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Bußgeld­ver­fahren Einspruch

Nicht jeder, der geblitzt wurde, muss am Ende ein sattes Bußgeld zahlen, Punkte in Flensburg hinnehmen oder ein Fahrverbot aussitzen. Schon so manches Bußgeld­ver­fahren wurde einge­stellt, weil die Schuld des Betrof­fenen nicht bewiesen werden konnte. Welche Fehler ein Bußgeld­be­scheid oder die Beweis­auf­nahme beinhalten können und wann sich eine Anfechtung der Vorwürfe lohnt, erfahren Sie hier.

Kurz und Knapp

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Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

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Fehler­hafte Bußgeld­be­scheide & lücken­hafte Beweisaufnahme

Wenn der Bußgeld­be­scheid formelle Fehler aufweist, sollten diese von einem Juristen überprüft werden. Dazu gehören ein falsches Akten­zeichen, lücken­hafte und falsche Angaben zur beschul­digten Person, die deren eindeutige Identi­fi­kation nicht mehr gewähr­leisten, fehlende Angaben zu den Neben­folgen wie Fahrverbot oder Führer­schein­entzug, Fehler in der Frist­be­rechnung und eine fehlende Rechtsmittelbelehrung.

bild_welche_fehler_koennen_in_einem_bussgeldverfahren_passieren_1, Bußgeldverfahren Einspruch

Aller­dings führen derartige Versäum­nisse nicht zwangs­läufig zu einer erfolg­reichen Anfechtung der Bußgeld­vor­würfe. Aussichts­reicher sind mögliche Versäum­nisse bei der Beweis­auf­nahme. Falsch positio­nierte und nicht ordnungs­gemäß geeichte oder technisch fehler­hafte Blitz­an­lagen, ungeschulte Messbeamte oder schlechte Sicht bei Schnee, Regen und Dunkelheit können Messergeb­nisse verfäl­schen und begüns­tigen eine Prüfung der gegen Sie erhobenen Vorwürfe.

Neben fehler­haften Angaben im Bußgeld­be­scheid können auch die Beweise anfechtbar sein. Zudem muss der Bescheid innerhalb der Verjäh­rungs­frist von drei Monaten erlassen werden.

Bußgeld­ver­fahren Einspruch: Unbedingt Frist beachten!

Die gute Nachricht vorab: Wer innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt des Verkehrs­ver­stoßes gar nichts von der Bußgeld­stelle hört, kann schon fast die Tat als verjährt betrachten. Geht aller­dings vor Ablauf der drei Monate ein Anhörungs­bogen ein, verlängert sich die Frist ab diesem Zeitpunkt um weitere drei Monate. Wenn Sie den Bußgeld­be­scheid nun aber doch frist­ge­recht erhalten haben, müssen Sie recht­zeitig Bußgeld­ver­fahren Einspruch einlegen, da dieser nach 14 Tagen ab Zustel­lungs­datum rechts­kräftig wird. 

Aller­dings kann die Frist einer Verjährung auch aus anderen Gründen als der Zusendung eines Anhörungs­bogens verlängert werden. Welche das sind, können Sie auf unserer Seite Verjährung von Bußgeld­vor­würfen nachlesen.

Bußgeld­vor­würfe mit Geblitzt.de anfechten

Sie sind zu schnell oder bei Rot über die Ampel gefahren? Haben den Abstand nicht einge­halten, falsch überholt, die Vorfahrt missachtet oder beim Fahren mit dem Handy in der Hand telefo­niert? Zwecks Überprüfung der Vorwürfe können Sie Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid jetzt direkt online bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. 

Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten. Ein Bußgeld­ver­fahren Einspruch macht also immer Sinn.

Verfah­rens­fehler, Formfehler, Fehler im Verfahren, Bußgeldfehler

Wikipedia: Bußgeld­ver­fahren