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Das können Fahran­fänger tun, wenn Sie in der Probezeit geblitzt wurden

Oftmals haben Fahran­fänger in der Probezeit besonders Angst, im Straßen­verkehr etwas falsch zu machen. Aber auch Fahran­fänger können mal geblitzt werden. Jedoch ist es besonders für sie wichtig zu wissen, dass viele Bußgeld­be­scheide fehlerhaft oder zumindest in Zweifel zu ziehen sind. Bußgeld­be­scheide sollten daher immer geprüft werden. Dabei kann beispiels­weise der Service von Geblitzt.de helfen. Die Partner­an­wälte können Ihren Fall vom Einspruch, über die Prüfung der Ermitt­lungsakte, bis hin zu einer möglichen Einstellung Ihres Verfahrens bearbeiten.

Kurz und knapp

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Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

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Verkehrs­ver­stöße in der Probezeit

Die Probezeit in Deutschland beläuft sich auf zwei Jahre. In dieser Zeit müssen Fahran­fänger besonders darauf achten, was sie sich zuschulden kommen lassen. Denn je nach Verstoß, kann es sein, dass zusätz­liche Sanktionen auf sie zukommen. Wichtig ist, ob es ein als A-Verstoß oder ein B-Verstoß klassi­fi­zierter Fehltritt ist. Bei den A-Verstößen handelt es sich um schwer­wie­gendere Vergehen. B-Verstöße sind eher weniger schwer­wie­gender Natur.

Hier ein paar Beispiele für A- und B-Verstöße:

Blitzer der jemanden in Probezeit blitzt. Der Führerschein kann in der Probezeit verlängert werden

A-Verstöße

  • Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen ab 21 km/h
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Abstands­ver­stöße
  • Fahren ohne Begleit­person bei dem Führer­schein ab 17 Jahren
  • Abstand­verstoß
  • Rotlicht­verstoß
  • Handy am Steuer

B-Verstöße

Hat der Fahran­fänger einen A-Verstoß begangen, verdoppelt sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre und der Betroffene muss zudem an einem Aufbau­se­minar teilnehmen. Ein solches Seminar wird von zugelas­senen Fahrschulen angeboten und besteht aus vier Sitzungen zu je 135 Minuten. Zusätzlich muss eine Fahrprobe von 30 Minuten, ohne Prüfungs­cha­rakter, absol­viert werden. Eine durch­ge­hende Teilnahme ist Pflicht. Eine Frist­über­schreitung oder Weigerung hat den Entzug des Führer­scheins zur Folge. Die Kosten für ein solches Aufbau­se­minar liegen zwischen 250 und 500 Euro.

Kommt es zu einem zweiten A-Verstoß, bekommt der Fahrer auf Probe eine Ermahnung und zusätzlich noch eine Empfehlung, eine verkehrs­psy­cho­lo­gische Beratung durch­zu­führen. Wer noch einen dritten Fahrverstoß begeht, muss den Führer­schein Monate abgeben.

Die Bußgelder sowie Punkte, die üblicher­weise sowieso vorge­sehen sind, kommen immer noch zu dem je
weiligen Verkehrs­verstoß hinzu.

Bußgeld­ka­talog mit Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen für Pkw (ohne Anhänger) sowie andere Kraft­fahr­zeuge (wie z.B. Motor­räder) mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse bis 3,5 t

Innerorts

Neuer Bußgeld­ka­talog 2023 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 70 € 
21 - 25 km/h 115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Außerorts

Neuer Bußgeld­ka­talog 2023 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 20 € 
11 - 15 km/h 40 € 
16 -20 km/h 60 € 
21 - 25 km/h 100 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 150 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
41 - 50 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
61 - 70 km/h 600 €  2 Punkte  2 Monate 
über 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Ein B-Verstoß hat zunächst keine Konse­quenzen. Zwei B-Verstöße werden aller­dings wie ein A-Verstoß gewertet.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Häufige Fragen

Was ist, wenn man in der Probezeit geblitzt wird?

Wer in der Probezeit geblitzt wird, muss neben den üblichen Bußgeldern und Punkten mit weiteren Sanktionen rechnen. So kann sich die Probezeit je nach Schwere des Verkehrs­ver­stoßes von zwei auf vier Jahre verlängern. Bei wieder­holten Vergehen kommt es sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Wie viel darf man in der Probezeit zu schnell fahren?

Wird ein Fahrer mit 20 km/h oder weniger über dem Tempo­limit geblitzt, kommt er auch in der Probezeit mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld ohne Punkt in Flensburg davon. Eine Verlän­gerung der Probezeit oder der Entzug der Fahrerlaubnis kommt hierbei nicht zum Tragen.