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Unter­schied zwischen Bußgeld­be­scheid und Verwarnung

Sie sind zu schnell gefahren, haben die Ampel bei Rot überquert oder falsch geparkt? Ist jetzt ein Buß- oder Verwarngeld fällig? Was ist der Unter­schied zwischen Bußgeld­be­scheid und Verwarnung? Und kann eine Verwarnung auch mit Punkten in Flensburg und Fahrverbot einher­kommen? Worin sich ein Bußgeld­be­scheid und eine Verwarnung nach einem Verstoß im Straßen­verkehr unter­scheiden und wie man sich als Betrof­fener von einem Anwalt helfen lassen kann, erfahren Sie hier.

Ein geöffnter gelber Umschlag mit einem Bußgeldbescheid, der sich von einer Verwarnung unterscheidet. Unterschied zwischen Bußgeldbescheid und Verwarnung

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Der kleine Bruder des Bußgeld­be­scheides: Die Verwarnung

Wer eine Verwarnung erhält, hat sich in der Regel keinen schwer­wie­genden Verkehrs­verstoß zuschulden kommen lassen. Das trifft beispiels­weise auf Halte- und Parkver­stößen oder gering­fügige Geschwindigkeits-, Überhol- und Abbie­ge­ver­gehen zu. Eine Verwarnung bedarf nicht ausdrücklich der Schriftform, sie kann auch mündlich ausge­sprochen werden. Kommt ein Verwar­nungsgeld in Betracht, liegt dessen Höhe üblicher­weise zwischen fünf und 55 Euro. Erst wenn ein Verstoß mit einer Geldbuße von mindestens 60 Euro sanktio­niert wird, erlässt die Behörde einen Bußgeld­be­scheid. Dann drohen dem Fahrer auch weitere Strafen wie Punkte im Fahreig­nungs­re­gister und Führerscheinentzug.


Eine Verwarnung wird bei gering­fü­gigen Ordnungs­wid­rig­keiten verhängt. Verstöße, die darüber hinaus­gehen, haben ein Bußgeld­ver­fahren mit schär­feren Sankti­ons­mög­lich­keiten zur Folge.

Wie bei einem Bußgeld­be­scheid kann man übrigens auch gegen die Verwarnung Einspruch einlegen. In diesem Fall wird aller­dings zwangs­läufig ein Bußgeld­ver­fahren einge­leitet. Das wiederum bedeutet, dass der Beschul­digte 5 % der Geldbuße als Bearbei­tungs­gebühr –mindestens jedoch 25 Euro zuzüglich 3,50 für die Erhebung von Auslagen – bezahlen muss, wenn das Verfahren nicht einge­stellt wird. Hier muss das Für und Wider eines Einspruchs aus finan­zi­eller Sicht sorgfältig abgewogen werden.

Bei diesen Verkehrs­ver­stößen droht ein Bußgeldbescheid …

Häufige Verkehrs­ver­gehen auf deutschen Straßen sind Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Überhol-, Vorfahrt-, Abstands-, Halte-, Park- und Handy­ver­stöße. Wer in solchen Fällen geblitzt wurde, kommt in den meisten Fällen nicht mehr mit einer Verwarnung davon. Statt­dessen ist mit einem Bußgeld­ver­fahren zu rechnen, das mit Sanktionen von bis zu mehreren hundert Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot daher­kommt. Was Sie machen können, wenn Ihnen einer dieser Verstöße zur Last gelegt wird, verrät der folgende Absatz.

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Unter­schied Bußgeld­be­scheid und Verwarnung, Gering­fügige Ordnungswidrigkeit

Landratsamt Alb-Donau-Kreis: Unter­schied zwischen Bußgeld­be­scheid und Verwarnung