Das können Fahranfänger tun, wenn Sie in der Probezeit geblitzt wurden
Oftmals haben Fahranfänger in der Probezeit besonders Angst, im Straßenverkehr etwas falsch zu machen. Aber auch Fahranfänger können mal geblitzt werden. Jedoch ist es besonders für sie wichtig zu wissen, dass viele Bußgeldbescheide fehlerhaft oder zumindest in Zweifel zu ziehen sind. Bußgeldbescheide sollten daher immer geprüft werden. Dabei kann beispielsweise der Service von Geblitzt.de helfen. Die Partneranwälte können Ihren Fall vom Einspruch, über die Prüfung der Ermittlungsakte, bis hin zu einer möglichen Einstellung Ihres Verfahrens bearbeiten.
Kurz und knapp
Verkehrsverstöße in der Probezeit
Die Probezeit in Deutschland beläuft sich auf zwei Jahre. In dieser Zeit müssen Fahranfänger besonders darauf achten, was sie sich zuschulden kommen lassen. Denn je nach Verstoß, kann es sein, dass zusätzliche Sanktionen auf sie zukommen. Wichtig ist, ob es ein als A-Verstoß oder ein B-Verstoß klassifizierter Fehltritt ist. Bei den A-Verstößen handelt es sich um schwerwiegendere Vergehen. B-Verstöße sind eher weniger schwerwiegender Natur.
Hier ein paar Beispiele für A- und B-Verstöße:
A-Verstöße
- Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Abstandsverstöße
- Fahren ohne Begleitperson bei dem Führerschein ab 17 Jahren
- Abstandverstoß
- Rotlichtverstoß
- Handy am Steuer
B-Verstöße
- Überziehung der Hauptuntersuchung
- Geschwindigkeitsüberschreitung unter 21 km/h
- Abgefahrene Reifen
- Parken auf der Autobahn
Hat der Fahranfänger einen A-Verstoß begangen, verdoppelt sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre und der Betroffene muss zudem an einem Aufbauseminar teilnehmen. Ein solches Seminar wird von zugelassenen Fahrschulen angeboten und besteht aus vier Sitzungen zu je 135 Minuten. Zusätzlich muss eine Fahrprobe von 30 Minuten, ohne Prüfungscharakter, absolviert werden. Eine durchgehende Teilnahme ist Pflicht. Eine Fristüberschreitung oder Weigerung hat den Entzug des Führerscheins zur Folge. Die Kosten für ein solches Aufbauseminar liegen zwischen 250 und 500 Euro.
Kommt es zu einem zweiten A-Verstoß, bekommt der Fahrer auf Probe eine Ermahnung und zusätzlich noch eine Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung durchzuführen. Wer noch einen dritten Fahrverstoß begeht, muss den Führerschein Monate abgeben.
Die Bußgelder sowie Punkte, die üblicherweise sowieso vorgesehen sind, kommen immer noch zu dem je
weiligen Verkehrsverstoß hinzu.
Bußgeldkatalog mit Geschwindigkeitsüberschreitungen für Pkw (ohne Anhänger) sowie andere Kraftfahrzeuge (wie z.B. Motorräder) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
Ein B-Verstoß hat zunächst keine Konsequenzen. Zwei B-Verstöße werden allerdings wie ein A-Verstoß gewertet.
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Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.