• Lesedauer:3 min Lesezeit

Rote Ampel überfahren: Das können Sie bei einem Rotlicht­verstoß tun

Sie waren nur einen Moment unauf­merksam oder dachten Sie schaffen es noch bei Gelb und sind dann doch bei Rot über die Ampel gefahren? Hier lesen Sie, welche Möglich­keiten Sie haben, wenn Ihnen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot drohen.

Ein weißes Auto überfährt eine rote Ampel und wird dabei geblitzt. rote ample überfahren

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Dieses Video ist im erwei­terten Daten­schutz­modus von Youtube einge­bunden, der das Setzen von Youtube-Cookies solange blockiert, bis ein aktiver Klick auf die Wiedergabe erfolgt. Mit Klick auf den Wiedergabe-Button erteilen Sie Ihre Einwil­ligung darin, dass Youtube auf dem von Ihnen verwen­deten Endgerät Cookies setzt, die auch einer Analyse des Nutzungs­ver­haltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen können. Näheres zur Cookie-Verwendung durch Youtube finden Sie in der Cookie-Policy von Google unter "Techno­logien".

Erfahre mehr in der Daten­schutz­er­klärung von YouTube. 

Sowohl bei Geschwindigkeits- als auch bei Rotlicht­ver­stößen kommt es häufig vor, dass Bußgeld­ver­fahren fehlerhaft sind. Geblitzt.de kann Ihnen daher dabei helfen, gegen den Bußgeld­be­scheid vorzu­gehen. Im besten Fall verhindert dies das Inkraft­treten des Bescheides und damit auch das drohende Bußgeld, Punkte oder ein mögliches Fahrverbot.

Bußgeld­ka­talog Rotlichtverstoß

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Rotlicht­verstoß (ohne Rechts­ab­biegen mit Grünpfeil)  90 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  200 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  240 €  2 Punkte  1 Monat 
… bei schon länger als einer Sekunde andau­ernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens  200 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Gefährdung  320 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  360 €  2 Punkte  1 Monat 

Sollten Sie sich dafür entscheiden, gegen Ihren Bußgeld­be­scheid mithilfe von Geblitzt.de vorgehen zu wollen, können die Partner­an­wälte von Geblitzt.de Ihren Fall vom Einspruch, über die Prüfung der Bußgeldakte, bis hin zu einer möglichen Einstellung Ihres Verfahrens bearbeiten. Der vermeint­liche Rotlicht­verstoß muss nämlich von der zustän­digen Bußgeld­be­hörde lückenlos dokumen­tiert werden. Genau da setzen die Partner­an­wälte an.


Für Betroffene ist insbe­sondere wichtig zu wissen, dass der Vorwurf eine rote Ampel überfahren zu haben, nicht immer korrekt sein muss. Eventuell war die Gelbphase zu kurz? Gerade bei der Zeitein­stellung der Ampel müssen Vorschriften beachtet werden, um den Fahrern eine ausrei­chende Reakti­onszeit zu gewähren. Ein nachge­wie­senes Nicht­ein­halten kann zur Einstellung des Verfahrens oder zur Verrin­gerung der Strafe führen. Dies und viele weitere Aspekte prüfen die Partner­an­wälte von Geblitzt.de.


Gerade wenn Sie aufgrund des Rotlicht­ver­stoßes eine hohe Strafe erwartet oder Sie ein mögliches Fahrverbot vermeiden möchten, sollten Sie Ihren Bußgeld­be­scheid prüfen lassen und den Service von Geblitzt.de nutzen. Der Service ist online, schnell und unkompliziert!


Speziell für Berufs­kraft­fahrer ist der Führer­schein von existen­zi­eller Bedeutung. Ein Fahrverbot könnte bei nicht wenigen Betrof­fenen, zu Gehalts­ein­bußen oder gar dem Verlust des Arbeits­platzes führen.


Ähnlich hart trifft der Vorwurf, eine rote Ampel überfahren zuhaben, Fahran­fänger in der Probezeit. Es droht dann unter anderem eine zweijährige Verlän­gerung sowie der Besuch eines Aufbau­se­minars. Dieses würde auch noch weitere Kosten nach sich ziehen.


Sollten sie sich also mit einem Rotlicht­verstoß konfron­tiert sehen oder sie sind sich unsicher, ob Sie tatsächlich bei Rot über die Ampel gefahren sind, hilft Ihnen Geblitzt.de weiter. Zögern Sie nicht, Ihren Fall durch unsere Partner­an­wälte prüfen zu lassen, um sicher zu sein, dass der Vorwurf korrekt ist. Im besten Fall wird Ihr Verfahren eingestellt!

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Rotlicht prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.


Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Häufige Fragen

Wie wird das Überfahren einer roten Ampel festgestellt?

Fährt man bei Rot über die Halte­linie einer Ampel und danach über die zwei Induk­ti­ons­schleifen, wird die Störung des elektro­ma­gne­ti­schen Feldes an den Ampel­blitzer weiter­ge­leitet und das Gerät macht zwei Fotos des Fahrers. Der Rotlicht­verstoß kann aber auch mithilfe einer mobilen Verkehrs­über­wa­chung durch Polizei­beamte festge­stellt werden.

Was passiert, wenn man eine rote Ampel überfahrt?

Wer bei Rot über eine Ampel fährt, muss je nach Dauer der Rotphase mit einem Bußgeld in Höhe von 90 bis 360 Euro rechnen. Darüber hinaus können bis zu zwei Punkten in Flensburg und ein Monat Fahrverbot anfallen.

Wie wird man beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt?

Rotlicht­ver­stöße werden mithilfe von Ampel­blitzern erfasst, die auslösen, sobald der Fahrer bei Rot über die Halte­linie sowie über die Induk­ti­ons­schleifen gefahren ist. Je nachdem, wie lange die Ampel bereits auf Rot stand, handelt es sich um einen einfachen oder quali­fi­zierten Rotlicht­verstoß. Auch hier kann ein Einspruch Sinn ergeben, wenn etwa die Dauer der Gelb- und Rotphase nicht den gesetz­lichen Vorgaben entsprochen hat.

ERGO: rote Ampel überfahren