Unterschied zwischen Bußgeldbescheid und Verwarnung
Sie sind zu schnell gefahren, haben die Ampel bei Rot überquert oder falsch geparkt? Ist jetzt ein Buß- oder Verwarngeld fällig? Was ist der Unterschied zwischen Bußgeldbescheid und Verwarnung? Und kann eine Verwarnung auch mit Punkten in Flensburg und Fahrverbot einherkommen? Worin sich ein Bußgeldbescheid und eine Verwarnung nach einem Verstoß im Straßenverkehr unterscheiden und wie man sich als Betroffener von einem Anwalt helfen lassen kann, erfahren Sie hier.
Der kleine Bruder des Bußgeldbescheides: Die Verwarnung
Wer eine Verwarnung erhält, hat sich in der Regel keinen schwerwiegenden Verkehrsverstoß zuschulden kommen lassen. Das trifft beispielsweise auf Halte- und Parkverstößen oder geringfügige Geschwindigkeits-, Überhol- und Abbiegevergehen zu. Eine Verwarnung bedarf nicht ausdrücklich der Schriftform, sie kann auch mündlich ausgesprochen werden. Kommt ein Verwarnungsgeld in Betracht, liegt dessen Höhe üblicherweise zwischen fünf und 55 Euro. Erst wenn ein Verstoß mit einer Geldbuße von mindestens 60 Euro sanktioniert wird, erlässt die Behörde einen Bußgeldbescheid. Dann drohen dem Fahrer auch weitere Strafen wie Punkte im Fahreignungsregister und Führerscheinentzug.
Eine Verwarnung wird bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten verhängt. Verstöße, die darüber hinausgehen, haben ein Bußgeldverfahren mit schärferen Sanktionsmöglichkeiten zur Folge.
Wie bei einem Bußgeldbescheid kann man übrigens auch gegen die Verwarnung Einspruch einlegen. In diesem Fall wird allerdings zwangsläufig ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Das wiederum bedeutet, dass der Beschuldigte 5 % der Geldbuße als Bearbeitungsgebühr –mindestens jedoch 25 Euro zuzüglich 3,50 für die Erhebung von Auslagen – bezahlen muss, wenn das Verfahren nicht eingestellt wird. Hier muss das Für und Wider eines Einspruchs aus finanzieller Sicht sorgfältig abgewogen werden.
Bei diesen Verkehrsverstößen droht ein Bußgeldbescheid …
Häufige Verkehrsvergehen auf deutschen Straßen sind Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Überhol-, Vorfahrt-, Abstands-, Halte-, Park- und Handyverstöße. Wer in solchen Fällen geblitzt wurde, kommt in den meisten Fällen nicht mehr mit einer Verwarnung davon. Stattdessen ist mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen, das mit Sanktionen von bis zu mehreren hundert Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot daherkommt. Was Sie machen können, wenn Ihnen einer dieser Verstöße zur Last gelegt wird, verrät der folgende Absatz.
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Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Unterschied Bußgeldbescheid und Verwarnung, Geringfügige Ordnungswidrigkeit
Landratsamt Alb-Donau-Kreis: Unterschied zwischen Bußgeldbescheid und Verwarnung