• Lesedauer:3 min Lesezeit

Gegen die Fahrt­richtung blitzen

Ist es wirklich erlaubt, wenn Polizei oder Behör­den­mit­ar­beiter ihren Dienst­wagen entgegen der Fahrt­richtung parken, um Blitzer­fotos zu schießen? Ja. Eine Geschwin­dig­keits­messung auf der gegen­über­lie­genden Straßen­seite wider­spricht nicht den Vorgaben des Gesetz­gebers. In Ausnah­me­fällen wird es den Behörden nämlich ermög­licht, mobile Blitzer entspre­chend zu positio­nieren, um etwa besonders unfall­an­fällige Verkehrs­punkte zu überwachen. Das regeln die Sonder­rechte nach § 35 der Straßen­ver­kehrs­ordnung. Nachfolgend zeigen wir auf, unter welchen Bedin­gungen sonst noch geblitzt werden darf und wann sich die Anfechtung von Bußgeld­vor­würfen lohnen kann.

Kurz und knapp

Dieses Video ist im erwei­terten Daten­schutz­modus von Youtube einge­bunden, der das Setzen von Youtube-Cookies solange blockiert, bis ein aktiver Klick auf die Wiedergabe erfolgt. Mit Klick auf den Wiedergabe-Button erteilen Sie Ihre Einwil­ligung darin, dass Youtube auf dem von Ihnen verwen­deten Endgerät Cookies setzt, die auch einer Analyse des Nutzungs­ver­haltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen können. Näheres zur Cookie-Verwendung durch Youtube finden Sie in der Cookie-Policy von Google unter "Techno­logien".

Erfahre mehr in der Daten­schutz­er­klärung von YouTube. 

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Wie & wann ist Blitzen erlaubt …

Der Zweck heiligt die Mittel! Polizei­be­amten ist es beim Nachfahren eines Tempo­sünders sogar gestattet, selbst die Geschwin­digkeit zu überschreiten. Dabei muss aller­dings die Sicherheit aller betei­ligten Verkehrs­teil­nehmer stets gewähr­leistet sein. Verschiedene Tages­zeiten und Witte­rungs­be­din­gungen schieben den Ermitt­lungen von Verkehrs­ver­stößen ebenfalls keinen Riegel vor: Nichts spricht grund­sätzlich dagegen zu blitzen, wenn es regnet, schneit oder die Straßen mit Glatteis bedeckt sind.

Von der gegen­über­lie­genden Straßen­seite zu blitzen ist nach § 35 StVO in Ausnah­me­fällen erlaubt. Die Messbe­amten müssen aber beim Positio­nieren des Blitzers auf den korrekten Winkel zur Fahrbahn achten.

Über die Fehler­an­fäl­ligkeit von Radar­fallen in Ausnahmesituationen

bild_darf_man_gegen_die_fahrtrichtung_blitzen_1
Qualität und Verwert­barkeit der Messergeb­nisse werden durch Blitzen entgegen der Fahrt­richtung nicht beein­trächtigt, wohl aber kann bei Einspruch gegen die Bußgeld­vor­würfe geprüft werden, ob der Blitzer im richtigen Winkel zur Fahrbahn positio­niert wurde. Letzteres gilt auch für das Blitzen in Kurven. Bei ungüns­tigen Wetter- und Licht­ver­hält­nissen hingegen ist die Möglichkeit ungleich höher, dass Blitz­an­lagen ungenaue Ergeb­nisse liefern. Daher sollte der Fahrer im Falle eines Bußgeld­be­scheides stets die gegen ihn erhobenen Vorwürfe prüfen lassen.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Mit Geblitzt.de Bußgeld­vor­würfe anfechten lassen

Geblitzt – was tun? Wir haben die Antwort. Reichen Sie einfach Ihren Bußgeld­be­scheid und Anhörungs­bogen bei Geblitzt.de ein. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.