Wann ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben?
Wo man wie schnell fahren darf, wird im Straßenverkehr anhand von Tempolimit-Schildern gekennzeichnet. Nicht ganz so eindeutig ist es hingegen, wann die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufgehoben wird. Erfahren Sie hier, was bei der Frage, wie lange ein Tempolimit gilt, beachtet werden muss.
Die Sache mit dem Aufhebungszeichen
Grundsätzlich gilt, dass eine temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung auf deutschen Straßen erst mit dem Aufhebungszeichen (Zeichen 278) wieder endet. So darf man nicht einfach davon ausgehen, dass das Tempolimit automatisch an der nächsten Kreuzung, Einmündung oder Autobahnausfahrt nicht mehr gültig ist.
Daneben kann auch das Tempolimit-Verkehrsschild (Zeichen 274) eine neue Maximalgeschwindigkeit vorgeben und damit die vorherige Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben. Darüber hinaus gibt es auch das Verkehrszeichen 282, das eine Aufhebung sämtlicher Streckenverbote ankündigt. Das können neben Geschwindigkeitsbegrenzungen auch zuvor angeordnete Überholverbote sein.
Es gibt mehrere Verkehrszeichen, die einen Hinweis darauf geben können, ob ein Tempolimit wieder aufgehoben wird.
Ortstafel als Orientierungspunkt
Das Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften gilt noch einmal besonders unter die Lupe zu nehmen. Gekennzeichnet werden Ortschaften mit den Ortsein- und Ausgangsschildern (Zeichen 310 und 311). Passiert man das Eingangsschild, darf man maximal 50 km/h auf dem Tacho haben, solange man sich in der Ortschaft fortbewegt. Sobald man das Ausgangsschild hinter sich gelassen hat, ist in der Regel auch die Begrenzung auf 50 km/h wieder aufgehoben.
Ortsansässige vs. ortsfremde Autofahrer
Kommt es zu einem Bußgeldverfahren infolge eines Geschwindigkeitsverstoßes, kann es sein, dass ortsunkundige Verkehrsteilnehmer entlastet werden, wenn diese nach dem Abbiegen kein Verkehrszeichen passiert haben, das auf ein Tempolimit hinweist. Es ist nämlich nicht immer der Fall, dass Verbotsschilder nach jeder Einmündung wiederholt werden.
Ortsansässige Fahrer hingegen dürften vor Gericht deutlich schlechtere Karten haben, da man bei diesen davon ausgeht, dass sie über die Geschwindigkeitsbegrenzungen in ihrer Region im Bilde sind.
Regelabweichung bei Gefahrenstellen
Eine Ausnahme der bis dato aufgeführten Verkehrsregeln stellen spezielle Gefahrenstellen dar. So ist etwa bei einer scharfen Kurve oder einer Baustelle kein Aufhebungsschild vonnöten. Hierbei muss der Verkehrsteilnehmer lediglich darauf achten, dass das Ende der Gefahrenstelle erreicht ist, bevor er das Tempo wieder erhöht.
Auch bei den sogenannten Bodenwellen, die der Verkehrsberuhigung an einer Kreuzung mit erhöhter Unfallgefahr dienen, ist die Aufmerksamkeit des Autofahrers gefragt. Laut Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 7 U 104/19) darf der Fahrer erst wieder schneller fahren, wenn hinter der Bodenwelle und der gefährlichen Kreuzung keine weiteren Bodenwellen mehr angezeigt oder sichtbar sind.
Generelles Tempolimit beachten
Für alle Beispiele aber gilt: Je nach Ortslage und Fahrzeugtyp gibt es generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen, denen man als Verkehrsteilnehmer folgen muss, auch wenn ein Tempolimit aufgehoben wird.
So dürfen etwa Pkw und andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t abgesehen von Autobahnen außerorts maximal 100 km/h schnell sein. Pkw mit Anhänger, Wohnmobile, Busse und Lkw über 3,5 t hingegen unterliegen sogar einem Tempolimit von 80 bzw. 60 km/h.
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