Verjährung: Frist verjährt – Bußgeld ade?
Sie sind gedankenverloren bei Rot über die Ampel gefahren oder glauben, auf der Autobahn geblitzt worden zu sein? Und jetzt warten Sie seit einigen Wochen mit flauem Gefühl im Magen auf Ihren Bußgeldbescheid? In der Regel lässt sich die Behörde dieses Schreiben nicht entgehen. Mit etwas Glück aber vergisst ein Mitarbeiter der Bußgeldbehörde Ihren Vorgang oder schickt das entsprechende Dokument zu spät ab. Welche Auswirkungen die Versäumung der Fristeinhaltung seitens der Behörde auf eine begangene Verkehrsordnungswidrigkeit hat, soll im Folgenden näher erläutert werden.
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Der Bußgeldbescheid & die Verjährungsfrist
Ein ganz entscheidender Punkt für die Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides ist die Einhaltung der Frist seitens der Behörden. Sind seit dem Verkehrsverstoß drei Monate verstrichen, ohne dass dem Fahrer ein Bescheid zugestellt wurde, tritt Verjährung ein und Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog wie ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot können nicht mehr eingeleitet werden. In diesem Fall ist ein potenzielles Rotlicht-, Geschwindigkeits-, Abstands- oder Handyvergehen hinfällig und das Bußgeldverfahren wird eingestellt. Verkehrsvergehen wie Alkohol am Steuer und Fahren unter Drogeneinfluss können allerdings je nach Schwere der Tat eine deutlich höhere Verjährungsfrist zu Folge haben.
Ordnungswidrigkeiten verjähren in der Regel nach drei Monaten – mit Unterbrechung wie der Zustellung eines Anhörungsbogens, nach maximal sechs Monaten.
Unterbrechung der Verjährungsfrist
Schickt Ihnen die Behörde innerhalb dieser drei Monate ein Anhörungsbogen zu, wird die Verjährungsfrist bereits ab Anordnung der Anhörung in der Behörde unterbrochen und beginnt von vorne für drei Monate gültig zu sein. Die Fristverlängerung gilt aber nur für die Person, an deren Adresse der Anhörungsbogen geschickt wurde. Bekommt der Fahrzeughalter die Unterlagen zugesendet und er hat den Verkehrsverstoß gar nicht begangen, verlängert sich die Frist für den eigentlich zu ermittelnden Fahrer nicht. Der Zeugenfragebogen ist übrigens von dieser Regelung ausgenommen. Durch dessen Zustellung verlängert sich die Frist für die Verfolgung keineswegs. Folgende Ereignisse im Laufe des Bußgeldverfahrens können die Verjährungsfrist hingegen ebenfalls unterbrechen:
- Die Adresse des Bußgeldbescheid-Empfängers muss aufgrund dessen Umzugs ermittelt werden.
- Die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit des Betroffenen.
- Die richterliche Vernehmung des Beschuldigten oder eines Zeugen.
- Die Abgabe der Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft.
- Der Eingang der Akten beim Amtsgericht.
- Die Erhebung der öffentlichen Anklage & die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Auch wenn sich das Bußgeldverfahren noch in der Schwebe befindet: Die absolute Verjährung der Ordnungswidrigkeit tritt nach zwei Jahren ein.
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Mit hoher Wahrscheinlichkeit folgt auf ein Vergehen im Straßenverkehr der entsprechende Bußgeldbescheid innerhalb der Verjährungsfrist. Wenn Sie also geblitzt wurden und einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, wenden Sie sich an Geblitzt.de. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
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