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Ist die Nachfrage, ob man geblitzt wurde möglich?

War das gerade ein reflek­tierter Sonnen­strahl oder der ausge­löste Blitz einer Geschwin­dig­keits­mess­anlage? Bin ich noch recht­zeitig bei Gelb gefahren oder stand die Licht­anlage schon auf Rot und der Ampel­blitzer hat bereits zugeschlagen? Fragen wie diese führen zur nächsten – nämlich ob tatsächlich ein Verkehrs­verstoß vorliegt? Wo aber kann man nachfragen, um sich Gewissheit zu verschaffen? Leider nirgendwo. Was Sie aber tun können, wenn Post von der Bußgeld­stelle eintrifft, soll hier erläutert werden.

Kurz und knapp

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Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Das Schweigen der Behörden

Bußgeld­be­hörden und Polizei­stellen geben also keine Auskünfte darüber, ob jemand geblitzt wurde. Sie erfahren erst durch die Zusendung eines Anhörungs­bogens oder den Erlass eines Bußgeld­be­scheides, ob es ein Blitzerfoto von Ihnen gibt und welche Konse­quenzen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot auf Sie zukommen könnten. Wenn Sie ein solches Formular im Brief­kasten vorfinden, gibt es in vielen Fällen Wege für eine erfolg­reiche Anfechtung.

Der Bußgeld­be­scheid & die Möglichkeit des Einspruchs

Grund­sätzlich muss ein Bußgeld­be­scheid innerhalb von drei Monaten nach dem Verkehrs­verstoß erlassen werden, maximal sechs, wenn ein Anhörungs­bogen die Frist unter­bricht. Andern­falls wird das Verfahren einge­stellt. Halten Sie den Bescheid jedoch frist­ge­recht in den Händen, gilt es im Zweifel die Ihnen zur Last gelegten Vorwürfe zu entkräften. Fehler können sowohl auf formeller Ebene passieren als auch techni­scher und mensch­licher Natur sein.

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Dazu gehören unter anderem das Fehlen des Ausstel­lungs­datums, Akten­zei­chens oder Fahrzeug­kenn­zei­chens sowie falsche Angaben zu den Perso­nalien des Betrof­fenen, keine Angaben zur Tat sowie zu deren Zeit und Ort ihrer Begehung. Ferner dürfen die Auflistung der Beweis­mittel, eine Rechts­be­helfs­be­lehrung und der Hinweis auf die verhängten Sanktionen nicht fehlen. In Bezug auf die Blitzer und deren Handhabung kann ein Anwalt Einsicht in die Bußgeldakte fordern, um fehler­hafte Messpro­to­kolle zu identi­fi­zieren oder um festzu­stellen, ob Messan­lagen im falschen Winkel aufge­stellt oder nicht regel­mäßig und ordnungs­gemäß geeicht und gewartet wurden.

Wer geblitzt wurde, erfährt dies in der Regel erst bei der Anhörung oder mit Erlass des Bußgeldbescheides.

Geblitzt.de lässt Bußgeld­vor­würfe überprüfen

Auch Sie wurden an einer roten Ampel oder mit zu hohem Tempo geblitzt? Sie hatten beim Fahren das Handy in der Hand bezie­hungs­weise den Abstand nicht richtig einge­schätzt oder haben falsch überholt? Dann reichen Sie Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de online ein. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.