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Punkte in Flensburg telefo­nisch abfragen

Ihnen droht laut Bußgeld­be­scheid ein Punkt in Flensburg? Wäre das bereits der achte und damit gleich­zeitig der Führer­schein­entzug? Doch wie und wo kann man fragen, wie belastet das eigene Konto in Flensburg bereits ist? Seine Punkte in Flensburg telefo­nisch abfragen geht leider schon mal nicht – der Weg ist ausge­schlossen. Wohl aber im Internet und auf dem Postweg. Besuchen Sie dafür den Online-Auftritt des Kraftfahrt-Bundesamts. Hier können Sie den Antrags­vor­druck auf Auskunft aus dem Verkehrs­zen­tral­re­gister herun­ter­zu­laden. Einfach ausfüllen und mit einem Identi­täts­nachweis an das KBA nach Flensburg schicken.


Symbolbild: Punkte in Flensburg telefonisch abfragen

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Möchten Sie die Abfrage der Punkte online beantragen, müssen Sie ebenfalls die Inter­net­seite des Kraftfahrt-Bundesamts aufrufen und Ihre Identität mittels eines Perso­nal­aus­weises mit Online-Ausweisfunktion oder einem Karten­le­se­gerät bestä­tigen. Natürlich kann man auch direkt vor Ort in Flensburg mit gültigem Perso­nal­ausweis oder Reisepass sowie dem Antrags­vor­druck eine Auskunft über sein Punkte­konto einholen.


Zudem bietet Geblitzt.de eine Lösung: Laden Sie hier Ihren Antrag auf Auskunft aus dem Fahreig­nungs­re­gister herunter und drucken Sie diesen anschließend aus. Danach unter­schreiben und zusammen mit Ihrem Identi­täts­nachweis an die im Dokument vermerkte Adresse schicken. Innerhalb von circa zehn Werktagen wird Ihnen die Auskunft über den Punkte­stand mit der Post zugestellt.

Verjährung von Punkten

Wenn Sie nun wissen, wie es um Ihr Konto in Flensburg bestellt ist, kann folgende Infor­mation weiter­helfen: Punkte verjähren nach einer bestimmten Zeit. Bei einer Verkehrs­ord­nungs­wid­rigkeit, die mit einem Punkt sanktio­niert wurde – wie ein Abstands­verstoß oder Telefo­nieren am Steuer – beträgt die Tilgungs­frist zwei Jahre und sechs Monate. Wurde die Ordnungs­wid­rigkeit mit zwei Punkten bestraft – wie Fahren unter Alkohol­ein­fluss – tritt die Verjährung erst nach fünf Jahren ein. Bei Straf­taten mit Führer­schein­entzug oder einer isolierten Sperr­frist als Folge werden Punkte erst nach zehn Jahren gelöscht.


Die Anzahl Ihrer Punkte in Flensburg können Sie nicht telefo­nisch, wohl aber online und auf posta­li­schem Wege in Erfahrung bringen.

Auf die Couch zum Punkte abbauen

Sie können aber auch aktiv an der Verrin­gerung Ihres Punkte­standes mitwirken, wenn Sie an einem Fahreig­nungs­se­minar mit verkehrspäd­ago­gi­schen und verkehrs­psy­cho­lo­gi­schen Inhalten teilnehmen. Dabei kann jedoch nur ein Punkt – und zwar nur bei einem Punkte­konto von höchstens fünf Punkten und nur einmal in fünf Jahren – abgebaut werden. Die Kosten dafür liegen zwischen 150 und 400 Euro. Droht Ihnen wegen eines Verkehrs­ver­stoßes ein weiterer Eintrag in Flensburg, besteht natürlich immer die Möglichkeit, juris­ti­schen Beistand in Anspruch zu nehmen.

Mit Geblitzt.de Ihre Bußgeld­vor­würfe anfechten!

Punkte in Flensburg telefo­nisch abfragen funktio­niert leider nicht. Wenn Ihnen aber ein Tempo­verstoß, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Handy-, Halte-, Park- oder Vorfahrt­ver­gehen zur Last gelegt wird, dann Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid online bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.


Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Kraft­fahrt Bundesamt: Punkte in Flensburg abfragen