitzer?
Ein Infrarotblitzer hat die Eigenschaft, dass das menschliche Auge dessen Blitz – also das Infrarotlicht – nicht wahrnehmen kann. Beim Messvorgang werden Infrarotimpulse vom Blitzer ausgesendet, die auf das jeweilige Auto treffen. Mittels der Laufzeit der Infrarotimpulse wird die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs ermittelt. Grundsätzlich kann jede Messtechnik mit Infrarot kombiniert werden. Somit ist das Schwarzlichtblitzen zudem sowohl mit fest installierten als auch mit mobilen Blitzern möglich.
Geschwindigkeitsmessungen via Infrarot sind sicherer, da der betroffene Fahrer den Blitz nicht sehen kann und daher auch nicht in seiner Konzentration gestört wird.
Wo werden Schwarzlichtblitzer eingesetzt?
Immer da, wo eine Messanlage mit herkömmlicher Blitztechnik einen Autofahrer besonders blenden könnte, sind Schwarzlichtblitzer eine gute Alternative. Das kann zum Beispiel in eher dunklen Umgebungen wie die eines Tunnels oder einer Waldschneise sein. Auch zu nächtlicher Stunde auf einer viel befahrenen Autobahn macht der Einsatz eines Infrarotblitzers Sinn. Ein Vorteil ist also, dass Autofahrer nicht durch einen grellen Blitz abgelenkt werden. Darüber hinaus kommen Verkehrsteilnehmer nicht in Versuchung, andere Fahrer vor einem Blitzgerät zu warnen, da sie ja nicht wissen, an welchem Standort sich eine Messanlage befindet.
Infrarotblitzer im Verdacht der „Bußgeld-Abzocke“
Die oben beschriebene Unsichtbarkeit des Blitzes stößt allerdings auch auf Kritik. Insbesondere vonseiten der Autofahrer. Da sie den „Geisterblitz“ nicht sehen können, wissen die Fahrer im Zweifel gar nicht, dass sie zu schnell gefahren sind. Der verkehrspädagogische Lerneffekt würde damit nicht direkt, sondern erst mit Erhalt des Bußgeldbescheides einsetzen. Im Extremfall könnte ein Verkehrsteilnehmer auf einer längeren Strecke gleich mehrmals hintereinander wegen eines Tempoverstoßes geblitzt werden, ohne davon Kenntnis zu nehmen. Dann müsste sich der Betroffene allerdings auch die Frage gefallen lassen, warum er im Zweifel mehrere Tempolimitschilder ignoriert hat.
Fehleranfälligkeit von Infrarotblitzer
Messungen sind nicht gefeit vor Fehlern. Das gilt auch für Schwarzlichtblitzer. Zahlreiche Umstände können dazu beitragen, dass die Anfechtung eines Bußgeldvorwurfes zum Erfolg führt. Dazu zählen unter anderem ungünstige Wetter- und Witterungsbedingungen wie ein nasse oder vereiste Fahrbahn. Auch technische und menschliche Unzulänglichkeiten sind möglich wie eine defekte Software oder wenn das Blitzgerät nicht einwandfrei funktioniert, weil es nicht regelmäßig geeicht und gewartet worden ist.
Beim Blitzen von Verkehrsteilnehmern können sowohl die Technik als auch das Verhalten der Messbeamten Fehler aufweisen. Nur wer Einspruch gegen die Vorwürfe erhebt, hat Chancen auf die Einstellung des Bußgeldverfahrens.
Zudem spielt die Positionierung des Blitzers eine Rolle. Ein nicht korrekter Abstand zwischen Messanlage und entsprechendem Verkehrsschild, das auf ein verringertes Tempolimit hinweist, kann zur Einstellung des Verfahrenes führen. Gleiches gilt für einen getarnten Blitzer, der kein freies Sichtfeld auf die Fahrbahn hat. Das Blitzen von mehreren Fahrzeugen zur gleichen Zeit, führt manchmal dazu, dass nicht eindeutig festgestellt werden kann, welcher Fahrer den Geschwindigkeitsverstoß begangen hat. Ein Aspekt, der speziell die Schwarzlichtblitzer betrifft, ist deren mangelhafte Ausleuchtung des geblitzten Fahrzeugs. Dabei wird häufig nur das Nummernschild und nicht der Fahrer erfasst. So ist es für die Behörden schwieriger festzustellen, ob der Halter selbst oder ein anderer Fahrer am Steuer des Autos saß.
Bei Bußgeldvorwürfen hilft Geblitzt.de schnell und kompetent
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