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Das sollten Sie über Knöllchen wissen

Der Begriff „Straf­zettel“ wird in Deutschland unter­schiedlich verwendet. Während man in der nördlichen Hälfte Deutsch­lands unter Straf­zettel eher einen Bescheid aufgrund von falschem Parken oder Halten versteht, können im südlichen Teil diverse Ordnungs­wid­rig­keiten unter den Begriff fallen. Wichtig zu wissen ist, dass Straf­zettel nicht immer hinge­nommen werden müssen. Es besteht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. 


Dabei ist es egal, ob es sich um einen Parkverstoß, einen Halte­verstoß oder eine Geschwin­dig­keits­über­schreitung im Bußgeld­be­reich handelt. Denn viele Bußgeld­ver­fahren sind fehlerhaft oder unzureichend.

Strafzettel Diese Kosten können auf Sie zukommen

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Straf­zettel wegen Falschparken

Straf­zettel, auch Knöllchen genannt, werden dann verhängt, wenn ein Verkehrs­teil­nehmer zum Beispiel falsch oder ohne gültigen Parkschein parkt. Das Parken sollte dabei nicht mit dem Halten verwechselt werden. Wer sein Fahrzeug ohne die Möglichkeit des sofor­tigen Eingreifens und Wegfahrens verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.


Die Sanktionen für falsches Parken variieren stark. Es können sowohl Verwarn- als auch Bußgelder auf einen zukommen. So droht beispiels­weise beim Parken im Halte­verbot eine Verwarnung in Höhe von 25 Euro. Steht das Auto über eine Stunde im Parkverbot fallen schon 40 Euro an. Parkt ein Verkehrs­teil­nehmer verbots­widrig auf einem Geh- oder Radweg mit Behin­derung oder länger als eine Stunde, können bereits 70 Euro Bußgeld anfallen. Hier ein Ausschnitt der Tabelle mit den aktuellen Sanktionen.

Verstoß  Qualifizierung  Regelsatz  Punkt(e)
An einer engen oder unüber­sicht­lichen Straßen­stelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt  Parken  35 € 
… mit Behinderung  55 € 
… länger als 1 h mit Behin­derung und Rettungs­fahrzeug im Einsatz behindert  100 €  1 Punkt 
Unzulässig geparkt, in den Fällen, in denen das Halten verboten ist  Parken im Halteverbot  25 € 
… länger als 1 h mit Behinderung  50 € 
Verbots­widrig auf einem Geh- und Radweg  Parken  55 €  1 Punkt 
… mit Behinderung  70 €  1 Punkt 
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt  Parken  55 € 
Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt  Parken  55 € 
Unzulässig in zweiter Reihe geparkt  Parken  55 € 
… mit Behinderung  80 €  1 Punkt 
An einer abgelau­fenen Parkuhr, ohne vorge­schriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der Höchst­park­dauer geparkt  Parken  20 € 
… Ablauf bis zu 30 min.  20 € 
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie eine erwei­terte Tabelle der Parkver­stöße

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Straf­zettel wegen eines Halteverstoßes

Als könnten Verkehrs­teil­nehmer beim Parken nicht schon genug falsch machen, kann auch schon ein kurzes Halten zu einem Halte­verstoß und damit zu einem Straf­zettel führen. Der Unter­schied zum Parken ist, dass man unter Halten eine gewollte Fahrt­un­ter­bre­chung versteht, bei der der Fahrer jederzeit weg- oder weiter­fahren kann. In der Praxis kommen Halte­ver­stöße häufig vor. Doch auch hier drohen Sanktionen. Wer unzulässig in zweiter Reihe hält, dem droht ein Verwarngeld von 55 Euro. 


Kommt eine Behin­derung, eine Gefährdung oder Sachbe­schä­digung hinzu, handelt es sich bereits um ein Bußgeld von 70, 80 oder 100 Euro sowie einen Punkt. Hier eine Tabelle mit den wichtigsten Verstößen:

Verstoß  Qualifizierung  Regelsatz  Punkt(e)
Halten auf einem Fußgängerüberweg  Halten  20 € 
… mit Behinderung  35 € 
Unzulässig auf Schutz­streifen für den Radverkehr gehalten  Halten  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
… mit Gefährdung  80 € 
… mit Sachbeschädigung  100 € 

Straf­zettel wegen zu schnellem Fahren

Sollten Sie zu denje­nigen gehören, die unter Straf­zettel auch einen Bußgeld­be­scheid wegen einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung verstehen, sind Sie in diesem Abschnitt goldrichtig. Auch für Sie ist es wichtig zu wissen, dass viele Bußgeld­ver­fahren fehlerhaft sind. Falsche Messergeb­nisse oder nicht ausrei­chend belegte Vorwürfe sind leider keine Seltenheit.


Nach Erhalt eines Bußgeld­be­scheides nehmen Betroffene es oftmals einfach hin, dass sie zu schnell gefahren sein sollen. Für ein korrektes Bußgeld­ver­fahren müssen aber viele Aspekte beachtet werden. So muss beispiels­weise das Messper­sonal richtig geschult, der Blitzer korrekt aufge­stellt und der Vorwurf rechts­sicher dokumen­tiert sein. Dennoch werden Bußgeld­be­scheide zugestellt und durch viele Betroffene hinge­nommen, ohne die Vorwürfe prüfen zu lassen. Hier ein Auszug aus dem Bußgeld­ka­talog:


Bußgeld­ka­talog Geschwin­digkeit für Pkw und Motor­räder - Innerhalb geschlos­sener Ortschaften (Auszug)

Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot
16 -20 km/h 70 € 
21 - 25 km/h 115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie eine erwei­terte Tabelle der Geschwin­dig­keits­ver­stöße

Bußgeld­ka­talog Geschwin­digkeit für Pkw und Motor­räder - Außerhalb geschlos­sener Ortschaften

Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
16 -20 km/h 60 € 
21 - 25 km/h 100 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 150 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
41 - 50 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie eine erwei­terte Tabelle der Geschwin­dig­keits­ver­stöße

Straf­zettel anfechten

Egal, ob Sie einen Straf­zettel in Sachen Parken, Halten oder wegen eines Geschwin­dig­keits­ver­stoßes erhalten haben, in allen Fällen haben Sie die Möglichkeit, den Vorwurf von den Partner­an­wälten von Geblitzt.de prüfen zu lassen. Anhand der Ermitt­lungsakte können diese einsehen, ob beispiels­weise alle Fristen einge­halten wurden. Die Liste der zu prüfenden Faktoren, die eine Rolle in einem korrekten Bußgeld­ver­fahren spielen, ist lang. 


Die Fehler können daher vielfältig sein. Im besten Fall können Sie das Inkraft­treten der Sanktionen des Straf­zettels verhindern.


Wichtig zu wissen ist, dass Geblitzt.de nur Fälle übernehmen kann, die mit einem Bußgeld ab 60 Euro geahndet werden. Alles unterhalb von 60 Euro gilt als Verwarnung und wird, da es sich nicht um ein Bußgeld­ver­fahren handelt, von uns nicht bearbeitet. Sollte gegen eine Verwarnung Einspruch eingelegt werden, entstehen zusätz­liche Kosten. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Bei Bußgeld­be­scheiden hilft Geblitzt.de schnell, online & unkompliziert

Nach Erlass eines Anhörungs­bogens oder Bußgeld­be­scheids sollten Sie also nicht zögern, sondern die Unter­lagen umgehend bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.


Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

 

Wikipedia: Straf­zettel