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Säule ist nicht gleich Blitzersäule

Blitz­er­säulen sind Verkehrs­teil­nehmern hinlänglich bekannt. Sie sollen dafür sorgen, dass Geschwin­dig­keits­ver­stöße erfasst und sanktio­niert werden. Doch ist jede Säule am Straßenrand zugleich auch eine Messanlage für das Überschreiten von Tempo­limits? Mitnichten! Die blauen Säulen, die seit Einführung der Mautgebühr auf deutschen Bundes­straßen für Lkw am 1. Juli 2018 nach und nach instal­liert wurden, haben einen anderen Zweck. Sie sollen überprüfen, ob die Mautgebühr bezahlt wurde. Alles zu den Unter­schieden zwischen Blitzer- und Mautsäulen und welche Strafen bei Verstößen durch Verkehrs­teil­nehmer drohen, erfahren Sie hier.

Kraftfahrzeuge fahren an einer am rechten Fahrbahnrand stehenden blauen Mautsäule vorbei

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Was ist eine Mautsäule?

Im Gegensatz zu einer Blitz­er­säule hat die Mautsäule ausschließlich den Zweck, Lkw mit einem zuläs­sigen Gesamt­ge­wicht ab 7,5 Tonnen zu erfassen. Dabei soll kontrol­liert werden, ob deren Fahrer bezie­hungs­weise das Trans­port­un­ter­nehmen die Mautgebühr bezahlt hat. Deren Höhe richtet sich nach der Schad­stoff­klasse des Lkw, dessen Gewichts­klasse und Achszahl sowie der gefah­renen Strecke. Um der Verpflichtung zur Zahlung der Mautgebühr nachzu­kommen, kann eine On-Board-Unit im Lkw instal­liert werden, mit der die Gebühr automa­tisch entrichtet wird. Alter­nativ gibt es die Möglichkeit, sich recht­zeitig vor Befahren der Mautstraße an einer Mautstelle oder über das Internet in das System einzubuchen.

Und wie kann man die Mautsäulen erkennen? Mautsäulen stammen immer von der Betreiber-Firma Toll Collect, sehen also alle identisch aus. Mit einer Höhe von etwa vier Metern sind sie deutlich größer als die Blitz­er­säulen. Zudem dienen die blaue Farbe und der grüne Streifen der Unter­scheidung zu den silber­far­benen Blitz­er­säulen, die mit schwarzen Ringen versehen sind. Es gibt die Mautsäulen aller­dings nur auf Bundes­straßen. Auf Autobahnen übernehmen ihre Funktion die sogenannten Kontroll­brücken, die mit der gleichen Technik ausge­stattet sind. Eine Geschwin­dig­keits­über­schreitung wird weder von den Mautsäulen noch von den Kontroll­brücken gemessen. Die Mautkon­trolle kann übrigens auch manuell durch die Kontrol­leure des Bundesamts für Güter­verkehr durch­ge­führt werden.

Während Blitz­er­säulen bei Geschwin­dig­keits­mes­sungen im Straßen­verkehr einge­setzt werden, dient eine Mautsäule der Prüfung, ob der Lkw-Fahrer oder Halter die Mautgebühr bezahlt hat.

Wie funktio­niert eine Mautsäule?

Eine Mautsäule fotogra­fiert vorbei­fah­rende Fahrzeuge, löst dabei aber keinen Blitz aus. Das Foto erfasst mithilfe eines Übersichts-, Seitenansichts- und Kennzei­chen­bildes das Nummern­schild des Fahrzeuges und wie viele Achsen es hat. Damit kann ermittelt werden, ob es sich bei diesem um einen mautpflich­tigen LKW handelt. Gleich­zeitig sendet das im Lkw mitge­führte Fahrzeug­gerät die Fahrt­daten und mautre­le­vanten Fahrzeug­merkmale an die blaue Säule. Von dort aus wird der Datensatz an das Toll Collect Rechen­zentrum übermittelt. Hier wird festge­stellt, ob für das Fahrzeug die Mautgebühr korrekt gezahlt wurde. Daten­schützer können indes beruhigt sein: Alle Aufnahmen von Fahrzeugen, die nicht mautre­levant sind bzw. für die ein Maut-Ticket gelöst wurde, werden im Anschluss an die Prüfung gelöscht.

Lkw-Maut nicht bezahlt – was nun?

Wird ein Lkw-Fahrer von einer Mautsäule fotogra­fiert und der Daten­ab­gleich ergibt, dass die Mautgebühr gemäß § 10 des Bundes­fern­stra­ßen­maut­ge­setzes (BFStrMG) nicht recht­zeitig, nicht vollständig oder gar nicht bezahlt wurde, ist zwar kein Punkt in Flensburg oder Fahrverbot, wohl aber ein Bußgeld fällig. Wie sich dessen Höhe im Detail darstellt, zeigt der folgende Auszug aus dem Bußgeld­ka­talog. Zur Erläu­terung: Bei einem Verstoß müssen sowohl Fahrer als auch Halter zahlen. Beim Erstverstoß kann anstelle des Bußgeldes auch ein Verwar­nungsgeld in Höhe von 55 Euro erhoben werden. Im Wieder­ho­lungsfall hingegen können Geldbußen von bis zu 20.000 Euro drohen. Grund­sätzlich gilt zudem, dass zu den Bußgeldern auch die durch den Verstoß umgangene Mautgebühr nacher­hoben wird.

  • Lkw-Maut nicht richtig bezahlt: 120 Euro für den Fahrer (240 Euro für den Halter)
  • Lkw-Maut nicht bezahlt: 240 Euro für den Fahrer (480 Euro für den Halter)
  • Von der gebuchten Strecke abgewichen oder das Zeitfenster des Maut-Tickets überschritten: 120 Euro für den Fahrer (240 Euro für den Halter)
  • Falsche Schad­stoff­klasse, falsche Gewichts­klasse oder falsche Achszahl angegeben: 120 für den Fahrer (240 Euro für den Halter)
  • Im Falle einer Verkehrs­kon­trolle keine Belege mitge­führt: 50 Euro für den Fahrer (150 Euro für den Halter)

Funkti­ons­weise von Blitzersäulen

Unter einer Brücke stehend, eine fest installiere silberne Blitzersäule.

Blitz­er­säulen verwenden im Gegensatz zur herkömm­lichen Radar­technik ein Laser-Messsystem. Hierbei werden Licht­im­pulse ausge­sendet, die von den Fahrzeugen reflek­tiert und von den Blitz­er­säulen wieder aufge­fangen werden. Aus der Laufzeit­länge dieses Vorgangs lässt sich die Geschwin­digkeit berechnen. Neben dem Einsatz der Technik in statio­nären Blitz­er­säulen kann mittels Laser auch mobil gemessen werden, wie zum Beispiel bei der Verwendung einer Laserpistole.

Fehler­hafte Messungen

Auch wenn die Laser­technik der Blitz­er­säulen im Vergleich zu anderen Messver­fahren als besonders effektiv gilt, ist sie nicht frei von Fehlern jeglicher Art. So können die ausge­henden Licht­im­pulse nicht nur von dem anvisierten Fahrzeug reflek­tiert werden, sondern auch von großen Flächen wie zum Beispiel bei einer Hauswand. Auch mensch­liches Versagen wie eine unregel­mäßige Wartung oder fehlende Eichung der Geräte können im Falle einer Prüfung der Bußgeld­vor­würfe relevant sein. Gleiches gilt, wenn der Blitzer nicht im vorge­schrie­benen Abstand zu dem Verkehrs­schild positio­niert ist, das auf die Verrin­gerung des Tempo­limits hinweist.

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