Bußgeldbescheid prüfen lassen – gewusst wie!
Verstöße im Straßenverkehr werden je nach Schwere des Vergehens mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot bestraft. Doch nicht immer müssen die Sanktionen gerechtfertigt sein. Daher gilt es stets, den Bußgeldbescheid prüfen zu lassen. Welche Fehler in einem Bußgeldverfahren passieren können und wo man sich professionelle juristische Hilfe holen kann, erfahren Sie hier.
Bußgeldbescheid: Einspruch einlegen?
Fehlerhafte Messungen
Vergehen wie Geschwindigkeitsverstöße werden mit verschiedenen Messgeräten erfasst. Damit diese einwandfrei funktionieren, müssen die Blitzer ordnungsgemäß gewartet werden. Auch eine regelmäßige Eichung der Messanlagen ist von Bedeutung, genauso wie die Software eines Blitzers stets aktualisiert werden muss. Darüber hinaus spielt es eine Rolle, ob die Blitzer im Rahmens ihres Einsatzes korrekt positioniert worden sind. Über die Prüfung des Blitzerbescheids kann ein Anwalt für Verkehrsrecht herausfinden, ob die Messbeamten ihre Arbeit einwandfrei erledigt haben.
Doch selbst wenn beim Aufbau der Messanlagen alles mit rechten Dingen zuging, sind Blitzer vor technischen Fehlern nicht gefeit. Diese können bei den einzelnen Herstellern und Modellen ganz unterschiedlicher Natur sein. Auch äußere Umstände wie ein hohes Verkehrsaufkommen, reflektierende Flächen wie das einen Verkehrsschildes oder eine starke Sonneneinstrahlung können zu fehlerhaften Messergebnissen führen.
Während letztgenannte Beispiele in erster Linie bei Tempoverstößen zum Tragen kommen, kann auch bei anderen Vergehen eine Anfechtung der Vorwürfe zielführend sein. So etwa bei einem Rotlichtverstoß, bei dem nicht berücksichtigt wurde, dass die Gelbphase der Ampel viel zu kurz war.
Die Sache mit dem Blitzerfoto
Sind der Fahrer bzw. die Fahrerin auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig zu erkennen – weil zum Beispiel das Gesicht verdeckt ist –, kann auch das zu einer erfolgreichen Anfechtung des Bußgeldbescheides führen. Schließlich müssen die Vorwürfe eindeutig dem Urheber des Verkehrsverstoßes zugeordnet werden können. Auch das Kfz-Kennzeichen sollte auf dem Foto gut lesbar sein.
Formale Fehler im Bußgeldbescheid
Kein Mensch ist unfehlbar – das gilt auch für die Mitarbeiter einer Bußgeldbehörde. Diesen können im Rahmen eines Bußgeldverfahrens so manche Fehler unterlaufen. Derlei Formfehler führen nicht zwangsläufig zur Einstellung des Bußgeldverfahrens, können aber je nach Schwere dazu beitragen.
Dazu gehören ein falsches oder fehlendes Aktenzeichen und ungenaue Angaben zu Namen und Anschrift des betroffenen Verkehrsteilnehmers. Auch die Angaben zu Tatort und Tatzeitpunkt, der Hinweis auf die möglichen Sanktionen sowie eine vollständige Rechtsmittelbelehrung sollten vorhanden sein.
Verjährungsfrist beachten
Wird ein Bußgeldbescheid nicht fristgerecht auf den Weg gebracht, sind die Vorwürfe verjährt. Konkret bedeute das: Wenn innerhalb von drei Monaten nach dem Verkehrsverstoß kein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erlassen wurde, kann der Betroffene für das ihm vorgeworfene Vergehen nicht mehr belangt werden.
Diese Frist kann allerdings auch unterbrochen werden. Sendet Ihnen die Bußgeldstelle nämlich innerhalb der drei Monate einen Anhörungsbogen zu, startet die Frist ab dem Zeitpunkt der Zustellung erneut. Zudem gibt es eine Reihe von weiteren verjährungshemmenden Maßnahmen, die wir hier beim Thema Verjährung zusammengefasst haben.
So legen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein!
Wer ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister oder den Entzug des Führerscheins vermeiden will, sollte die Möglichkeit nutzen, einen Einspruch gegen die Vorwürfe einlegen. Dies ist gemäß § 67 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) möglich. Doch auch hierbei ist eine Frist zu wahren.
Spätestens zwei Wochen nach der Zustellung des Blitzerbescheids muss der Einspruch des Betroffenen schriftlich bei der Bußgeldbehörde eingegangen sein – andernfalls wird der Bescheid rechtskräftig. Fällt das Ablaufdatum der Einspruchsfrist auf ein Wochenende oder Feiertag, hat der Empfänger des Bußgeldbescheides für den Einspruch noch Zeit bis zum nächsten Werktag. Von einem Einspruch per E-Mail ist abzusehen, da dieser in der Regel nicht rechtswirksam ist.
Ein Bußgeldbescheid sollte stets geprüft werden. Nur so können Fehler im Bußgeldverfahren aufgedeckt und mögliche Sanktionen vermieden werden.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Häufige Fragen
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Was passiert wenn ich Einspruch einlege?
Welche Begründung bei Einspruch gegen Bußgeldbescheid?
Wikipedia: Bußgeldbescheid prüfen