Verjährung: Frist verjährt – Bußgeld ade?

Sie sind gedan­ken­ver­loren bei Rot über die Ampel gefahren oder glauben, auf der Autobahn geblitzt worden zu sein? Und jetzt warten Sie seit einigen Wochen mit flauem Gefühl im Magen auf Ihren Bußgeld­be­scheid? In der Regel lässt sich die Behörde dieses Schreiben nicht entgehen. Mit etwas Glück aber vergisst ein Mitar­beiter der Bußgeld­be­hörde Ihren Vorgang oder schickt das entspre­chende Dokument zu spät ab. Welche Auswir­kungen die Versäumung der Frist­ein­haltung seitens der Behörde auf eine begangene Verkehrs­ord­nungs­wid­rigkeit hat, soll im Folgenden näher erläutert werden.

bild_verjaehrungsfrist_1

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Der Bußgeld­be­scheid & die Verjährungsfrist

Ein ganz entschei­dender Punkt für die Wirksamkeit eines Bußgeld­be­scheides ist die Einhaltung der Frist seitens der Behörden. Sind seit dem Verkehrs­verstoß drei Monate verstrichen, ohne dass dem Fahrer ein Bescheid zugestellt wurde, tritt Verjährung ein und Sanktionen aus dem Bußgeld­ka­talog wie ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot können nicht mehr einge­leitet werden. In diesem Fall ist ein poten­zi­elles Rotlicht-, Geschwindigkeits-, Abstands- oder Handy­ver­gehen hinfällig und das Bußgeld­ver­fahren wird einge­stellt. Verkehrs­ver­gehen wie Alkohol am Steuer und Fahren unter Drogen­ein­fluss können aller­dings je nach Schwere der Tat eine deutlich höhere Verjäh­rungs­frist zu Folge haben.

Ordnungs­wid­rig­keiten verjähren in der Regel nach drei Monaten – mit Unter­bre­chung wie der Zustellung eines Anhörungs­bogens, nach maximal sechs Monaten.

Unter­bre­chung der Verjährungsfrist

Schickt Ihnen die Behörde innerhalb dieser drei Monate ein Anhörungs­bogen zu, wird die Verjäh­rungs­frist bereits ab Anordnung der Anhörung in der Behörde unter­brochen und beginnt von vorne für drei Monate gültig zu sein. Die Frist­ver­län­gerung gilt aber nur für die Person, an deren Adresse der Anhörungs­bogen geschickt wurde. Bekommt der Fahrzeug­halter die Unter­lagen zugesendet und er hat den Verkehrs­verstoß gar nicht begangen, verlängert sich die Frist für den eigentlich zu ermit­telnden Fahrer nicht. Der Zeugen­fra­ge­bogen ist übrigens von dieser Regelung ausge­nommen. Durch dessen Zustellung verlängert sich die Frist für die Verfolgung keineswegs. Folgende Ereig­nisse im Laufe des Bußgeld­ver­fahrens können die Verjäh­rungs­frist hingegen ebenfalls unterbrechen:

  • Die Adresse des Bußgeldbescheid-Empfängers muss aufgrund dessen Umzugs ermittelt werden.
  • Die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit des Betroffenen.
  • Die richter­liche Vernehmung des Beschul­digten oder eines Zeugen.
  • Die Abgabe der Angele­genheit an die Staatsanwaltschaft.
  • Der Eingang der Akten beim Amtsgericht.
  • Die Erhebung der öffent­lichen Anklage & die Eröffnung des Hauptverfahrens.

Auch wenn sich das Bußgeld­ver­fahren noch in der Schwebe befindet: Die absolute Verjährung der Ordnungs­wid­rigkeit tritt nach zwei Jahren ein.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Verkehrs­verstoß nicht verjährt? Geblitzt.de ist für Sie da!

Mit hoher Wahrschein­lichkeit folgt auf ein Vergehen im Straßen­verkehr der entspre­chende Bußgeld­be­scheid innerhalb der Verjäh­rungs­frist. Wenn Sie also geblitzt wurden und einen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten haben, wenden Sie sich an Geblitzt.de. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Verjährung, Verjäh­rungs­frist, Einhaltung der Frist, Absolute Verjährung, Drei Monate

weitere Beiträge zum Thema Verjährung

bild wann verjaehrt ein bussgeldbescheid 1

Wann verjährt ein Bußgeldbescheid?

Sie wurden mit einem Fahrzeug geblitzt und warten auf den Bußgeld­be­scheid. Wie lange sich die Behörde Zeit nehmen kann, um Ihnen den Bescheid zukommen zu lassen und ob es eine Verjäh­rungs­frist gibt, erfahren Sie hier. …